Mutterschutz MUSS sein? 😩

Hallo ihr lieben,

Ich habe die kupferspirale seit 03/2020, habe die Abendschule angefangen um mein Abi nachzuholen.
Ich habe schon 2 Kinder, der große ist 2,5 und der kleine gerade 1.
Ich hatte immer schon einen unregelmäßigen Zyklus und auf öfter mal eine Pause von 2-3 Monaten zwischen den perioden, deswegen habe ich mir nichts dabei gedacht, bin heute zum FA zur Kontrolle der Spirale, dann der schock... 10+2 schwanger...
Meine Welt bricht gerade zusammen. Das war alles so nicht geplant. Ich wollte mein abi in der Tasche haben und dann eventuell "nochmal nachlegen" in Sachen kindern.. Aber nicht jetzt mit 2 Kleinkindern und schule...

Abtreibung steht zwar im Raum, aber ich bin dafür zu emotional, ich denke das wird mich dann ewig verfolgen. Auch zur adoption freigeben stand schon zur Debatte, aber auch das könnte ich nicht.

Am Montag nächste Woche wird die entnommen, mal schauen ob das baby das überlebt.. Falls es überlebt, weiß jemand, ob ich Mutterschutz nehmen MUSS?
Geburtstermin wäre der 26.6.21 - aber sind wir ehrlich, die Minis kommen eh wann sie wollen 😅😅 k1 kam 33+6, k2 kam 40+4

Die Sache ist die, dass ich ja nur abends von Montag bis Donnerstag jeweils 4,5h weg bin bei der schule. Mal angenommen der zwerg käme früher, muss ich dann in den Mutterschutz? Weil so mai/juni/ anfang Juli knallen die lehrer immer die Prüfungen rein.

LG

1

Leider (was heißt leider) ist der Mutterschutz einzuhalten, da es hier eben um Schutz der Mutter und deren Gesundheit geht. Du hast Wochenbett und solltest dieses auch einhalten. Auch Arbeitgeber und Schulen müssen sich daran halten, mir wurde der Zutritt zum Büro im Mutterschutz untersagt.

Ist alles wirklich schwierig und sowas trotz Kupferspirale. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen, vielleicht kannst du die Prüfungen nachholen?

Alles Gute!

2

Ja es nervt grade einfach nur 😩 dafür hatte ich ja die kupferspirale, damit genau das nicht passiert und ich in ruhe das Abi machen kann 🤦‍♀️

Naja, es ist 2020... irgendetwas MUSSTE zum Jahresende ja noch schief laufen.

Danke für deine Antwort

3

Hallo,
ich kann mir kaum vorstellen, daß man Dir den Zutritt zur Abendschule verwehrt, weil du gerade ein Kind bekommen hast.
Frag am besten direkt dort nach, dann bekommst du eine belastbare Antwort.
Ich bin selbstständig und hatte 2014 auch alles toll geplant: Geburtstermin Ende März, bis dahin mein aktuelles Projekt fertigstellen, paßt doch.
Leider dann aber ab der 20. SSW im KH rumgelegen, Not-KS an 27+3 Ende Dezember.
2,5 Wochen nach der Geburt war ich wieder beruflich unterwegs, sobald ich mit der Narbe Auto fahren konnte. War scheiße, aber da hat Mutterschutz keinen Menschen interessiert.......
Wie soll es denn nach dem Abi für Dich weitergehen? Denn Abi allein bringt Dir ja noch nicht wirklich viel. Vermutlich fängt der echte Streß mit 3 Kindern erst danach an, je nachdem wie Deine beruflichen Pläne sind.
Liebe Grüße, tatzel #klee

4

Ich habe durch einen Verwandten eine Chance auf ein Duales Studium in seiner Firma im Bereich Marketing Management oder wirtschaftspsychologie (kann ich bis dahin noch entscheiden) die kinder kommen 09/21 und 01/23 in den Kindergarten, ich bin noch am schauen wegen Krippenplätzen, in die sie früher gehen können, aber die Kitas und krippen in der Gegend sind voll.

5

Wow.
Klingt jedenfalls nach reichlich Streß......ich wünsche Dir viel Glück. #blume

weiteren Kommentar laden
6

Hallo,

wie es mit der Abendschule und Mutterschutz aussieht, weiß ich zwar nicht.

