ungeplant schwanger und Probezeit

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Geht das denn rechtlich, wenn du schwanger bist (und dein Chef davon weiß), daß dein Chef dich die Probezeit einfach nicht "bestehen" lässt?

Oder tritt dann dennoch der Kündigungsschutz ein (ist ja Probezeit und kein befristeter Job)?

???????

Ach herrje, ist echt ganz schön verzwickt! Ich würde (wenn obiges nicht in Frage kommt, also: "Kündigungsschutz" greift schon in der Probezeit) wohl sonst noch nichts sagen und darauf hoffen, das dein Chef dich entgegen deiner Vermutung durch die Probezeit kommen lässt!

LG

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Hallo

Halte erstmal deinen Mund ;-).

Solltest du die Kündigung bekommen kannst du noch bis 14 Tage danach sagen das du ss bist und die Kündigung ist hinfällig.

Sagst du es sofort oder wenn du die Bestätigung vom FA hast ist die Probezeit außer Kraft und sie wird hinten dran gehängt also wenn du wieder arbeiten gehst.

Ohne eine Bescheinigung vom FA würde ich eh nichts sagen.

Gruß Arienne

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Ja klar darfste dich freuen bis dir Tomaten aus den Ohren wachsen ungeplant heißt ja noch lang nicht ungewollt!
LG
#bla

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Ich würde auch erst abwarten. Zum FA kannst DU trotzdem gehen, Du musst aber die Bescheinigung nicht direkt abgeben. Ich würde noch so ca 1 Monat warten, mir die Bescheinigung holen und schön daheim lassen. Er muss Dich dann ja noch innerhalb der Probezeit kündigen, und wenn ich die Kündigung in der Hand hätte würde ich ihm am nächsten Tag direkt die Bescheinigung vom FA unter die Nase schieben #cool

Ausnahme zum Kündigungsschutz: Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die Probezeit zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet ist und zur Fortführung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen werden müsste, dann kann eine Kündigung zum Ende der Probezeit zulässig sein (sogenannte "endbefristete Probearbeitsverhältnisse").

Alles Gute, Pladde + #blume (26+2)

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Also egal was du tust... Du bist jetzt schwanger und er darf dich nicht kündigen... wenn du jetzt nichts sagst und er dich aus irgendwelchen gründen kündigt, kann dein FA ein nachweis schreiben dass du zu dem zeitpunkt schon als dein chef die kündigung schrieb (auch ohne dass er wußte dass du ss bist) schwanger warst. also dein kündigungsschutz ist so oder so jetzt sicher!!!

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Hallo Du,
für Dich gilt Mutterschutzgesetz § 9. Das heißt Du bist auch in der Probezeit unkündbar. Eine Kündigung wird wirkunglos, wenn Du innerhalt 14 Tagen die Schwangerschaftsbescheinigung einreichst. Du kannst das Kind damit auf jeden Fall behalten.
Sei ganz lieb gegrüßt von salida-del-sol