Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Folgende Situation:
Ich habe einen jungen Kater, der demnächst Freigänger sein wird.
Bei uns in der Straße wohnt eine Dame, die Katzen überhaupt nicht leiden kann. Aus diesem Grund hat sie in ihrem Garten eine Marderfalle aufgestellt, d.h. eine Lebendfalle, in der sie Katzenfutter als Köder auslegt. Wenn eine Katze durch den langen schmalen Gang nach innen zum Futter kriecht, kommt sie rückwärts nicht mehr raus und ist in einem sehr engen Kasten gefangen. Die Dame kontrolliert anscheinend regelmäßig, ob ein Tier in der Falle sitzt. Wenn dem so ist, holt sie es raus und bringt es in ein Tierheim im Nachbarort.
Ich weiß von dieser Marderfalle durch meine Nachbarin, die auch 3 freilaufende Katzen hat. Jedes der Tiere ist schon mindestens einmal in diese Falle getappt. Kurz nachdem die Marderfallen-Frau die Katzen ins Tierheim gebracht hatte, bekam meine Nachbarin jedes Mal einen Anruf, dass sie ihre Katze abholen können (die Tiere sind alle tätowiert und gechippt).
Wenn ich dran denke, dass mein neugieriger kleiner Kater in diese Falle tappen wird, krieg ich echt Angst. Zwar kontrolliert die Dame regelmäßig, ob "Beute" in der Falle ist. Trotzdem – sei es auch nur für kurze Zeit: in diesem extrem engen Kasten gefangen zu sein, ist bestimmt ein traumatisches Erlebnis.
Vor ein paar Monaten habe ich mich mal beim Tierarzt und der Stadt informiert, was ich tun könne. Der Tierarzt riet mir, die Falle in einer Nacht und Nebel-Aktion zu beseitigen, denn reden würde er mit solchen Menschen erst gar nicht. Diese Variante kommt für mich aber gar nicht in Frage.
Auch beim Veterinäramt konnte mir leider keiner so wirklich weiterhelfen. Zwar ist es so, dass ein Privatmensch diese Art von Fallen gar nicht besitzen darf, weil man eine spezielle Erlaubnis dafür braucht. Aber um dies nachzuweisen, müsste ich dem Amt ein Foto der Falle zusenden, was ich nicht kann, da man die Falle von der Straße aus nicht sehen kann.
Ein weiterer Haken an der Sache ist der, dass der zuständige "Fallenspezialist" beim Amt ein Kammerjäger ist, der auch bei uns in der Straße wohnt und mit der Katzenhasserin befreundet ist. Über ihn hat die Dame damals die Falle bezogen. Das alles weiß ich von meiner Nachbarin, die schon sehr lange hier wohnt und alle Zusammenhänge und Geschichten kennt. Mit der Dame zu reden macht laut meiner Nachbarin auch keinen Sinn, das habe sie schon mehrfacht probiert . Jedes Mal wieder, wenn sie eine ihrer Katzen aus dem Tierheim abholen musste. Als sie einmal ihrem Ärger Luft machte, hatte sie am nächsten Tag einen Umschlag von der Katzenhasserin mit 50 Euro im Briefkasten, sozusagen als Aufwandsentschädigung. Ist das nicht unglaublich?
Was meint Ihr soll ich tun? Ich bin echt ratlos.
Viele Grüße und Danke,
Julie
Marderfalle in Nachbars Garten – bitte lesen...
Hallo!
Warst du schonmal bei der Polizei? Ich würde die Gute einfach anzeigen. Sowas geht ja wirklich zu weit, sie vergreift sich da an fremdem Eigentum. Und es ist ja schließlich nicht nur eine Vermutung, dass sie diese Falle besitzt, sondern eine Tatsache, da ja schon ein paar Tiere reingetappt sind. Ich würde mich mit den Katzenbesitzern aus der Nachbarschaft zusammentun und die zur Polizei mitnehmen, damit du Zeugen hast. Und dann vielleicht noch die Aussage der Leute vom Tierschutz, dass tatsächlich diese Fallenbesitzerin die Katzen ins Tierheim gebracht hat. Wenn ihr Glück habt, bekommt die Frau ein Ordnungsgeld verhängt, weil sie unerlaubt eine solche Falle besitzt, ihr wird die Falle weggenommen und gut is. Falls sich das Ganze dann wiederholen sollte
LG Mary
Hi,
kann mich meiner vVorposterin nur anschließen.
Melde das bitte noch einmal bei der Polizei.
Die brauchen nicht umbedingt Bilder, es ist kein Verdacht sonderen eine ganz klare Beschudigung!
Du kannst auch bei Forstamt anrufen, denn es handelt sich ja um eine Maderfalle- der Mader ist ein Wildtier, welches unter deren Aufsicht steht!
Das sie damit Katzen fängt, ist ja nicht sinn uns zweck der Falle.
Die Frau würde ich wegen umzulässigem Besitz einer Falle auch Anzeigen, aber vorher mit ihr reden und fragen wo das Problem liegt wenn Katzen über ihr Grundstück wandern. Ich würde ihr sagen das du darauf bestehtst das sie die Falle entsorgt. Sollte sie deine Katze ins Tierhim bringen oder sollte diese verschollen sein, sollte sie mit Anzeige rechnen.
Kleiner Auszug aus dem Jagdrecht
Waidgerechter Fang
"Unter waidgerechtem Fang oder Fallenjagd versteht die Rechtsprechung, dass die Fallen ausreichend kontrolliert werden und dass nicht jagdbare oder geschützte Tiere unverzüglich freigelassen werden. "
Das Fangen von Tieren
Nach § 958 Abs. 1 BGB ist der freie Tierfang ebenso gestattet wie der Erwerb und der Verlust des Eigentums.
