..armer Nachbarshund! Kann ich gar nichts tun?

liebe tierfreunde,

zwei strassen weiter wohnt in einem ziemlich runtergekommenen haus ein junges paar mit kind und einem großen hund (sieht aus wie ein goldie).

seit dem das kind da ist (etwa zwei jahre) hat der hund nichts anderes mehr gesehen als seinen eigenen garten. er ist nur alleine, keiner kümmert sich mehr.

aus verzweiflung ist er dann mal ne zeit lang über den zaun ausgebüchst. die konsequenz daraus, sie haben ihn wochen,-und monate an einer zwei meter leine im garten angebunden. als ich dann mal vorbeigegangen bin und das gesehn hab, dass er nicht mal mehr zu mir an den zaun kommt um mir zur begrüssung meine hand abzuschlecken, hat es mir das herz zerrissen.
ich bin dann schnell weitergegangen um den hund und mir das alles zu ersparen.

ich hab SIE dann mal zufällig im garten gesehen, normalerweise ist da nie jemand da und hab sie mir mal so richtig gepackt.
ich hab ihr gesagt dass es tierquälerei ist was sie machen und sie soll wenigstens soviel charakter haben und ihn gut vermitteln. ich hab meinem ärger echt luft gemacht, geholfen hat es leider nicht.

den einzigen kontakt den dieser hund zu anderen hatte war mal kurz schnauze an schnauze mit meiner labi-dame durch den gartenzaun. nun, wenn ich vorbeilaufe und ihn streicheln will, wird sofort das fenster aufgerissen und rausgerufen:" das ist doch die schlampe die uns als tierquälerin beschimpft hat". der hund muss sofort ins haus.... :-(

kann ich denn gar nichts tun? mir gehts jetzt wirklich nicht um die asozialen herrchen, die der hund hat und ich will sie auch nicht anzeigen, etc. ABER wie kann ich dem hund helfen? hab ich eine chance??

ich danke euch für jeden tip!
#herzlich
diana

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Hm das sind ja Umgangsformen #kratz Bist du dir sicher das er nur im Garten ist? Wie ist es wenns kalt ist oder schlecht wetter? Ich würde wohl mal das veterinär Amt anrufen udn einen Hinweis geben....

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ja, das sind umgangsformen. das spricht auch alles bände...
der hund ist sommer wie winter draussen. so richtig ins haus darf er nicht....er wird eben hergerufen wenn ich vorbeigehe.
er war letzten winter auch draussen, selbst nachts bei klirrender kälte mitten im januar.
er hat ja eine hundehütte... #klatsch

veterinäramt ist gut.....ich probiers mal.
DANKE!

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Unsere sind wenn wir weg sind in einem Zwinger, aber nicht alleine und haben einen Raum mit Hundehütte der nur eine Öffnung hat zum rausgehen, wie wir das im Winter machen weiss ich noch nicht, den Kleinen kann ich nicht drinnen lassen

Erzähl was passiert falls überhautp was passiert

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Amtstierartzt anrufen kettenhaltung ist in deutschland verboten ,,
wen er im hof frei ist tag und nacht wird keiner was machen ist kein gesetz geschrieben das der arme kerl gassi muss leider ..

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ja, ich weiss :-(
es gibt wohl eine gesetzliche regelung, dass ein hund zwei stunden am tag ausserhalb seines gartens die möglichkeit haben muss, gassi zu gehen. aber wie will ich das beweisen. die sagen einfach sie gehen gassi und tun es halt nicht.

und wenn ich selbst an der grenze des strafrechts kratze, stehen lassen werd ich das so nicht...

glg diana

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Dann verstoß ich häufig gegen Gesetze, 2 Stunden schaffe ich nicht täglich, manchmal sind es nur drei mal 30 Minuten. Oh Gott.

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Ich glaub, ich habe hier ein paar interessante Sachen für dich aus der Tierschutz-Hundeverordnung ;-) Dem armen Tier muss ja geholfen werden. Vorsicht...viel zu lesen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).

§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien

(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1. eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2. außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung steht.

(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1. sich darin verhaltensgerecht bewegen und hinlegen und
2. den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

§ 7 Anforderungen an die Anbindehaltung

(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,.
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,

3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.

