Schwanger mit 17,Jugendamt ?

Hallo ihr lieben,

Erstmal kurz zu mir ich bin 17 Jahre alt und nun in der 12 SSW. Ich lebe mit meinem Freund zusammen und haben eine große Wohnung für ein Kind,ich komme gut mit Haushalt und meinem Alltag klar.
Sooo und jetzt zu meiner Frage,ich bin ungeplant schwanger geworden und mein Et ist am 11.12.2022,erst war es ein Schock aber jetzt freu ich mich auf mein Baby 🍼

Und meine Frage ist wenn mein Et am 11.12 ist und ich werde am 02.05 18 jahre,habt ihr Probleme gehabt mit dem Jugendamt oder denkt ihr ich werde damit gar nicht zutun haben? Ich hab ein bisschen Angst weil ich noch minderjährig bin dass man mir mein Baby wegnimmt :-(

Und noch zu meinem Freund,er arbeitet Vollzeit und er hat genug Einkommen um mich und ein Baby Zusorgen.

Vielen danke für eure Antworten
:-D

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Woher kommen bloß immer die unsinnigen Parolen, dass das Jugendamt wohl ständig darauf lauert, Kinder "wegzunehmen?" Wo sollen die denn alle hin?
Kinder werden bei "unhaltbaren Zuständen" aus Familien genommen und dann auch erst, nachdem einiges andere versucht wurde.
Vormundschaft ist nichts Schlimmes, ein guter Kontakt zum JA auch nicht.
Ruf dort an, melde Dich, und selbst wenn jemand vorbeikommt und schaut, wie Du lebst, ist das kein Nachteil sondern ein Vorteil.
Ich bin 1972 minderjährig Mutter geworden und obwohl damals alles komplett anders war als heute und meine Umstände ziemlich fragwürdig waren, hat man mir das Kind nicht weggenommen.
Also - entspann Dich und ruf dort an.
LG Moni

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Genau so ist es. Wann immer ich zur Überprufung zu einer Familie fahren hoffe ich, dass ich kein Kind mitnehmen muss. Manchmal wird man mit so Ansichten konfrontiert "Ja ihr wollt die Kinder nur nehmen, dass ihr eure Ruhe habt". Da merkt man wie unwissed die Leute sind. Wenn man ein Kind in Obhut nimmt geht die Arbeit erst los.

Falls es wen interessiert:
Das Kind kommt ein eine Bereitschaftspflegefamilie, die erstmal gefunden werden muss. Dann geht ein Apparat an Verwaltungskram los. Es müssen Gelder abgezweigt werden, Krankenkassenkarte getauscht werden und mehr. Evtl. muss das Familiengericht eingeschaltet werden, nämlich dann, wenn die Eltern nicht zustimmen. dann müssen Teilentzüge beantragt werden..erstmal im Rahmen einer einstweiligen Andordnung, da muss ein Antrag durch das AFJ gestellt werden. Dann kommt es zu einem hauptsacheverfahren. Es muss ggf. ein Vormund bestellt werden, wenn wirklich das Sorgerecht angegangen werden muss. DAss das Sorgerecht gänzlich entzogen wird ist sehr selten. Die Rückführung ist in den meisten Fällen das Ziel. Manchmal ein kurzfristiges manchmal ein langfristiges. Es muss dann eine Antrag auf Vollzeitpflege gestellt, geprüft, bewilligt werden .Auch heir ist eine soz.päd. Diagnose nötig. Es muss eine Familie gefunden werden. Ist sie gefunden wird ein Pflegeverhältnis eingerichtet. Das heißt ein Hilfeplanverfahren wird eingeleitet. Das wiederum heißt, dass der FAll nie abgeschlossen ist, sondern ein dauerlaufender Fall...mit Gesprächen, Absprachen, Treffen.Mit den Pflegeeltern, mit den leiblichen Eltern...mit beiden zusammen. Wenn es wirklcih zur Rückführung kommt wird meist wieder ein Gerichtsverfahren angestoßen...man verhandelt neu über das Sorgerecht. Dann wird zumeist eine ambulante Hilfe beantragt...die arbeit geht von vorne los. Alles was man tut und sagt muss dokumentiert werden, es muss jede Menge schreibkram und bürokratischer Kram erledigt wwerden, mit der wirtschaftlichen jugendhilfe kooperiert werden und bei solchen Fällen sind viele kollegiale beratungen nötig usw. usw. neben all diesen Sachen ist oft viel arbeit und Unterstützung der eltern nötig. Dass die fit werden, um ihr Kind zu sich zu holen...ich bin grad täglich beschäftigt, eine Mutter auf dem Weg zu Therapieeinrichtungen, durch Diagnostiken, Arzttermine, Drogentest zu begleiten (nicht physich begleiten, sondern telefonisch anleiten ) und in ganz Deutschland Mutter Kind Klniken zu kontaktieren, Konzeptionen zu wälzen und mehr, um die passende Einrichtung zu finden, dass mutter und Baby bald sicher zusammen sien können.

Also...nein wir machen das nicht einfach so und leichtfertig. Schon alleine, weil wir das gar nciht leisten könnten.
Wobei unsere Arbeit natülcih nciht der ausschlaggebende Punkt ist. Ausschlaggebend ist, dass Kinder ein Recht auf ihre Eltern und Eltern ein Recht auf ihre Kinder haben. Auch minderjährige Eltern.

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Herzlichen Dank für Deine kompetente und umfangreiche Antwort. Das sollten viel mehr lesen zw. urbia könnte sich überlegen, dies irgendwo als Allgemeininformation hin zu pinnen, weil das Thema ja immer wieder hochkommt....."JA nimmt mir das Kind weg" - als ob sie einen schwunghaften Handel damit betreiben würden.....übertrieben gesagt 😎 Wird oft ja leider auch als Drohung benutzt, was auch Käse ist.
LG

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Probleme mit dem JA kriegst du nicht und dein Kind will dir auch niemand nehmen. aber tatsächlcih muss jemand die Vormundschaft für dein BAby übernehmen bis du 18 bist. Das könnten auch deine Eltern sein, oder der Vater. Ruf einfach beim JA an (am besten gleich udn mit Vorlauf) und informiere dich.