Hey ...
ich hab da mal ne Frage. Ich bin schwanger und habe mich trotz allem für das Kind entschieden, obwohl mein Freund mich verlassen hat, nachdem wir von der SS erfuhren. Er wollte nur noch sehen, dass ich den Abruch mache, ... so ein Idiot!!! Nach 2 Jahren Beziehung, ... auch wenn es ein Unfall war, waren 2 Kinder immer in nächsten 2-3 Jahren geplant... aber egal. wir wollten sogar heiraten, dachte ich jedenfalls
Meine Frage geht um die Vaterschaft.
1. Muss ich ihn als Vater angeben?
2. Was passiert wenn ich sage, ich kenne den Namen des Vvaters nicht?
3. Muss der VAter überhaupt für ein ungewünschtes Kind zahlen?
Er macht mir große Vorwürfe, ich hätte ihm sein Leben zerstört. Er wird nicht zahlen wollen, denn ich hätte abtreiben sollen.
Wie ist das jetzt rechtlich geregelt???
Ich habe solche Angst, wenn er mir wie gedroht mein Leben zur Hölle macht. Wie soll ich mich verhalten???
muss ein vater für ein ungewünschtes kind gerade stehen???
Hallo , erstmal mein Glückwunsch zu Deiner entscheidung, dass ist wirklich sehr tapfer von Dir.
Ich war damals in genau der gleichen lage wie Du als ich mit meiner ersten Tochter ss wurde.
Also erstensmal egal was kommt er muß für das Kind aufkommen ob er will oder nicht.
Ich war damals bei einer Anwältin und die meinte das er auch für die Frau /Mutter in den ersten 3 Jahren unterhalt zahlen muß ( ob das noch so ist weiß ich allerdings nicht genau da wurde ja was gesetzlich geändert.)
Also Du muß Ihn nicht angeben beim Jugendamt aber ich denke das Du damit besser fährst wenn Du das tust.
Genauso kann ich Dir denn Tip geben eine beistandschaft durch das Jugendamt zu beantragen fürs Kind , somit bist Du auch wenn der Vater nicht zahlt erst mal auf der sicheren seite dann kannst Du auch Unterhaltsvorschuss beantragen.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen.
Hallo,
unbedingt den Vater angeben!
Selbst wenn er sich anfangs weigern sollte zu zahlen (oder auch wenn er wirklich kein Geld hat) kannst Du dann zur ARGE, die greifen dann in die sogenannte Unterhaltsvorschusskasse. Dies bedeutet, dass Dir der Staat den Dir zustehenden Unterhalt zahlt und sich diesen dann beim Vater wiederholt. Du bist gesichert!
Nochmal - unbedingt angeben!!!
Liebe Grüße
Da fällt mir ein, ARGE gibts ja soweit ich weiss nur in Bayern, dann wäre das in Deinem Fall das Sozialamt? Da bin ich grad nicht so sicher, ist ein kompliziertes System in Deutschland, aber spätestens das Sozialamt sagt Dir was zur Unterhaltsvorschusskasse und wo Du Dich hinwenden musst Kannst den Begriff ja auch mal googeln...
Hallo!
Nein ARGEn gibts es bundesweit. Ich wohne im Ruhrgebiet und arbeite bei der ARGE!
GLG
Vanessa
Genau
Ich arbeite in der ARGE (JobCenter) Region Hannover
Uns gibts auch im Norden
LG alex
Hallo,
also entscheiden tust nur Du alleine, aber ich würde ihn auf alle Fälle angeben! Er hätt die Verhütung ja auch selbst in die Hand nehmen koennen, wenn es so ein unerträglicher Gedanke für ihn gewesen wäre..
Er muss in dem Fall Unterhalt fürs Kind und auch für Dich zahlen, wenn du z.B. durch die schwangerschaft und Elternzeit weniger oder kein Einkommen mehr hast. wenn er es abstreitet musst Du es leider einklagen, aber da kommt er nicht drumherum!
Sollte er Dir wirklich das Leben zur Hölle machen, und ernsthaft agressiv oder ähnliches werden schalte auf jeden Fall einen anwalt und die polizei ein um eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Lass Dich nicht kleinkriegen! Ist wahrscheinlich eh nur heiße Luft!!!
Es ist DEIN Leben und so solltest Du es auch gestalten, wenn er Dich deswegen sitzen lassen hat...
LG
Hi,
also erstmal zu einem der anderen Beiträge, Argen gibt es über in der Republik, hab bis vor kurzen selbst in einer gearbeitet und komme aus s-h, grins.
Was mich zu meiner Antwort führt: du hast sogar schon anspruch auf unterhalt, während der schwangerschaft und nicht erst ab geburt!!!!!
Und wenn er so ein A... ist, kann er auch gern ab der 13. ssw zahlen (soweit ich weiß, gilt der anspruch erst ab da, wegen der risikowochen).
Aber ich finde es klasse, dass du dich dennoch FÜR das Kind entschieden hast!!!! Ich drück dir die daumen!!!!
LG, Rona
Ja, Du mußt ihn angeben. Erstens hat das Kind einen Anspruch drauf, den Vater zu kennen und von ihm Unterhalt zu bekommen. Zweitens wäre es Betrug, wenn Du wegen "Vater unbekannt" finanzielle Unterstützung vom Staat beziehen würdest, wo eigentlich der Vater zahlen muß.
Hallo!
Wenn du den Vater auf unbekannt setzt wird es schwer Unterhalt einzuklagen bzw. Unterhaltsvorschuss zu beantragen, weil es dann eigentlich keinen "Vater" gibt der Unterhalt zahlen muss bzw. wo sich der Staat das Geld wiederholen kann.
Zahlen muss er egal ob das Kind gewünscht oder ungewünscht ist, er war genauso dran beteiligt wie du also muss er auch mit die Verantwortung tragen!
Wünsche dir alles und für dich und deinen Bauchbewohner!
GLG
Vanessa
hallo,
könnte von mir sein dein text.hab das gleiche auch durch.mein großer is jetzt 4 jahre alt.habe den vater natürlich beim jugendamt angegeben.und er muss für seinen sohn zahlen.
ich mein,ich hab ihm das kind ja nicht untergejubelt.er wollte ohne verhütung.und was dabei rauskommen kann,sollte er eigentlich gewusst haben.
auf jedenfall bekomm ich unterhalt und er hat seienn sohn noch NIEEEEEEEEEEEEEEEEEEE gesehen.die drohungen und beschimpfungen hatte ich auch.
Huhu :)
Erst mal glückwunsch und ich finde es auch gut, daß du dich trotz der komplikationen für das Kind entschieden hast
Meines Wissens nach musst du den Vater beim Jugendamt so oder so angeben, wenn du Unterhaltsvorschuß bekommen möchtest. Und nein, der ist nicht in höhe des eigentlichen Unterhaltes, was der Kindsvater zahlen müsste im mindesten.
Du unterschreibst ja dafür, daß du alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht hast. Gibst du nun aber an, du kennst den Vater nicht und es kommt hinterher heraus, könntest du tierische Probleme bekommen.
In deinem eigenen Interesse, gib ihn an
LG und alles jute weiterhin