schwanger kurz vor ausbildungsende

haillo ihr lieben.ich bin wahrscheinlich schwanger.nun werde ich im januar mit meiner ausbildung fertig und habe auch schon eine übernahmevereinbarung mit meinem arbeitgeber unterschrieben.es is aber noch nicht der arbeitsvertrag unterschrieben weil ich ja erst noch meine prüfung bestehen muss.nun wollte ich wissen ob mein arbeitgeber mich jetzt trotz schwangerschaft übernehmen muss ooder er die übernahmevereinbarung ,was ja auch ne art vertrag ist weil von beiden seiten unterschrieben, für nichtig erklären kann.vielen dank schonmal für die antworten

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wende dich mal an deine kammer. da kenne ich mcih nciht aus.

an deiner stelle würde ich jetzt erst mal die ss so lange verheimlichen wie es möglich ist...
man soll ja sowieso die ersten 12 wochen die füße still halten... und wenn da noch 4 drauf kommen.

bei mir hat man erst in der 16.ssw nen bauch erahnen können. und ich bin schlank.

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Hi,

was heisst denn "wahrscheinlich"? Hast Du schon einen Test gemacht?
ich würd an Deiner Stelle noch nichts sagen und erst mal die Ausbildung zu Ende machen. Und dann würde ich wenn möglich auch noch darauf warten, dass der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.
Du kannst dann immer noch behaupten, Du hättest von nix gewusst #hicks
Ich weiss, dass das ein wenig link ist Deinem AG gegenüber, aber Du musst auch an Deine Zukunft denken.
Ich habe es vor sechs Jahren fast genauso gemacht, und bin im Nachhinein froh. Natürlich war mein AG erstmal ziemlich sauer, aber als ich dann wieder anfangen wollte, war es kein Problem und wir verstehen uns heute gut.

Wünsch Dir alles Liebe und Gute!#herzlich

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...ach ja, wenn die Übernahmevereinbarung schon von beiden Seiten unterschrieben ist, kann er da nichts mehr dran rütteln...Schwangerschaft ist kein Grund, um von dem Vertrag zurückzutreten. Aber sicherheitshalber würde ich mich auch bei der Kammer schlau machen.
LG

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Ein Grund, warum Frauen weniger gern eingestellt werden als Männer sind Mädels wie Ihr.

Das ist nicht nur frech, sondern hinterhältig.

Wenn Du schwanger bist, bist du verpflichtet, das Deinem Arbeitgeber mitzuteilen.
Und eine Übernahmeregelung ist kein Arbeitsvertrag. Das würde ich im Hinterkopf behalten.

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Hallo!

Rein rechtlich gesehen ist ein Ausbildungsverhältnis ein befristetes Arbeitsverhältnis. Dieses endet mit der bestandenen Abschlussprüfung. Befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen den Mutterschutzbestimmungen insoweit nicht, als dass das Ende des Arbeitsverhältnisses davon unberührt bleibt. Heißt: Auch wenn Schwangere nicht gekündigt werden können, enden befristete Arbeitsverhältnisse regulär.

Wie es bei einer Übernahmevereinbarung aussieht, kann ich dir leider nicht genau sagen, da solltest du dich an deine zuständige Kammer oder besser noch an einen Rechtsanwalt wenden. Wenn du noch in der Ausbildung steckst, solltest du auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen können.

Deinem Arbeitsgeber musst du von deiner Schwangerschaft zunächst nichts erzählen. Auf Nachfragen musst du nicht antworten, selbst in Vorstellungsgesprächen sind diese nicht zulässig.

Allerdings solltest du dir genau überlegen, ob du wirklich noch so lange warten möchtest. Die Mutterschutzbestimmungen treten nämlich erst in Kraft, wenn du deinem Arbeitgeber von deinem Umstand erzählt hast und bis Ende Januar gehst du ja schon auf die 20. Woche zu.

Wie gesagt, am besten machst du einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Arbeitsrecht), der wird dich über die gesetzlichen Bestimmungen am besten aufklären können.

LG
roeschen

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Hey,

ich schließe mich meinen Vorgängern an red erst mal mit der Kammer. Es steht im Gesetz das du es bis zu letzt abstreiten kannst schwanger zu sein, keiner ist verpflichtet so weit ich weiß es dem Arbeitgeber zu sagen, außer natürlich du arbeitest mit Chemikalien ect. Das sind 4 Monate in denen du es auch gern verschweigen kannst, hey es gibt Frauen die merken es erst im 5. Monat. Ist zwar dann hart für deinen Arbeitgeber, doch du musst an dich und deine Zukunft denken und wenn du es ihm einige Wochen nach Vertragsunterzeichnung sagst ist immer noch genug Zeit für ihn einen Nachfolger zu finden der dich vertritt. Du hast wenn du einen unbefristeten Vertrag hast Anspruch darauf das er dir deine Stelle 3 Jahre frei hält.

LG