Was wenn Vater unbekannt?

Hallo,

es geht um eine gute Freundin, die gestern positiv getestet hat. Da sie in keiner festen Beziehung ist, hatte sie vor einigen Wochen einen One- Night- Stand, sie nimmt (bzw. nahm) die Pille, ja auch regelmäßig, sie hat sie nicht vergessen, oder sowas und zusätzlich wurde mit Kondom verhütet.

Nun hat sie von diesem ONS aber nichts, keinen Nachnamen, kein Tel. Nr., keine Adresse... Nur den Vornamen und die Gewissheit, dass er nur als Tourist in der Gegend war, er hatte einen bayrischen Akzent.

Bekäme sie vom JA trotzdem irgendeine Unterstützung? Also Unterhaltsvorschuss oder sowas? Und wenn ja, ist das zeitlich doch sicher begrenzt, oder?

Wir wollen nur schonmal ein bisschen ausloten, wie es denn finanziell um sie stehen würde in den nächsten Jahren. (sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der allerdings noch 1,5 Jahre gilt, da sie gerade erst wieder unterschrieben hat, ist allerdings schon 6 Jahre im Betrieb).

Danke für jeden halbwegs normale Antwort!

LG

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hallöle

kurz wegen Unterhaltsvorschuss:

hier mal der paragraph dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__1.html

Absatz 3 ist hier entscheident, was den unbekannten Vater angeht.
d.h. Nennt sie dem Jugendamt also den Vornamen und alles, was sie weiß, verweigert sie keine Auskünfte und kann UVG bekommen - für 6 Jahre maximum.

Ferner gibts noch ALG I bzw 2 im Falle einer Arbeitslosigkeit und Elterngeld.

http://www.mein-elterngeld.de/

lg

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achso, ihr könnt auch mal googlen mit suchbegriff: unterhaltsvorschuss vater unbekannt

da gibts viele foren-fragen zu, die ähnlich sind ;-) hilft vielleicht auch weiter.#herzlich

lg

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Schau mal nach wie das mit dem befristeten Arbeitsvertrag ist, normal müsste sie nun in einer festen Anstellung sein.
http://www.arbeitsratgeber.com/befristete-arbeitsvertraege_0229.html

Deine Freundin sollte sich da mal beim Arbeitsgericht informieren.

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Wie kommst Du darauf, dass Ihre Befristung nicht sachlich begründet ist?

Gruß,

W

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Sie geht in dem Betrieb seit 6 Jahren arbeiten und die TE meinte das sie den Vertrag erst WIEDER unterschrieben hat.
Ein befristeter Vertrag darf höchstens 2 Jahre laufen und darf nur 3 mal erneuert werden, danach muss sie fest eingestellt werden. Darum geht es.
Wenn sie im Betrieb schon 6 Jahre lang ist wurde der befristete Vertrag vermutlich schon längst 3 mal erneuert.
Genau das kann ich aber nicht wissen.

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Sie hat doppelt verhütet und macht sich jetzt Gedanken um Unterhalt?
Ist das nicht genau so weit hergeholt wie die Touristen-Theorie, nur, weil er Dialekt spricht?

Gruß,

W