hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen......
Hier kurz zu meinem problem:
Habe mit meinem Freund eine 6 Monate alte Tochter.
(es ist nicht nicht sein eigenes Kind)
Ich habe ihn damals betrogen und wurde .
Wir haben sehr lange versucht ein kind zu bekommen.
(wir sind nicht verheiratet)
Er hat die Vaterschaft damals anerkannt, ich wußte da noch nicht ob er evtl. der mögliche vater ist......ich weiß, ich war ein schwein!!!!
Nun habe ich mit dem anderen einentest gemacht und es kam raus das er der biologische vater ist.
Es sin din der zeit echte gefühle für ihn entstanden und wir wollen gemeinsam unsere tochter aufziehen.
Meinem freund fällt die ganze sache sehr schwer, er will sich nicht von uns trennen. aber leider sind für ihn keine gefühle mehr vorhanden.
Wir sind uns alle 3 einig und mein freund würde ohne probleme die vaterschaft aberkennen und der biologische vater anerkennen.
Es gibt keinerlei probleme-streitmäßig!!!
Ich habe angst das dies nur vor gericht möglich ist und das mit vielen kosten verbunden ist, denn das kann ich mir nicht leisten. Ich kann aber wohl kaum meinen jetzigen freund weiter eingetragen lassen und mit dem richtigen vater zusammen sein.
Viell. kann mir jemand helfen, es geschiet ja alles in beidseitigem einverständniss.
LG
Vaterschaftsaberkennung, WICHTIG!!!
Hallo!
Ganz genau weiß ich leider auch nicht wie sich das verhällt.
Ich habe das Problem, dass mein Ex-Mann automatisch als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen wurde und wir müßen die Aberkennung von ihm und die Anerkennung der Vaterschaft durch meinen Freund nun vor Gericht klären.
Kann dir nur den Tip geben, bei deinem Standesamt mal anzurufen und nachzufragen, ob die das ändern können oder ob das vor Gericht geklärt werden muß.
Das Standesamt konnte uns da auch sehr gut Auskunft geben.
LG
Manu
huhu,
habe letztens eine vaterschaftsanerkennung machen lassen, der zuerst eingetragene mann kann innerhalb von zwei jahren wiederspruch einlegen.
diana
Das Jugendamt hilft da sicher auch weiter.
Soweit ich weiß, kann der Vater seine Vaterschaft anfechten, sobald er meint, er ist nicht der biologische Vater. Und das kann ma, denke ich übers Jugendamt machen.
Hallo du
Also ich würd einfach mal bei dem Jugendamt nachfragen, da biste auf der sicheren Seite. Die können dir genaue Auskunft geben.
Kenne mich da leider auch nicht aus, so einen Fall hat man ja nicht alle Tage!
LG und dir alles Gute
Natalie
Hallo,
so wie es mir damals die Frau beim Jugendamt erklärt hat, kann man die Vaterschaft nur aberkennen übers Gericht! Ihr habt beide Unterschrieben und du warst einverstanden gewesen, das dein Freund die Vaterschaft anerkennt, ohne deine Einverständnis hätte er es gar nicht machen dürfen. Aber dein Neuerfreund kann ja auch zum Gericht gehen und die Vaterschaft feststellen lassen. Wenn du Rechtschutz hast, brauchst du dir da keine gedanken machen wegen den Kosten.
Aber sowas kannst du nur noch übers Gericht machen, sorry. Das hättest du dir vorher überlegen müssen. Wurdest du damals nicht aufgeklärt, als ihr die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben habt oder davor?
Lg,
Hsiuying + May-Ling *15.07.06 & Nick *09.06.07
Hallo!
Sorry, das mit der Rechtsschutzversicherung ist nicht ganz richtig.
Die Vaterschaftssache gehört zum Familienrecht und da wird lediglich eine Beratung von der Versicherung übernommen, nicht jedoch Gerichtskosten, Anwalt etc.
Wenn nur geringes Einkommen da ist kannst du vielleicht Prozesskostenbeihilfe beantragen. Falls du dazu Fragen hast, meld dich.
LG
Manu
Hi!
Egal was es kostet (soviel wirds wahrscheinlich nicht werden wenn Ihr Euch einig seid) - ändert die Vaterschaft dem Kind zu liebe!!!!
Sobald der Vater Zweifel an seiner Vaterschaft hat, hat er 2 Jahre Zeit diese Zweifel beim Jugendamt anzumelden!!! Diese Zeit dürft Ihr auch nicht verstreichen lassen!!!
An SEINER Stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden und beraten lassen. Vielleicht hält er Dich erstmal daraus bzw zeigt nicht direkt dass er schon 100%ig Bescheid weiß. Der Jugendamtmitarbeiter wird ihn dann beraten was machbar ist. Wahrscheinlich ist Euer privat gemachter Test vor Gericht eh nicht gültig.
Was der Richter draus macht liegt leider nicht in Eurer Hand. Man sieht ja an Scheidungen, unehelichen Kindern usw dass jeder Richter andere Entscheidungen trifft
Viel Glück und vielleicht berichtest DU mal was geworden ist.
LG,
Hermiene