harz 4 + schwanger. muss ich den vater preisgeben?

hallo ihr lieben.

ich bin in der 16. woche schwanger und die arge weiss das auch. jetzt wollten die unbedingt wissen wer der vater ist.
ich habe bei der arge aber bereits probleme wegen dem kindsvater bekommen. die dachten nämlich, dass er bei mir wohnt. hat er aber nicht. die haben auch keinerlei anzeichen in meiner wohnung gefunden, dass er hier wohnt. keine zahnbürste, keine zweite bettdecke, keine kleidung, wirklich nichts.
ich habe angst, dass ich jetzt probleme bekomme wenn die arge erfährt, dass das kind von ihm ist.
es ist mein ex-freund, was die vom amt aber nicht wissen.
die drängen mich voll, dass ich denen den namen verraten muss. warum????

ich danke euch für die antworten.

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also erstmal denke ich musst du es nicht preisgeben, denn im prinzip, wenn du mit mehreren männern sex hattest, würdest du gar nicht wissen wer der vater ist. aber ich denke nicht das dir das probleme bereiten würde wenn sie wüßten wer der vater ist. wenn sie bei dir nix finden was auf eine lebensgemeinschaft hinweist können sie dir gar nix, und wenn sie was finden würden, dann könnten sie dir auch keine lebensgemeinschaft unterstellen, bei weiteren fragen dazu schreib mir nochmal.
aber ich kann dir sagen warum die das wissen wollen. und zwar muß er dir zum teil schon während der schwangerschaft betreuungsunterhalt zahlen, weil du aufgrund deiner schwangerschaft bzw. der pflege des kindes nicht arbeiten gehen kannst.
wenn du noch weitere tips brauchst, schreib mir mal ne mail über meine vk, denn ich kenn mich aufgrund von vielen büchern und privaten erfahrungen mit arge und hartz4 gant gut aus.

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Selbstverständlich mußt Du den Vater nennen, wenn Du staatliche Unterstützung beziehst! In erster Linie ist ja der Kindsvater zuständig, das Kind (und in den ersten Jahren auch Dich) zu unterhalten. Wenn Du nicht arbeiten kannst weil Du das gemeinsame Kind erziehst, muß er auch für Dich zahlen, wenn er nicht mit Dir zusammenwohnt.

Wenn Du falsche Angaben zum Vater machst, um vom Staat Geld zu kriegen, das eigentlich von ihm kommen müßte, dann machst Du Dich strafbar (Betrug).

Was die Vergangenheit angeht, hast Du aber nichts zu befürchten, Du kannst ja schlafen mit wem Du willst, auch wenn ihr auseinander seid :-)

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Nein muss man nicht. Meine reundin bekommt schin seit 5 Jahren unterstüzung ( hat ihre ausbildung beendet ) und bis heute wissen die nichtwer der Vater ist. Man kann angeben Vater unbekannt. Baby kann ja auch ein One-night dtand entanden sein und man selber kann ja auch den namen dann nicht immer wissen . Man lässt sich ja nicht den Ausweis zheigen bevor oder nachdem man sex hat.

Martina

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ok, danke!

und AB WANN muss ich es dem amt mitteilen?
ich bin jetzt in der 16. woche. das amt will den namen JETZT haben, obwohl sie schon seit anfang märz wissen, dass ich schwanger bin.
es geht auch darum, dass der vater nicht will dass es jemand erfährt. werde ihn aber noch überreden können, dass er dazu steht.
ach, alles dumm irgendwie..

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Gib den Namen doch jetzt an, ich gehe mal aus daß eh nur er als Vater in Frage kommt. Was würde es also bringen zu warten?

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ja, es kommt definitiv nur er als vater in frage.
wollte es aber erst mit ihm alles klären..
evtl. wird er auch die vaterschaft anerkennen.
solange wollte ich eigentlich noch waten...

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Und was macht man, wenn men im vollsuf einen one-night-stand hatte und nicht mal den vornamen geschweigedenn etwas anderes weiß?

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gute frage...
ich habe meinem sachbearbeiter vom amt aber schon gesagt dass ich definitiv weiss wer der vater ist..

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Wollte damit eigentlich nur sagen, wenn man es nicht weis, können se auch nichts dran ändern.

Bei mir wollten sie damals den namen anschrieft gehalt und so weiter wissen. Er wurde dan ganz genau überprüft ob er für mich und das kind zahlen kann. er konnte nicht. wird aber bis heute (2 1/2 jahre später) immer wieder überprüft ob sich was geändert hat und er jetzt zahlen kann. und wir waren gerade mal 2 monate zusammen(da war ich dann auch schon im 2 monat schwanger)

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hallo,

ich mußte auch ab der 16 woche den vater mit anschrift angeben. er hat nicht bei uns gewohnt, sondern 100 km entfernt. wahrscheinlich wollten die prüfen, ob er 1. doch hier wohnt und zur bedarfsgemeinschaft hinzugezogen werden kann. 2. ob er unterhaltspflichtig ist für mich und das baby. den unterhalt hätten sie mir ja wieder von dem alg 2 abgezogen genau wie den unterhaltsvorschuss vom amt. außerdem wäre er schon während der schwangerschaft evt. unterhaltspflichtig geworden????????? was ich allerdings nicht verstanden habe.

hätte ich den namen und anschrift nicht unverzüglich angegeben, wäre mir das alg 2 gestrichen worden.

nun habe ich das baby verloren UND sie verlangen trotzdem noch die angaben. vielleicht hängt es damit zusammen, dass ich schwangerschaftmehrbedarf ab der 13 woche erhalten hatte.

ich finde das schon frech, dass die immer noch die angaben haben wollen, aber bevor mir das geld gestrichen wird.........

ist eben so, wenn man staatliche hilfe bekommt.

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MÜSSEN mußt du gar nichts ;-)

(außer sterben) irgendwann.

Hibbel
http://simplelife.kulando.de/

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Hallo,

Du bekommst Unterstützung vom Staat, weil festgestellt wurde, dass Du ein Anrecht darauf hast. Wenn Du in einer Bedarstgemeinschaft lebst, dann musst Du das angeben. Da der Vater Deines Kindes Dein Exfreund ist, lebst Du mit ihm nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Aber natürlich ist er, wenn es seine finanziellen Möglichkeiten zulassen, unterhaltspflichtig. Es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinschaft den Unterhalt für Dich und das Kind bezahlt, wenn es einen Vater gibt, der es sich leisten kann (ob er es sich leisten kann, muss erst noch festgestellt werden). Aus diesem Grund bist Du verpflichtet, den Namen mitzuteilen, sofern Du ihn weißt. Alles andere wäre Betrug an der Allgemeinheit.

Ich verstehe, dass Du vorher die Sache zwischen Dir und Deinem Ex klären möchtest. Ich würde Dir deshalb raten, mit Deiner Sachbearbeiterin/Deinem Sachbearbeiter zu sprechen, und Ihm Deine Situation zu erklären. Sage ihr/ihm einfach, wie es ist, dass Du den Namen selbstverständlich mitteilen wirst, dass Du aber vorher noch mit ihm sprechen möchtest. Bitte um Verständnis für Deine Situation. Vielleicht hast Du ja Glück. Aber kläre die Angelegenheit so schnell wie möglich mit Deinem Ex.

Alles Gute
Inga

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Ich denke, früher oder später wirst du den Namen des Vaters schon sagen müssen. Auch das Jugendamt wird nach der Geburt wissen wollen, wer der Vater ist, denn es geht ja auch um Unterhalt für das Kind.

Willst du selber denn darauf verzichten?