(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigentum nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.
(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.
Hiermit wird auf die ganzen Gesetze zum Naturschutz verwiesen.
Nach § 959 BGB wird der Begriff herrenlos definiert: Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Nach § 960gilt: (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos.
(2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.
Die Katze befindet sich in deinem Eigentum, sie darf diese gar nicht fangen.
An deiner stelle würde ich der Katze ein (sehr lockeres) Halsband umlegen, das kann die Frau nicht unbeachtet lassen und wenn doch würde ich die Katze einmal abholen müssen, würde ich im Tierhem bekannt machen was los ist!
Hier zwei BEispiele einer Verhandlung...
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Urteile zu Nachbarschaftsstreitigkeiten
auf dieser Seite:
Belästigung durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch und Ruß
Laub aus Nachbargärten
Haltung von Katzen
Hundehaltung
Tiere mit therapeutischer Funktion
Zum Thema Grillen wurden schon mehrfach die Gerichte bemüht.
Belästigung durch Gase, Dämpfe, Gerüche, Rauch und Ruß
Häufige Streitpunkte unter Nachbarn sind Lärm und Geruch. So kann der Hungrigste nicht in Frieden grillen, wenn es dem genervten Nachbarn nicht gefällt. Im Prinzip dürfen Sie so oft Sie wollen im eigenen Garten den Grill anfeuern. Fühlt sich ein Nachbar dadurch allerdings nachhaltig gestört, kann das Grillvergnügen gerichtlich eingeschränkt werden, wie z.B. durch das Bayerische Oberlandesgericht auf höchstens fünfmal im Jahr (Az.: 2 Z BR 6/99).
Allerdings ist die Rechtsprechung in dieser Frage nicht einheitlich. Nach Paragraf 906 BGB muss ein Grundstückseigentümer Rauch und Gerüche vom Nachbarn hinnehmen, sofern es sich um eine unwesentliche, ortsübliche Beeinträchtigung handelt. Aber: Ist Grillen in der Hausordnung verboten worden, müssen sich die Mieter daran halten.
Selbst von Zigarettenrauch, der vom Nachbarbalkon herüberwehte, fühlte sich mancher schon so belästigt, dass er ein gerichtliches Rauchverbot erzwingen wollte. Geht nicht, sagte das Amtsgericht Bonn: Rauchen auf dem Balkon kann man nicht verbieten (Az.: 6 C 510/98).
Für erhöhten Aufwand bei der Reinigung des eigenen Grundes und Bodens kann man die "Laubrente" erhalten.
Laub aus Nachbargärten
Ist es nach Landesrecht nicht mehr möglich, die Bäume zurückzuschneiden, muss gegebenenfalls eine Entschädigung, die so genannte Laubrente gezahlt werden, z.B. für erhöhten Reinigungsaufwand. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. BGH (Az. V ZR 102/03). Ausführlich ist das Urteil nachzulesen auf der Internetseite des Bundesgerichtshofs (rechts) in der Rubrik Entscheidungen/November 2003.
"Haltung von Katzen
Hierbei ist die Rechtsprechung nicht einheitlich.
Urteil 1:
Bereits im Betreten eines Grundstücks durch Katzen ist eine Eigentumsbeeinträchtigung zu sehen, deren Beseitigung der Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn verlangen kann. Aus Gesichtspunkten des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses hat ein Grundstückseigentümer jedoch den freien Auslauf von nur einer Katze zu dulden. Ein Abwehranspruch besteht jedoch bezüglich Belästigungen durch mehrere Katzen des Nachbarn. (Quelle: Urteil des AG Neu-Ulm 1998, 2 C 947/97)
Urteil 2:
Ein Gartenbesitzer muss es dulden, dass Katzen des Nachbarn in seinem Garten streunen. Dies gilt jedoch nur für zwei Katzen. Hat der Nachbar mehrere Katzen, so muss er die übrigen entweder weggeben oder im Haus halten. Die Duldungspflicht des Gartenbesitzers hinsichtlich zweier Katzen "pro Nachbar" begründete das Landgericht Darmstadt mit dem "Bedürfnis der Tiere nach einer eigenständigen und autonomen Lebensführung", wovon sie sich "selbstverständlich nicht durch willkürlich gezogene Grundstücksgrenzen abhalten" ließen. Daher müsse ein Gartenbesitzer auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen und zumindest zwei streunende Katzen dulden. Anderenfalls könne ja ein Grundstücksinhaber die Katzen einer ganzen Wohngegend verbieten lassen. Auf der anderen Seite müssten aber auch die Katzenhalter Rücksicht nehmen und sich auf zwei freilaufende Katzen beschränken.
(Quelle: Urteil LG Darmstadt 1993-03-17 9 O 597/92, Urteil v. 17.3.1993) "
hi,
furchtbar sowas...
ich würde
1. das ordnungsamt informieren
2. anzeige bei der polizei erstatten (als zeugin hat du die andere katzenhalterin) und hierbei auch den kammerjäger erwähnen (wenn du nachweisen kannst, dass die falle über ihn bezogen wurde)
3. fallen stellen dürfen nur berechtigte personen - da gehört diese nachbarin (sofern sie keinen jagdschein hat) definitiv nicht dazu...
und wegen fotos: da bist du nicht verpflichtet zu. fotos kann die polizei machen bzw. das ordnungsamt.
ich würde es auf keine fall auf sich beruhen lassen - was ist denn, wenn sie mal in urlaub fährt oder im krankenhaus ist?
gruß
kim