Mit 18 Schwanger Anspruch auf eigene Wohnung?

Hallo,

ich bin 18 Jahre alt und habe erfahren, dass ich in der 12. Woche Schwanger bin.

Zurzeit wohne ich bei meiner Mutter die Alg 2 bezieht. Nun sieht es aber so aus, dass ich nicht weiter dort wohnen möchte. Es gibt jeden Tag streit mit meiner Schwester und meine Mutter ist auch psychisch erkrankt, was meine eigene Psyche auch stark mitnimmt wenn ich zu Hause bin.

Im Internet steht, dass sobald ich Schwanger bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und somit Anspruch auf eine eigene Wohnung habe, aber meine Beraterin hat mir gesagt, dass ich zu jung sei für einen Auszug, da ist die Schwangerschaft auch egal.

Jetzt wollte ich euch mal fragen, ob vielleicht jemand mal in der selben Situation war oder ob sich jemand auskennt und mir sagen kann ob ich wirklich einen eigenen Anspruch habe und wie ich da fort gehen soll, da wie gesagt meine Beraterin gesagt hat, sie würde den Antrag ablehnen..

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Huhu, ich kann dir zwar nicht viel sagen aber vielleicht sprichst du mal mit dem Jugendamt vielleicht können sie dir helfen. Wie z.b. betreuten. Komisch das du mit 18 kein Anspruch auf die eigene Wohnung hast.

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Soll ich einfach allgemein bei einem Jugendamt anrufen oder gibt es ein zuständiges Jugendamt je nach Ort?

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In der Regel gibt es jemanden der zu ständig ist, versuche in deiner Nähe das Jugendamt zu erreichen die werden dir sagen wer für dich zuständig ist. Schilder deine Situation warum du gerne einen Gespräch haben möchtest.

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Hallo
Als erstes ist dein Partner für dich und das Kind zuständig.

Auch für die Arge hast du erst eine Bedarfsgemeinschaft wenn das Kind da ist.

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Wenn deine Mama ALG2 bezieht besteht für dich Anspruch auf eine eigene Wohnung bei einer SS ab der 21. SSW also ab 20+0
Ab da zahlt das ungeborene als Person dazu und du kannst dir eine 3 Zimmer Wohnung mit entsprechende Größe und Mietpreis für für zwei Personen im Rahmen liegen suchen
Wenn das Amt das Baby nicht als Grund für den Auszug sieht dann gehst du zum Amtsgericht ,Holst dir dort mit vorzeigen des ALG Bescheides einen Beratungsschein und mit diesem Schein gehst du zum Anwalt und die Kosten werden dann übernommen
Spätestens dann willigt das Amt ein
Die versuchen immer erst alles das die nicht einen Cent mehr aus der Staatskasse bezahlen müssen als notwendig
Und bei vielen kommen die auch durch weil viele einfach keine Ahnung von ihren Rechten beim Amt haben

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Wohnraum ist knapp. Da wird es eine 18 jährige schwangere, die vom Amt lebt, nicht leicht haben.

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Hallo Kathy,
dann hast du es ein bisschen „unverhofft“ erfahren und bist auch schon weit mit deinem Baby? Natürlich brauchst du eine Wohnung, ein Zuhause, wo du dich in aller Ruhe um dein Baby kümmern kannst. So wie ich es weiß, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wenn du 18 Jahre bist und volljährig, sollte da nichts im Wege stehen.
Und es gibt auch viele zusätzliche Unterstützungen für junge schwangere Frauen.
Was genau bei dir greift, müsstest du beim Sozialamt oder Jugendamt erfahren.
Ich bin nicht sicher, ob das stimmt, was die Beraterin gesagt hat.....
Kannst aber auch gleich mal auf der Seite von Pro Femina org viel Wichtiges nachlesen. Da findest du einen seht gut zusammengestellten Infoteil über „Finanzielle Hilfen für Schwangere“.
Wie geht es dir denn so, auch von der Schwangerschaft her? Ist alles in Ordnung mit deinem Kleinen? ;-)
Wer steht sonst zu dir und könnte dich ein wenig unterstützen? Hast du jemand an deiner Seite?
Schreib gerne wieder liebe Kathy!
Alles Gute, Marie

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Hallo.
Ab Geburt steht dir eine Finanzierung der Wohnung durch ALG2 zu, wenn deine Eltern bzw. der Vater deines Babys keine oder nur unzureichende finanzielle Möglichkeiten haben dich finanziell zu unterstützen. Manche Ämter erlauben aus Kulanz auch schon einen Auszug aus dem Ekternhazs vor der Geburt des Kindes. Sollten die Zustände im Elternhaus nicht mehr tragbar sein, kannst du mit Hilfe des Jugendamtes auch einen früheren Auszug aus dem Elternhaus bewirken. Das Amt wird gegebenenfalls Einkünfte von deinen Eltern und den Vater deines Ungeborenen einholen, um zu überprüfen in wie weit die dich finanziell unterstützen können. Du kannst ALG 2 für dich beantragen, Erstausstattung für dich und dein Baby, Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und wenn das Kind da ist Mehrbedarf wenn du Alleinerziehend bist, Unterhaltsvorschuß, sollte der Vater deines Baby nicht Zahlungsfähig sein.
Liebe Grüße und alles Gute

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Hallo,
ich empfehle dir dich an eine Beratungsstelle (Pro Familia oder andere Schwangeren/Familienberatungsstellen) zu wenden. Die haben einen sehr genauen Überblick über finanzielle Hilfen für Schwangere und können dir auch im Umgang mit Ämtern helfen und dich ggf. weitervermitteln.

Alles Gute

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Ich war in der selben Situation.

Meine Mutter und ich haben dann einen Paragraphen raus gesucht, den mit angehangen und Zack, habe ich mein volles Geld erhalten und wir zählten nicht als Bedarfsgemeinschaft und ihr Gehalt wurde auch bei mir nicht angerechnet. Denn in dem Moment wo man Schwanger ist und selbst Mutter wird, sind die Eltern einem nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet und man hat das Anrecht mit seiner eigenen Familie (Mutter und Kind oder Mutter, Vater und Kind) in einem eigenen Haushalt zu leben.

4 Monate später bin ich dann mit meinem Partner zusammen gezogen also ausgezogen. Gab keine Probleme mit dem Auszug. Da ich das Recht auf ein eigenes Leben hatte.

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Hallo liebe Kathy,
am Montag hattest du hier geschrieben, wie geht es dir inzwischen? Hoffentlich konnten dir die verschiedenen Infos ein wenig weiterhelfen und dir Mut machen?
Ich finde es stark, dass du zu deinem Kind stehst und nach Möglichkeiten suchst, wo und wie du dein Leben gut gestalten kannst.
Wende dich ruhig an verschiedene Beratungsstellen und lass dir aufzeigen was dir und deinem Baby zusteht.
Alles Gute dir weiterhin,
Marie

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Also ich bin mit 15 Jahren schwanger geworden 16 Jahren hatte ich meine Tochter geboren.

War anfangs damals in mutter Kind heim und kurz vor der Geburt hatte ich meine eigene Wohnung mit meinen Mann bekommen.

Aber das war vor 15 Jahren, wie es heute geregelt ist keine Ahnung.

Ich denke aber das Jugendamt, wird dich sehr gut unterstützen für fragen.

Wende dich am besten An die....

Lg alles gute 🍀