Hallo,
Meine Schwester hat 4 Katzenbabys und 3 schon vermittelt, in ihrer Anzeige stand auch das sie Reservierung nur mit Anzahlung macht. Nun war eine Käuferin da wo die Katzen schon abgabefähig waren und die Käuferin meine Schwester gebeten hat sie für sie zu reservieren. Sie haben auch eine Anzahlungsbestätigung gemacht worin steht das bei Nichtabholung die Anzahlung verfällt. Eine Katze kostet 220 Euro und sie hat 140 angezahlt und es wurde mündlich vereinbart das sie bei der Abholung dann noch für die Unkosten aufkommt.
Nun hat meine Schwester eine Nachricht von der Käuferin erhalten das sie vom Kauf zurücktreten will und das ganze Geld wieder haben möchte da ja die 10 Tage vom vertrag ja noch nicht rum sind. Angeblich hat sie Depression und muss vielleicht in eine Klinik was wir ihr aber nicht abkaufen.
Meine Schwester hat jetzt alle Interessenten abgesagt da sie die Katze ja reserviert hat und hat auch die kostenpflichtigen Anzeigen gelöscht.
Nun ist meine Frage ob meine Schwester ihr die Anzahlung zurückzahlen muss oder nicht. Wir sind der Meinung das sie das nicht machen muss.
Wie würdet ihr euch verhalten?
Muss der Verkäufer die Anzahlung für ein Katzenbaby zurückerstatten?
Hi,
ob man muss oder nicht, weiß ich nicht - ich denke, das hängt generell vom Vertrag und den entsprechenden Vereinbarungen ab (sollte im Idealfall schriftlich sein, da nur das beweisbar ist), ABER ich würde die Anzahlung zurückerstatten. Warum? Ich wäre froh, wenn mir jemand rechtzeitig seine Zweifel (was anderes ist es ja nicht - ob nun ehrliche Begründung oder nicht) mitteilt anstatt das Tier abzuholen und nach wenigen Wochen wieder wegzugeben.
Na - und man kann doch neue Anzeigen schalten - es gibt auch genug kostenlose Portale. Wird ja nicht so sein, dass das Katzenkind nicht mehr mit durchgefüttert werden kann.
Gruß
kim
Hallo,
soweit ich das erkenne hat Deine Schwester einen Vertrag abgeschlossen und für diesen gilt ein Wiederrufsrecht(14 Tage,glaube ich),ob sie die Anzahlung zurückzahlen muss weiß ich nicht aber ich würde es nur fair finden.Für mich hört es sich allerdings so an als wenn da mal wieder jemand versucht sich auf Kosten von Tieren zu bereichern.220 Euro und zusätzlich Unkosten verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht so ganz.
LG Kimchayenne
Oh, das ist ganz einfach, es handelt sich GARANTIERT um Rasse- bzw. Rassemixkitten OHNE Papiere!
Genau aus diesem Grund verkaufe ich meine Kitten nur noch mit Kastrationsauflage und Vorlage der Kastrationsbestätigung vom Tierarzt.
Wenn ich meine Kitten als Liebhabertiere verkaufe (zum entsprechenden Preis), dann möchten sie das bitte auch sein und nicht hintenrum zum Vermehren benutzt werden.
Also ja, da macht jemand hinterum Geld mit den Tieren.
Lg, Linda
Rassekatzen Gibts nur da
Was steht im Vertrag drin? Das sie 10 Tage zeit hat und das Geld dann zurückbekommt? In diesem Zeitraum? Dann kanns euch egal sein ob sie was hat oder nicht....Wenn eine Klausel drin ist das es einbahlten wird darf sie es behalten.
Aha, Vermehrer und Abgabe ohne Papiere, richtig?
Und dann noch einen auf dicken Max machen wollen und die Anzahlung einstreichen...
wie kommst du darauf dass es sich um vermehrer handelt?
diese praxis ist gang und gebe bei vielen züchtern, einfach um zu verhindern das leichtfertig tiere reserviert werden die dann nicht abgeholt werden.
das ist nicht nur bei katzen so sondern bei vielen anderen tieren auch.
ein tier ist erst reserviert wenn eine anzahlung geleistet wurde und wird dieses tier trotz reservierung nicht abgeholt gibt es die anzahlung auch nicht zurück.
züchter schützen sich damit einfach auch etwas. reservieren wollen viele ein tier, beim abholen hapert es dann manchmal leider.
das hat nichts mit vermehrer zu tun. das gleiche prinzip gilt auch für rassekaninchen etc.
a) ich bin selbst Katzenzüchterin, die gängige Praxis brauchst Du mir also nicht erklären
b) du bekommst keine Rassekitten von einem eingetragenen Züchter für 220 €!
c) wenn ich vernünftig züchte, brauch ich nicht von meiner Schwester solche Fragen bei Urbia stellen zu lassen
Gruß, Linda
Das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen gilt nur bei Haustürgeschäften, also wenn deine Schwester bei fremden Leuten klingelt und ihren Kätzchen unter die Nase hält!
Sonst gibt es kein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, egal ob dieser schriftlich oder nur mündlcih verfasst wurde.
Die Anzahlung war Bestandteil des Vertrags, da wird nichts Rückerstattet.
Wenn es hart auf hart kommt würde sie bei einem Kaufpreis von 220 Euro eine Anzahlung von 140 Euro nicht durchbekommen, weil sie nicht wirklich angemessen im Vergleich zum Kaufpreis ist.
