Hallo ihr,
vielleicht kennt sich jemand aus: eine freundin von mir ist ungeplant schwanger geworden (7te woche) und ihr arbeitsvertrag läuft am 31.08.2013 aus somit greift das mutterschutzgesetz ja nicht oder?
und kann mir jemand dann sagen wie das ist mit arbeitslosengeld und elterngeld und so?
hat sie dann auch noch anspruch auf mutterschaftsgeld?
schwanger und bald arbeitslos!!??
Nein, das Mutterschutzgesetz greift hier nicjt.
D.h. der Vertrag laeuft normal aus und fertig.
Sie muss zeitig ALG I beantragen, gibt es 1 Jahr, danach Hartz4.
Sie hat aber jetzt, bis der Vertrag auslauft Anspruch auf Mutterschutzgeld, ja.
Und Elterngeld bekommt sie auch. Allerdings nur die 300€ weil der ET ja nach August ist.
Beim Elterngeld wird meines Wissen das Einkommen der letzten zwölf Monate angerechnet, das Gehalt müßte zum größten Teil mit angerechnet werden und dann könnten das wesentlich meht als 300 Euro sein, da der ET wohl im Novemer wäre und der Mutterschutz gegen Ende September, d.h. 10 Monate Gehalt müßten angerechnet werden. Oder lieg ich da falsch? Kann natürlich auch sein
LG
Monika
und wie siehts mit elternzeit aus? die kann doch auch nur genommen werden wenn man einen bestehenden arbeitsvertrag hat oder?
Der Vertrag wird ganz normal auslaufen.
Deine Freundin wird dann nicht in Elternzeit gehen, da sie nicht berufstätig ist.
Elterngeld bekommt sie trotzdem und zwar 65% des durchschnitts der letzten 12 Monate vor der Geburt. Dieses Geld kann man auch auf 2 Jahre splitten lassen.
Hallo,
also, meiner Rechnung zufolge wäre der ET Anfang bis Mitte Oktober, richtig? Das wiederum bedeutet, dass die Mutterschutzfrist Ende August bis Mitte September beginnt.
Für die Berechnung des Elterngeldes werden die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist herangezogen. Davon bekommt man 65 oder 67 % ausgezahlt (bin jetzt nicht ganz sicher, was das betrifft). Also hat deine Freundin definitiv Anspruch auf Elterngeld. Das Mutterschutzgeld wurde bei mir auch aufgrund von Arbeitslosigkeit komplett von der Krankenkasse bezahlt. Natürlich wird das dann mit dem Elterngeld verrechnet. Ich habe also bei Arbeitslosigkeit auch ganz normal Mutterschaftsgeld bekommen und auch mein Jahr Elternzeit samt Elterngeld genommen.
Einen Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages hat sie aber nicht.
Ich hoffe, das hilft dir weiter.
LG
wenn sie hartz4 bekommt bekommt sie aber nur 30 euro vom elterngeld. den rest kassieren schön die vom amt -.- traurig aber wahr.