hallo ich habe ein richtiges problem...
habe erfahren das ich im 2 monat schwanger bin, und habe darauf meinen arbeitsgeber bescheid gesagt der mich daraufhin kündigte....
war anschließend beim anwalt habe aber nur läppige 200 abschlag bekommen .....
und von der arge bekomme ich auch nicht mehr als 140 euro , weil mein freund verdient ja auch nicht viel gerad mal 1100 euro und davon muss noch miete 480euro bezahlt werden telefon anschluss sein auto damit er zur arbeit kommt ...
und sowas sehen die leute nicht vom amt...
schwanger und kein geld
Hallo!
Du bist unkündbar wegen Schwangerschaft!!!!!
Das ist das Mutterschutzgesetz. Bei was für einem Anwalt warst Du denn?
Das kann doch wohl nicht sein....
Du bist unkündbar und kannst Dich nicht mit 200,- abspeisen lassen!!!!
Sprich doch vielleicht mal mit deinem FA. Vielleicht hat der mit sowas Erfahrung und kann Dir einen Tipp geben. Ansonsten würde ich noch mal zu einem anderen Anwalt gehen.
Lieben Gruß
Steffie
Hallo...
da kann ich mich der Vorrednerin nur anschließen.....Du bist in der Schwangerschaft unkündbar....!!!
Mfg
syltmann
Das seh ich auch so.
ABer mal ne Frage, wie ist das eigentlich in der Probezeit geregelt?
lg diana
müßtest du nicht Arbeitslosengeld als erstes bekommen ? Und könnte man dann nicht noch Wohngeld dazu beantragen.
ich habe leider nicht so die Ahnung.Am besten du gehst zu ner Schwangerenberatung.Die haben bestimmt paar gute Tipps.
hallo,
erstens schwangere darf man nicht kündigen!!! wenn dein Anwalt nicht helfen konnte, was ich gar nicht verstehe, kannst im internet hilfe gruppen für schwangere in deiner Stadt suchen und Rat holen, du bist nicht allein, und ich weiss wie schwierig das sein kann, aber es wird schon alles klappen!!!du wirst ja kindergeld bekommen, und kannst ab 3.Monat bisschen arbeiten gehen, und Babysitter holen.
das wird schon klappen!!
Hey,
dein Chef muss dich wieder einstellen da du unkündbar bist.
Ich kenne jemand bei ihr hat es die Chefin auch gemacht und sie weigerte sich aber sie wieder einzustellen. Sie musste trotzdem den ganzen Lohn zahlen bis zum Ende der Ss und die 4 Monate danach noch
Huhu! ich kann dir auch nur den Tipp geben, den Anwalt zu wechseln. Sachen gibt's !?!
Versuche, gerichtlich die rechtsgültige Kündigung feststellen zu lassen. Bist du erfolgreich, gilt die eigentliche Kündigung als nichtig (d. h. das Arbeitsverhältnis hat weiter Bestand).
Und beantrage Prozesskostenhilfe, bevor du zum Anwalt gehst (oder hole dir die Deckungszusage deiner Rechtsschutz-Vers., wenn du eine hast).
Viel Glück und vor allem: Kopf hoch
LG, obscuritas