Ich persönlich gebe immer die Anzahlung zurück und weißt du auch warum?
Ich ziehe die Tiere mit Liebe groß und suche für sie das passende Heim.
Wenn sie der geplante zukünftige Besitzer nicht mehr haben will bevor sie überhaupt ausgezogen sind, dann kriegt er sein Geld zurück und brauch nimmer zu kommen.
Oder glaubst du ich würde eins meiner Kitten irgendwo hingeben wo es nicht erwünscht ist?
Was meinst du passiert, wenn du sie zwingst das Kitten zu nehmen? Es wird postwendend weiterverscherbelt oder schlimmeres, super Aussicht.
Ich werde nie verstehen wie man so aufs Geld aus sein kann, vorallem dann soll sie noch für Unkosten aufkommen, welche Unkosten denn?
Wenn ich auch nur mit halbwegs Verstand rangehe, dann habe ich wenn die Kitten ins Abgabealter kommen einen Preis den ich verlangen muss damit meine Unkosten gedeckt sind + evtl noch andere Positionen (je nachdem).
Hätte sie das Kitten bis zum Tag X noch nicht verkauft würde sie die 220 Euro dann gleich erweitern, weil ja schließlich jeden Tag weitere Unkosten aufkommen?
Allein die Einstellung, tschuldige aber bei aller Toleranz die ich in den Jahren entwickelt habe, bei so ner Geschichte werd ich echt wütend.
Gruss Caidori
Wie ich mich verhalten hätte? Kann ich dir sagen:
Ich nehme von meinen Welpeninteressenten gar nicht erst einen Anzahlung und winke jedem, der sich aus irgendwelchen Gründen kurzfristig lieber gegen einen meiner Hunde entscheidet, dankend hinterher.
Denn ich züchte aus Liebe zu meiner Rasse und verfolge bestimmte Zuchtziele, und nicht um mir meine Taschen zu füllen. Das beinhaltet auch, das ich keinen Interessenten durch eine Anzahlung zu einem Kauf nötige, und das ich auch nicht über einbehaltene Anzahlungen meine züchterischen Ausgaben finanziere.
Kann ich mir die Aufzucht eines Wurfes nicht leisten, gibts auch keinen Wurf - feddich aus!
Zudem unterstelle ich Interessenten, die mir erst zusagten, dann aber aus persönlichen Gründen abspringen auch nicht, dass sie mir was vorlügen. Gründe ein Tier plötzlich doch nicht nehmen zu können, gibts wie Sand am Meer. Das ist nun mal Leben! Ein Klinikaufenthalt wegen einer zu behandelnden Depression gehört auch dazu.
Hier bei mir muss auch kein Welpe zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgezogen sein. Gewissenhafte Züchter bieten ihren tierischen Nachkommen auch dann noch vollsten Kompfort, wenn eine Vermittlung länger als gewöhnlich dauert. Einfach, weil ihnen das RICHTIGE Zuhause mit den PASSENDEN Besitzern wichtiger ist, als 220 Okken.
Eine Anzahlung von mehr als der Hälfte des Kaufpreises finde ich unverschämt und für mich wäre das ohnehin ein Ausschlußkriterium für diesen "Züchter" gewesen. Die Geldgier kann ich sogar durch den Computer riechen.*würg*
Ich denke, der Unterschied zwischen meiner Vorgehensweise und meinen Ansichten zu denen deiner Schwester ist deutlich geworden.
Wenn deine Schwester ein bischen klar im Kopf ist, gibt sie der frau das geld zurück, sucht einen neuen Interessenten für das Kitten, stellt auch die Mehr-Betreuungszeit für das Kitten bis dahin nicht in Rechnung, UND LÄSST ZUKÜNFTIG DIE FINGER VON DINGEN, VON DENEN SIE OFFENSICHTLICH KEINE AHNUNG HAT !
Ute
Ich habe auch diese Anzahlungsklausel in meinen Verträgen, war aber noch nie genötigt davon Gebrauch zu machen.
Eher von meinem Vorkaufsrecht, falls die Katze abgegeben werden muss.
Ich persönlich werde aber in Zukunft (nach drei Jahren Zuchtpause geht's im nächsten Jahr endlich wieder los ) auch nur noch Kitten fest reservieren mit unterschriebenem KV und geleisteter Anzahlung (bei mir im Vertrag sind 1/3 des Kaufpreises vorgesehen).
Zu oft habe ich auch schon anderen Interessenten abgesagt und dann wurde doch wieder abgesprungen. Mir geht's dabei auch nicht um's Geld und auch ich hab schon Tiere vermittelt die schon 6 Monate und älter waren, weil sich vorher nicht die geeigneten Dosenöffner finden ließen, aber wenn es um's Geld geht, denken die Leute lieber zweimal nach
Und wenn das dazu führt, das ich mir dieses Hin und Her erspare, läuft doch alles richtig
(klar ist aber, das ich bei gesundheitlichen Gründen o.ä. die Anzahlung so oder so zurück geben würde!)
LG, Linda
Ich hab gleich zum Zuchtbeginn beschlossen, einfach drüber zu stehen, wenn jemandem meine Welpen incl. Komplettpaket ne Nummer zu groß sind. Bisher habe ich keinen in die falschen Hände vermittelt. Vielleicht frage ich zu gut, schon beim ersten Telefonat? Nein sagen fällt mir auch nicht so schwer. Von daher lebt es sich wirklich ruhig, wenn man sich dat ganze Gedöhns spart.
LG, Ute