Vater unbekannt angeben oder Vertrag?

Hallo!

Frage steht ja eigentlich schon oben.

Schreib hier, denn irgendwie weiß ich nicht wo ich fragen kann und schwarz ist mir auch lieber!
Bitte um Verständnis.

Ich wünsche mir so sehr ein Kind, habe aber leider keinen Partner. Ich bin mittlerweile 36.

Ein Freund hat sich bereit erklärt mir meinen Wunsch zu erfüllen.

Nun zu meiner Frage:

Wir vertrauen uns, aber trotzdem sind wir der Meinung, dass es besser wäre, wenn er vor Unterhalt und ich vor Besuchsrecht geschützt wären.

Unter uns wollen wir es regeln, so wie es uns beiden passt.

Und man weiß ja nie, wie alles mal ist.

Geht das mit Vater unbekannt, forschen die dann nach?

Oder kann man einen Vertrag machen bei irgendjemanden, wo er vor Unterhalt geschützt ist und ich vor Rechten seinerseits?

Bitte um Antworten, viel. kennt sich hier jemand aus!

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Das kommt drauf an wenn Du dann natuerlich den Unterhalt vom Staat einforderst, dann wollen sie das auch wissen , was auch legitim ist, Du kannst ja nich die Gesellschaft dafuer zahlen lassen. Wenn Du keinen Unterhalt beantragst fragt auch keiner.

Und ich finde bei solchen Entscheidungen sollte man auch mal an das Kind denken, was sicher auch mal den Papa kennenlernen moechte ....

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Das ist eine gute Frage, die mich auch interessieren würde.

Als Laie in solchen Fragen sehe ich es so:

Ich glaube, einen Schutz gibt es nicht - weder, wenn Du "Vater unbekannt" angibst noch einen Vertrag aufsetzt. Es gibt Gesetze und über diese könnt Ihr Euch auch nicht mit einem Vertrag hinwegsetzen.

Das Ganze ist schon sehr heikel: Für Deinen Freund ist es ein Risiko, weil er wohl zu Unterhalt verpflichtet wäre, wenn Du es darauf ankommen läßt. Und für Dich ist es auch nicht ohne "Risiko": Was ist, wenn Dein Freund plötzlich Vatergefühle entwickelt und das Kind sehen will?

Ich glaube nicht, daß das so geht, wie Ihr es Euch denkt.

Ich kann Deinen Wunsch nachvollziehen; einer Freundin von mir ging es genau so.

Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich mich über künstliche Befruchtung im Ausland informieren.

LG wartemama

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hallo
bitte schreib mich an : zahnputzelfe@web.de
ich hab das selbe vor wie du

lg zahnputzelfe

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Hallo,


ich denke ein Vertrag wird euch nicht weit helfen da ich davon ausgehe das er nicht relevant ist und auch Grundrechte deines zukünftigen Kindes verletzt.

Dein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt und Umgang mit dem Vater. Eine Samenspende schließt diese Ansprüche deines Kindes nicht aus. Er wir immer unterhaltspflichtig sein.


FG

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Wenn Ihr Euch einig seid und keiner Forderungen an den anderen stellt, dann kann es VORERST klappen. Aber: Wenn Du die Unterhaltsvorschusskasse einschaltest, musst Du den Namen angeben.
Und Du kannst auf Unterhalt für Dich verzichten, für Dein Kind gilt dieser Verzicht nicht. Klar, am Anfang macht die Mutter das geltend (oder eben nicht). Aber später kann Dein Kind in der Ausbildung z.B. das alleine tun....

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natürlich könntest du bei der unterhaltskasse sagen, dass du einen ons auf ner party hattest und dich weder an den Namen noch wirklich an das Gesicht erinnern kannst. gibt es ja alles.
a
und mit deinem Kumpel könntest du auch mündlich was ausmachen.
jedoch wäre es betrug, wenn du Geld von der Kasse bekämest, obwohl du eigentlich doch weißt, wer der Vater ist.
einen wirklich Vertrag könntest du dann auch nicht mit ihm abschließen, da du den ja im Fall der fälle nirgends vorzeigen könntest.
solltest du Vater unbekannt angeben, hat der Erzeuger keinerlei Rechte. kann diese auch nicht einfordern, wenn er auf einmal gefuehle dafür bekommt. ein vaterschaftstest ist nur mit Erlaubnis der Mutter machbar.

meiner Meinung nach solltest du dich mal in Dänemark wegen künstlicher Befruchtung erkundigen. hat ne Freundin von mir mit 43 Jahren gemacht und es klappte beim ersten Versuch.

ich hoffe, ich konnte dir etwas helfen.

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Hallo

Ein Vertrag wäre sinnlos da du ihn nirgends vorlegen kannst und er meines erachtens Sittenwidrig wäre.
Denkst du einen Moment an das Kind? Nein
Das Kind hat Rechte auch an den Vater sei es Unterhalt oder Erbrecht.

Du kannst noch nicht mal erahnen will schlimm es für ein Kind ist keinen Vater zu haben.

Aber wenn du mehr darüber wissen willst schreib mich an.

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Hallo,


würde mich über eine "PN" von DIr freuen!

Schreib mich an!



LG


Mel2y

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Ich würde es nicht machen, denn er kann auch, wenn ihr einen Vertrag aufsetzt nach seinem Kind fordern und er kann auch selber zum Jugendamt gehen und sagen, hier die hat ein Kind von mir und bestreitet es.
Mitlerweile haben nämlich auch Väter das Recht an ihrem Kind.
Heißt es wird dann zur Not auch über Gericht ein Vaterschaftstest angeordnet, zu dem du mit deinem Kind gehen MUSST!

Wie gesagt mach es nicht, geh zu einer Samenbank, da bist du vor allem geschütz.

LG

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Der Vertrag wäre sittenwidrig!
Ihr müsstet alles auf Vertrauensbasis machen, d.h. du bekommst von keiner Seite Unterhalt für das Kind.
Und er könnte sich nicht wehren, wenn du es abredewidrig dennoch einfordern würdest.

Und ja, es wird nachgeforscht..

Was ist, wenn das Kind nach seinem leibl Vater fragt? Es hat das Recht au Kenntnis seiner Abstammung.