Ganz viele Fragen zur Vaterschaftsanerkennung

Hallo.

Ich habe eine Frage bezüglich der Vaterschaftsanerkennung. Mein Freund und ich werden Anfang nächsten Jahres Eltern. Da wir nicht verheiratet sind, stand nun die Vaterschaftsanerkennung im Raum.

Mein Freund möchte, bevor er die Vaterschaft anerkennt, einen DNA-Test machen um zu sehen ob das Kind wirklich von ihm ist weil er Panik davor hat ein "Kuckuckskind" untergeschoben zu bekommen. Eigentlich gibt es hierfür überhaupt keinen Grund, er ist von Natur aus sehr misstrauisch und vertraut nichts und niemandem. Hintergrund denke ich ist, dass er von seinen Exfreundinnen in vielerlei Hinsicht verarscht worden ist. Sein Argument ist einfach das er das Kind nicht in sich trägt, und nicht 100%ig sicher sein kann, dass er der Vater ist. Und sollte er es nicht sein, müsste er trotzdem zahlen wenn er einmal die Vaterschaft anerkannt hat. Erkennt er die Vaterschaft schon jetzt an, hätte er kein - ich nenne es mal "Druckmittel" - von mir einen Vaterschaftstest zu verlangen, da ich ja zustimmen muss. Versteht ihr was ich meine ?

Einerseits hat er ja irgendwie Recht, andererseits bin ich natürlich völlig vor den Kopf gestoßen und enttäuscht das er kein Vertrauen hat. Sein ganzes Misstrauen macht die Schwangerschaft auch irgendwie "kaputt". Er sagt ständig, dass es ja sein könnte das das Kind nicht von ihm ist, deswegen könne er sich da auch nicht so drauf einlassen. Er fasst mich kaum noch an, streichelt meinen Bauch nicht, hält sich sehr raus - aber zurück zum Thema.

Wie sieht denn das nun aus, wenn er die Vaterschaft vor der Geburt nicht anerkennt ? Er hat dann keinerlei Rechte, richtig ? Kein Sorgerecht, kein Aufenthaltsbestimmungsrecht, keinen Eintrag als "Vater" in die Geburtsurkunde, das Kind müsste meinen Nachnamen tragen. Das Kind hat keinen Anspruch auf Erbe oder Unterhalt von ihm. Wenn er an einem Unfall sterben würde, hätte das Kind niemals einen Vater, richtig ? Oder würde er als Vater irgendwo auftauchen ? Wenn wir später heiraten und das Kind erst dann seinen Namen annimmt, stünde in der Geburtsurkunde des Kindes doch aber immernoch mein Mädchenname, oder ? Also so nach dem Motto "Ingo Schmidt, geb. Müller". Wie stressig ist es die Vaterschaft NACH der Geburt anerkennen zu lassen ? Kann man das Sorgerecht anerkennen aber die Vaterschaft nicht ?

Was würde sein wenn er die Vaterschaft vor der Geburt anerkennt und sich hinterher herausstellt, dass er NICHT der Vater ist (davor hat er ja Angst, deswegen frage ich das). Müsste er auch in diesem Fall weiterhin für das Kind zahlen, obwohl er gar nicht der Vater ist ? Oder ist er mit dem DNA-Test dann (trotz im Vorfeld anerkannter Vaterschaft) aus der Sache raus ?

Danke für eure Hilfe ! Und entschuldigt das "schwarz-schreiben" und die vielen Fragen - ist mir sehr unangenehm und peinlich.

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Huhu

schwierige Situation, in der du da steckst. :-( Und echt traurig, dass dein Freund sich deinem Baby und dir so misstrauisch verhält. Ich habe mal ein wenig gegoogled und hoffe, dass dir das weiter hilft.

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=0605FDFDEDB515154243ACEB3895BEF1.zufi2_1?action=showdetail&modul=VB&id=583944!0

Ich hoffe, dass sich bald alles aufklärt und ihr gemeinsam mit eurem Krümelchen glücklich werdet.

