Sehr geehrte Damen und Herren,
ich befinde mich noch in Elternzeit bis Oktober 2019. Unsere Tochter kam im September 2018 auf die Welt. Jetzt bin ich erneut schwanger. Wann muss ich das meinem Chef melden und ich würde ab November 2019 wieder zum arbeiten gehen. Wie sieht es da mit dem Elterngeld für Kind zwei aus werden die Elterngeld Monate bis November mit 0 bewertet oder wird das Elterngeld für das zweite Kind das vermutlich im Mai 2020 auf die Welt kommt noch vor Geburt des ersten Kindes gerechnet? Ich kapiere das mit den Berechnungen nicht ganz. Und kann mein Arbeitgeber mich kündigen wenn ich in Elternzeit wieder schwanger wurde?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
JuliaP0810
Schwanger in Elternzeit Kind wird nach Elternzeit geboren
Hallo,
Kündigen kann er dich nicht. Wie weit bist du denn? Spätestens in ywoche 12 würde ich es mitteilen.
Danke für die Antwort. Bin noch ganz am Anfang. Kann mein Arbeitgeber es ablehnen das ich in Januar mehr Stunden arbeiten möchte aufgrund einer Schwangerschaft ? Und weißt du auch was wegen der Elterngeldberechnung ? Ich würde ja nur 6 Monate arbeiten bis ich wieder in Mutterschutz kommen würde werden die anderen 6 Monate dann vor der Elternzeit gezählt. Habe das irgendwo gelesen.
Liebe Grüße
Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bin noch nicht weit ganz am Anfang.
Ok ich habe eben vor ab Januar mehr Stunden wieder zu arbeiten könnte das mein Chef aufgrund erneuter Schwangerschaft ablegen ?
Dein Vertrag läuft genauso weiter, wie vor der Elternzeit.
Das kommt darauf an, ob du aus der Elternzeit raus bist. Ich habe nach dem Jahr Elternzeit mit Elterngeld und ohne Arbeit Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Da kannst du maximal 75% gehen. Ansonsten müsstest du die Elternzeit beenden und das kann der Arbeitgeber tatsächlich ablehnen. Du kannst die Mutterschutzzeit aber deine Elternzeit beenden. Das kann er nicht ablehnen und bekommst im Mutterschutz dann wieder das Geld, wie vor der ersten Schwangerschaft.
Mir stellt sich gerade eine Frage, wenn du schon schwanger bist, wieso wäre der ET im Mai 2020? Warst du schon beim Arzt und hast dir die Schwangerschaft bestätigen lassen ?? Wenn du schon schwanger bist,selbst wenn noch ganz frisch,müsste das Kind doch März !?!?!?!?
Zu früh abgeschickt...das kind müsste im März kommen
Ansonsten verstehe ich die Rechnung nicht ,oder bist du vielleicht noch gar nicht schwanger und planst es, willst dich aber absichern wegen des Geldes??🤔
Ok vielen Dank für die ganzen antworten.
Nein ich bin seid einer Woche schwanger meint mein FA wir haben einen Bluttest gemacht und da wurde es bestätigt. Und Entbindung ist im April 2020.
Und gehe im November diesen Jahres arbeiten aber nur 18 Stunden und eben ab Januar dann 30 Stunden das wurde so vereinbart allerdings weiß eben mein Arbeitgeber nicht das ich wieder schwanger bin.
Und bin bis Ende Oktober diesen Jahres noch in Elternzeit wegen des ersten Kindes. Deswegen die Frage wie wird das Elterngeld gerechnet und was kann der Arbeitgeber ablehnen?
Liebe Grüße
Wenn ich mich richtig erinnere, werden deine Bezüge aus den 12 Monaten vor ET zusammengerechnet und daraus der Durchschnitt gerechnet. Davon gibt's dann 65%. Das heißt dein bisheriges Elterngeld wird mitgerechnet und eben dein Einkommen bis zum ET. Wird natürlich dann dementsprechend weniger sein als aus der Berechnung einer Vollzeitstelle usw.
Ich hatte mir finanziell auch schon überlegt, das zweite und letzte kind gleich "nachzuschieben" da ich schon 34 bin, aber finanziell ist es immer mistig mit Elterngeld so kurz nacheinander.
Ok ich hab es so gelesen dass, das Elterngeld eben nicht mitgerechnet wird sondern das Geld vor der Elternzeit dann und eben das was man wieder verdient und in den Monaten ohne Elterngeld mit 0 gewertet wird.
Vielleicht muss ich mich da nochmal genau beraten lassen.
Liebe Grüße
eine Überlegung ist es den letzten Elterngeld Monat in Elterngeld Plus umzuwandeln.
Einmal darfst du den Elterngeldbezug ja ändern, ich weiß nur nicht ob das für einen Monat möglich ist.
Da bei Elterngeld Plus 14Monate ausgeklammert werden dürfen. (Normal 12)
Also die Monate Oktober 2018-Oktober 2019, dann würde der Oktober 2019 nicht mit
0 in die Elterngeldberechnung eingehen, sondern auch ausgeklammert werden und mit einem Monat von vor dem letzten Mutterschutz ersetzt werden.
Je nach dem wann das Kind dann kommt und ab wann du in den Mutterschutz gehst, werden diese ja auch ausgeklammert.