Kann aber berichten, wie es bei mir war. Ich habe im 1. Semester studiert, als ich schwanger war. Die Prüfungen waren auf Ende Januar - Ende Februar angemeldet. Der ET war am 20.02.
Ich bin bis zum Ende zu den Vorlesungen gegangen, habe auch die ersten Prüfungen geschafft. Insgesamt waren 7 Prüfungen angemeldet, 3 davon habe ich geschafft. Am Abend nach der 3. Prüfung ging es dann bei mir los, am 12.02. kam mein Sohn zur Welt.

Ich war nicht im Mutterschutz. Keiner hat mir verboten zur Hochschule zu gehen und sogar Prüfungen zu schreiben. Nach der Geburt habe ich mich krank gemeldet (wegen Geburt), so dass ich meine Prüfungsversuche nicht verliere. Theoretisch könnte ich die Prüfungen aber auch nach der Geburt alle schreiben. Hätte mir keiner verboten.

Es ist allerdings schon alles fast 10 Jahre her. Wie es jetzt aussieht, weiß ich leider nicht. Ah, und ich war auch nicht berufstätig während ich schwanger war.

LG
Milerle

7

Ich habe etwas dazu gefunden:

"Wie auch für Arbeitnehmerinnen gilt damit ab dem 1. Januar 2018 auch für Studentinnen und Schülerinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt eine Schonzeit. Bei Frühgeburten und Zwillingen verlängert sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen und auch nach der Geburt eines behinderten Kindes kann der Mutterschutz verlängert werden. Studentinnen und Schülerinnen haben dann die freie Wahl, ob sie das Mutterschutzrecht in Anspruch nehmen oder darauf verzichten möchten."

https://www.unicum.de/de/aktuelles/news/mutterschutzgesetz-2018-heute-kreisssaal-morgen-hoersaal

Das sollte Klarheit bringen. Sprich mit der Leitung in deiner Schule.

8

Hallo, danke für den Beitrag!
Dann werde ich das entfernen der spirale abwarten und wenn der Wurm dann bleibt mache ich gleich einen Termin mit der schulleitung

11

Hallo, jetzt war ich ganz verwirrt… und hatte gar nicht gemerkt, dass du 2 Threads eröffnet hattest. Ich wünsch’ dir nochmal, dass am Montag alles gut geht 👍 Mit der Schule sollte es wirklich keine Schwierigkeiten geben. Zumal es eine Abendschule ist.

Einen guten Tag dir und liebe Grüße von Britta

weitere Kommentare laden
10

Hey,

ich kann dir berichten, wie es bei mir an der Uni mit Prüfungen im Mutterschutz gehalten wurde:
Die Zeit vor der Entbindung war es erlaubt (auf eigenen Wunsch) Prüfungen abzulegen.
Die acht Wochen nach der Entbindung nicht!
Das Mutterschutzgesetz regelt dazu das meiste...ist einfach zu lesen, kannst du ja mal googeln.
Ansonsten würde ich direkt mal bei der Schule nachfragen. Aber wenn die sich nicht and Mutterschutzgesetz halten, wäre das schon der Hammer...

Lg und alles Gute! Lena

12

Huhu,

Da ich gerade in der Berufsschule war und dort wegen meiner Schwangerschaft aufgeklärt wurde wie das mit Mutterschutz und so ist, kann ich dir dazu was sagen.
Erst einmal gelten die Mutterschutzfristen, ABER du kannst der Schule schriftlich geben, dass du freiwillig trotzdem kommen willst.
Diese Bestätigung kannst du auch jederzeit widerrufen, wenn du merkst, dass es dir nicht gut geht, aber du darfst auf jeden Fall zur Schule, wenn du das willst.

Das müssten die dir aber auch in der Schule sagen und dich darüber aufklären, wenn du da Bescheid sagst.

13

Hi,
Ja, Mutterschutz ist verpflichtend. Er dient deinem Schutz. Ich habe vor 1,5 Jahren im Juni mein Kind bekommen. Ich studiere. Ich habe bereits 8 Tage nach der Geburt die ersten Prüfungen abgelegt. Ging aber nur, weil ich es dem Prüfungsamt nicht gemeldet habe. Gedurft hätte ich es nicht. Und im Nachhinein: ich habe zwar die Prüfungen (4 Stück innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Geburt) alle bestanden, aber es war stressig und sie wären vielleicht besser ausgefallen, wenn ich sie geschoben hätte. Mir ging es nach der Geburt noch nicht wirklich gut.
Sprich mit der Schule. Eventuell können sie dir auch alternative Prüfungsformen anbieten zu anderen Terminen.
Alles Gute!

14

Den Mutterschutz VOR der Geburt musst Du nicht nehmen! Nach der Geburt soweit ich weiß schon...
Alles Gute!! Es gibt immer einen Weg!!!