(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.

(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

§ 12 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 4 Satz 1 einen Welpen vom Muttertier trennt,
2. entgegen § 3 nicht sicherstellt, dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine dort genannte Betreuungsperson zur Verfügung steht,
3. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Satz 2 nicht dafür sorgt, dass dem Hund eine Schutzhütte oder ein Liegeplatz zur Verfügung steht,
4. entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 oder 3, § 6 Abs. 1 oder 6 oder § 7 Abs. 1 oder 7 einen Hund hält oder
5. entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 2 einen Mangel nicht oder nicht rechtzeitig abstellt.

Das sind die wichtigsten Punkte, die ich bei dir rauslesen konnte.

Hoffe das alles hilft dir ein wenig.

LG

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*aufdentischhau* GENIAL!!! DANKe!
Das druck ich mir aus, geh zuerst aufs Landratsamt damit, in die entsprechende Abteilung. Wenn das nicht fruchtet, ohne Umwege auf die Polizei, oder was meinst du? Denn wenn gesetzliche Grundlagen vorliegen und ein Tatverdacht auch, dann müssen Sie doch eigentlich handeln oder? Hab einen Zeugen, meinen Mann.

TAUSEND DANK für deine irre Mühe. Aber "Podacio" wirds dir danken!
gute güte bin ich froh, dass das ganze doch nicht so hoffnungslos ist. ich halt dich auf dem laufenden ;-)

#herzlich
diana

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Hallo!

Geh zum veterinäramt, zumindestens bei uns ist das Ordnungsmamt nur für das Landeshundegesetz zuständig. Wenn es um den Tierschutz, wie in deinem Fall, geht dann ist das vetamt zuständig.

Grüße
Nicole

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Du hättest ja mal fragen können, warum alles so ist, wie es ist und evtl. anbieten können, den Hund auf Euren Gassi-Touren mitzunehmen?

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ich hab ihn am anfang mit gassi genommen. aber längerfristig "erziehe" ich die besitzer damit nur zu noch mehr faulheit....

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Geht es Dir darum, die Besitzer zu erziehen oder dem Hund zu helfen?
Aber der Zug ist jetzt eh abgefahren. Ich denke nicht, dass sich jetzt noch ein vernünftiges Gespräch ergibt, oder?

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ich bin auch ein Tierquäler. Unser Hund darf nie raus! Nie geht der arme Hund Gassi...


Nur dass ich morgens um halb 5 die erste Stunde gehe, und dann Abends ab etwa 21 uhr nochmal - ja das sehen meine Nachbarn nicht....

Man sollte sich mit solchen Anschuldigungen nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.

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Zwischen 5 und 21 Uhr geht Ihr nicht raus?

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Doch natürlich, aber nur kleine "pipi-runden" - also nicht der große Spaziergang. Wir haben nen Rottweiler - der braucht da mehr als nur paar kleine Spaziergänge.

Die großen Runden mache ich dann bevor die Kids aufstehen oder wenn sie schon im Bett sind.

Nur meinen die Nachbarn wir gehen nie große Runden - weil sie uns zu den Groß-Gassi-Zeiten nicht beobachten

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hallo,

habt ihr einen tierschutzverein in der nähe?
ruf da doch mal an.

aber:
du sagst du bist da vorbeigegangen und hast das mit der leine gesehen..
meinst aber der hund ist da wochenlang angebunden gewesen. bist du da jeden tag morgens,mittags,abends,nachts vorbei und hast das dokumentiert?oder woher weisst du das so genau?

hast du denn auch "nett" gefragt,wie das mit baby-hund klappt,oder die bertreffenden personen gleich angepflaumt?
da würde ich auch stinkig werden ;-)

und andere leute dürfen bei mir am zaun meinen hund auch nicht streicheln,der soll schliesslich aufpassen auf den garten und nicht jeden anlecken-das geht sowieso gar nicht.

man kann halt vieles hinterfragen,was du schreibst.
also,dass ist jetzt nicht böse gemeint,aber du musst das schon richtig belegen können.
sonst könnten dir die anderen auch mit verleumdung drohen..

hoffe für den wuff,dass es vielleicht anders ist,als du schreibst..
sonst muss der da echt weg.

lg