Hallo.
Ich komme frisch aus der Elternzeit und wurde von meinem ehemaligen AG nicht weiter beschäftigt. Nun beziehe ich ALG1, bin natürlich weiter auf Stellensuche.
Wenn ich tatsächlich keine neue Stelle finden sollte, habe ich ja ohne vorhandenen AG keinen Anspruch auf Elternzeit. Bekäme dann nur Basiselterngeld. Mir macht die Krankenversicherung große Sorgen.
Mein Partner und ich sind nicht verheiratet.
Wenn ich nach Geburt arbeitslos bin und Elterngeld beziehe, muss ich die Krankenversicherung dann selbst zahlen??? Oder spielt das keine Rolle, da egal unter welchen Umständen der Elterngeldbezug die Krankenversicherung sichert und dies die Elterngeldstelle für die 1,2 Jahre übernimmt??
LG.
Arbeitslos und schwanger
Du bist automatisch versichert und das Jobcenter übernimmt die Beiträge.
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/arbeitslose/#:~:text=F%C3%BCr%20gesetzlich%20krankenversicherte%20Empf%C3%A4nger%20von,eine%20Zuschuss%20zum%20PKV%2DBeitrag.
So lange du Geld vom jobcenter bekommst, müsste die Krankenversicherung darüber erfolgen können.
Solltest du aufgrund des Einkommens deines Partners nichts bekommen wäre ich da nicht so sicher ob du dich dann nicht selber versichern musst, oder eben einen Job ( mehr als Minijob) annehmen solltest, oder eben heiraten und rein in die Familienversicherung sofern dein Partner gesetzlich versichert ist.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung
Ich hatte selber einen ähnlichen Fall, mein befristeter Vertrag lief aus, formal hatte ich dann keine Elternzeit mehr. Da mein Elterngeldbezug aber noch weiter ging, war ich für die Dauer des Elterngeldbezuges noch weiter kostenfrei krankenversichert.
Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig arbeitssuchend meldest, die Fristen sind da genauso drei Monate, nur nicht vor Ende des Vertrages, sondern vor Ende der Elterngeldzahlung. Deshalb macht es bei befristeten Verträgen auch absolut Sinn, das Elterngeld so lange mit Elterngeld plus zu strecken, wie möglich.
Wenn du dich arbeitssuchend meldest und ALG 1 empfängst, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also auch eine Kinderbetreuung haben. Unser Bezug von ALG 1 bist du ebenfalls kostenfrei krankenversichert. Wenn du in der Zeit wieder schwanger wirst, musst du das dem Amt melden. Ob du dann nur noch Bürgergeld bekommst (oder das wegen Bedarfsgemeinschaft auch nicht) weiß ich nicht, den Fall hatte ich nicht. Aber man muss definitiv auch dann nicht die Krankenversicherung selber bezahlen. Machen viele Langzeitarbeitslose Mütter ja auch nicht. Du kannst dich aber beim jobcenter/AfA beraten lassen.
Da kann ich definitiv etwas zu sagen. Ich musste bei meinem AG im Ausland kündigen um in Elternzeit in Deutschland gehen zu können. Im Ausland bestand kein Recht auf Elternzeit,da ich noch in der Probezeit schwanger wurde.
Sprich,ich bin arbeitslos und Elterngeldempfängerin. Bekomme Höchstsatz. Habe deswegen kein Einkommen vom Jobcenter und bezahle deswegen meine Krankenversicherung selbst.
Danke für deine Antwort.
Andere wiederum sagten mir, solange ich im Elterngeldbezug bin, wird auch automatisch die KV übernommen. Sprich 22 Monate bei EG Plus. Bin gesetzlich pflichtversichert.
Ich glaube,dass es bei dir tatsächlich anders ist,weil du zuletzt in Deutschland bei der Krankenversicherung versichert gewesen bist. Das war bei mir nicht der Fall.
Ich habe von vielen Stellen falsche Aussagen bekommen zu diesem Thema. Würde beim Jobcenter nachfragen,wobei ich da in der Hotline auch eine falsche Aussage bekam.
Du musst, wenn du kein Geld vom Amt bekommst, die Versicherung selber bezahlen
Ich hab auch gedacht, die Zahlen, wenn Arbeitssuchend gemeldet ist, aber von wegen
Bei Elterngeld bin ich mir nicht sicher
Frag beim Amt nach und lass es dir schriftlich geben