Alles Gute #klee

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Hallo Du,
zuerst muss ich sagen, dass ich es unmöglich finde, dass Dein Freund, ohne Grund hoffe ich, die Vaterschaft anzweifelt.
Wie willst Du mit diesem Mann eine Beziehung führen, der Dir IMMER mißtrauen wird,
Was ist das für ein Vater, der nicht teilnimmt an der Schwangerschaft????
Nun zum rechtlichen Teil.
Die Vaterschaft muss nicht vor der Geburt anerkannt werden!
Du gibst bei der Geburt den Namen des Vater an, der erscheint in der Geburtsurkunde. Allerdings wäre es DEIN Name den das Kind bekäme.
Damit hättest Du, bis zu Anerkennung, das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn er einen Vaterschaftstest will und Du dem zustimmst, muß er über das Jugendamt gehen oder Ihr macht den Test gemeinsam, Tests gibt es in der Apotheke. (Wird natürlich nicht billig)
Nach dem positiven Test kann alles geändert werden, Name, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht und Dein Kind bekäme eine neue Geburtsurkunde. Allerdings fordert die rechtliche Sache Deine Zustimmung.
Manchmal erübrigt sich alles, wenn Dein Freund sein Kind zum ersten Mal sieht.
Wieso weiß ich nicht, aber die Natur hat es so eingerichtet, dass die Babys nach der Geburt ihrem Vater sehr, sehr ähnlich sehen. Wenigstens in den meisten Fällen.
Ob Du aber mit diesem Mann eine Familie und sogar die Ehe eingehen willst, überlege Dir sehr, sehr genau.
Übrigens kann eine Vaterschaft ein Jahr nach Anerkennung angefochten werden.
Das nur für Deinen Freund im Falle er die vorgeburtliche Anerkennung durchführt.
Ich wünsche Dir weiter eine schöne SS
Charlotte

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NEin, die Natur hat es eingerichtet damit die Kinder den Vätern NICHT ähnlich sehen. Gab schon hunderte Artikel drüber.

HAt mit der Evolution zu tun, aus Zeiten ohne Dna test und VAterschaftsanerkennungen. DIe kinder sahen ihren vätern nie ähnlich, hat die natur so eingerichtet damit der vater das Kind trotzdem ernährt auch wenns ein Kuckuckskind sein sollte.

So sehen die kinder eher mütterlichseits ähnlich und so wurden beide versorgt nach der jagt, mutter und kind.

Eher selten wars(ists das das Kind den vater ähnlich sieht, bei markanten merkmalen wie roten haaren hat das kind einfach pech gehabt, wurde als kukuck enttarnt und wurde nicht mitversorgt.
Natürliche selektion

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Wie das nach der Geburt rechtlich alles aussieht weiß ich nicht, aber für mich gäbe es einen ganz wichtigen Grund für den Vater die Vaterschaft schon vorher anzuerkennen.
Wenn mit dir irgendwas passiert bei der Geburt hat er keinerlei Rechte an dem Kind, z.B. wenn es Komplikationen gibt, du noch in der Narkose bist und irgendwas für das Kind entschieden werden muss, dann hat er dabei gar nichts zu sagen. Und wenn der schlimmste Fall eintritt, dass du stirbst (was man natürlich nicht hofft und auch sehr unwahrscheinlich ist), dann kann er das Kind nicht mitnehmen.

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huhu,

wir haben die vaterschaftsanerkennung und sorgerechtsteilung vor der geburt gemacht (spart ein paar wege). uns wurde dort gesagt bzw er wurde aufgeklärt, dass er nach der geburt sollte er einen verdacht haben er eine bestimmte frist hat die vaterschaft anzufechten. mir ist sogar wie 2 jahre oder so (nagel mich bitte nicht drauf fest).

am besten einfach mal beim jugendamt oder wer bei euch dafür zuständig ist anrufen und nachfragen.
ich denke er macht sich mehr kopf als er müsste, denn er kommt dort relativ leicht raus so ist es zumindest in meiner erinnerung vom gespräch mit der netten dame.

liebe grüße

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hi,
also wir haben die vaterschaft auch vorher anerkennen lassen. wollte das mein freund gleich mit in der geburtsurkunde steht.
vaterschaftanerkennung hat nichts mit dem sorgerecht zu tun. bis jetzt jedenfalls nicht. das muss etxra beantragt werden und du musst zustimmen. (glaube da ist aber was im gespräch, das männer nicht benachteiligt werden)
wenn ihr, soweit ich weiß, innerhalb von 5 jahren nach geburt des kindes heiratet, bekommt das kind wenn ihr es wollt den nachnamen des vaters und das wird auch rückwirkend geändert. dann steht dein mädchenname nicht mehr mit drin. aber eben nur in diesen 5 jahren.
aber merkwürdig ist das schon dass er die vaterschaft nicht anerkennen will. kennt er dich nicht? wielange seit ihr denn zusammen? oder hat er grund zum zweifeln? das wäre für mich keine gute beziehungsbasis, wenn es da großes misstrauen gibt.
lg

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also erstens hätte der herr mit mir ganz schön probleme abgesehen daon dass ich im sagen würde dass er gerne so iele tests bezahlen darf wie er möchte, ICH kenne das ergebnis bereits ... aber wenn er gerne geld zum fenster rausschmeißt #cool sorry, aber solche anschuldigungen und das verhalten dazu, da würds bei uns ordentlich krachen!

was die vaterschaftsanerkennung anlangt:
das muss man doch nicht vorher machen #kratz also meine beiden sind unehelich. ich hab beim antrag wegen der Geburtsurkunde einfach ihn als vater angegeben. danach sollte er zur vaterschaftsanerkennung (also zum unterschreiben) kommen, die geburtsurkunde darf dann auch er mitnehmen, beide bekommen eine bestätigung über die anerkennung, falls nicht gemeinsam per post (also deine bestätigung darf er nicht mitnehmen #augen bürokraten und so ... #rofl).

