Schwanger im Seiteneinstieg Lehramt

Hallo,

ich bin schwanger und wollte mich mal erkundigen, ob sich jemand mit folgender Thematik auskennt.

Ich befinde mich im Seitenstieg Lehramt. Dadurch ist mein AV befristet. Werde ich nun gekündigt? Da es sich ja quasi um einen Lehrgang handelt, kann man diesen pausieren und weitermachen.

Gibt es da evt rechtliche Regelungen? Hatte eine diese Situation?

Lg

1

Du kommst ins Mutterschutzgesetz und kannst da nicht so einfach gekündigt werden

2

Bei Schule, Ausbildung und Studium kann man kurzzeitig aussetzen und nach nem Jahr zum Beispiel wieder einsteigen

3

Dein Arbeitgeber darf dir während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen. Dies gilt auch, wenn du in der Elternzeit bist.
Es gibt nur sehr wenige Ausnahmen, in denen eine Kündigung möglich sein kann. Diese müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde (z. B. Gewerbeaufsichtsamt oder Integrationsamt) ausdrücklich genehmigt werden. Gründe könnten sein:
-Betriebsschließung
-Schwerwiegendes Fehlverhalten deinerseits (z. B. Diebstahl oder Betrug)

Wenn dein Arbeitsvertrag befristet ist und während des Mutterschutzes ausläuft, endet das Arbeitsverhältnis automatisch mit dem vereinbarten Vertragsende. Der besondere Kündigungsschutz nach § 17 Mutterschutzgesetz (MuSchG) greift hier nicht, da der Arbeitgeber dich nicht aktiv kündigt – der Vertrag läuft einfach aus.

Alles Gute!