will er die vaterschaft nicht anerkennen wird es an der stelle in seinem sinne weitergehen. er kann die vaterschaft anzweifeln, dann wird getestet und du bekommst einstweilen eine urkunde ohne vater. da du allerdings sicher bist, ist das ergebnis ja schon klar. inwiefern das noch so ist wie früher weiß ich nicht, aber für solche fälle muss das teurere gerichtliche anerkannte verfahren bei bestimmten laboren angewendet werden und früher musste man die kosten übernehmen wenn man dann doch der vater war #kratz da hab ich allerdings keine erfahrungswerte. bei meiner freundin war es dann so, dass die dame vom ja dem herrn ziemlich direkt erklärt hat was an kosten auf ihn zukommt, da hat er dann doch lieber gleich unterschrieben - war sich dann wohl doch sicher dass er der vater sein muss #rofl

sag ihm, dass sein verhalten nicht ok ist. es ist ok dass er sicher sein möchte, das kann er auch gerne testen lassen nachher (es gibt auch fristen für die vaterschaftsanerkennung und antrag um geburtsurkunde - vielleicht geht sich das aus, wenn ihr vor der geburt schon online nen günstigeren test (ca 250 €?) bestellt und den gleich einschickt. dann spart ihr euch das theater mit anzweifeln und urkunde so ausstellen lassen ... aber DU bist dir sicher und daher wünscht du, dass er dich normal behandelt. denn eigentlich behandelt er dich schon so als ob sicher wäre, dass du es getan hast und das in unfair vor allem anbetracht der tatsache dass dem nicht so ist! nägel mit köpfen würd ich sagen (ehrlich gesagt wär ich an deiner stelle wohl weg).

noch was zum namen: da wär ich froh wenn das kind meinen namen hat. wer weiß was da noch alles auf dich zukommt und letzten endes stehst du da alleinerziehend mit nem kind das nen anderen nachnamen hat als du. ich weiß, ein kleines problem dann, aber trotzdem komisch für das kind ...

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Hallo,

für welches Kind soll denn ein "Nicht"-Vater sorgeberechtigt sein?

Also, bei gemeinsamen Sorgerecht muss er die Vaterschaft schon anerkennen. Geht bei Jugend- oder Standesamt, oder Notar. Sorgerecht könntet ihr dann auch beim Jugendamt machen lassen (aber willst du das wirklich?). Bei Begründung gemeinsamer Sorge müsst ihr euch innerhalb von drei Monaten entscheiden, welchen Namen das Kind dann endgütig (auch bei einer ev. Trennung bleibt das Kind dan ggfs. beim Namen des Vaters) behält. Namensänderung nach verstrichener Frist oder "rückgängig machen" sind teuere behördliche Namensänderungen und nur mit wichtigem Grund möglich (wozu eine Trennung in der Regel nicht zählt).

Um nochmal auf die Vaterschaftanerkennung zurück zuzukommen, die kann vor oder nach der Geburt gemacht werden. Als Vater wird er nur eingetragen, wenn er das Kind anerkennt und du zustimmst! Sollte er vor der Geburt nicht anerkennen, würdest du alleine in der Urkunde stehen. Das Kind bekommt auch nur deinen Namen, egal was ihr im Krankenhaus angebt. Eine Frist von 5 Jahren nach Geburt gibt es nicht.

Solltet ihr heiraten und seinen Namen wählen, würde sich das Kind unter 5 Jahren automatisch anschließen, danach muss er zustimmen. Solltet ihr keinen Ehenamen wählen und keine gemeinsame Sorge vorher begründet haben, dann habt ihr nach Eheschließung automatisch die gemeinsame Sorge (VA vorausgesetzt) und damit beginnt die Frist von drei Monaten beim Familiennamen!

Wenn er nicht der Vater ist, aber die VA abgegeben hat, dann kann er die Vaterschaft gerichtl. Anfechten. Da gibt es aber eine Frist (hab aber gerade kein BGB zu Hand).

Am besten wendest du dich an dein Standesamt oder Jugendamt. Oft ist für eine VA auch ein Termin nötig (je nach Gemeinde) und das kann auch schon mal drei Monate dauern!!

Außerdem möchte ich noch mal zu Bedenken geben, das er bei allem zustimmen muss, wenn ihr die gemeinsame Sorge erklärt (z.B. Schule, OP, Passaustellung etc). So kannst du allein entscheiden. Seinen Namen könnte das Kind aber wenn es gewollt ist trotzdem bekommen, durch eine Namenserteilung... (ich persönlich würde das nicht machen).

Solange er kein wirkliches Interesse zeigt, würd ich lieber mal für mich alleine planen...

Gruß
SchnupsiS