Wie Hund wiederholen??

Hallo,
ich hab da mal eine Frage an Euch.
Ein guter Freund von uns hat sich zusammen mit seiner Freundin einen Labbi-Mix gekauft. Er hat ihn bezahlt.
Nun haben die beiden sich getrennt, der Hund war bisher bei ihm. Sie hat ihn ab und an mal abgeholt zum spazieren gehen
Jetzt am Wochenende sollte sie ihn bitte über Nacht nehmen, da er weg wollte.
Jetzt rückt sie den Hund aber nicht mehr raus.
Er war eigentlich anfangs gegen den Hund, aber wie es halt so ist, war er nachher derjenige der sich immer um den Kleinen gekümmert hat. Sie war schnell mit dem Welpen überfordert.
Was kann er denn jetzt tun, damit sie den Hund wieder rausrückt?
Am Mittwoch fährt er noch mal zum Verkäufer des Hundes und läßt sich nochmal einen Kaufvertrag geben und möchte dann zur Polizei, meint ihr das bringt was?

Danke Euch
LG Yvonne

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Hallo!

wenn er nachweisen kann, dass ER den Hund gekauft hat und sie nICHT nchweisen kann, dass er ihn verschnekt hat, kann er den Hund natürlich zurückfordern.

ich würde mit vertrag zu ihr gehen und auf herausgabe dränegn und mit Anzeige wegen Diebstahl drohen.

lg

melanie

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***und mit Anzeige wegen Diebstahl drohen.***

Damit zu drohen ist auf jeden Fall einen Versuch wert - nur rechtlich ist das leider kein Diebstahl, sondern Unterschlagung. Er hat ihr den Hund ja freiwillig ausgehändigt, sie gibt ihn "nur" nicht mehr zurück.

Trotzallem kann er mit dem Kaufvertrag und Hilfe der Polizei natürlich den Hund zurückverlangen und ist im Recht.

Viele Grüße, Alex

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das weiss sie ja nicht;-)

Ist auch egal,. er ist faktisch im Recht und kann den Hund mit Polizeui zurückfordern.

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Hallo,

natürlich kann man die Unterschlagung des Hundes anzeigen. Das ist allerdings nur die strafrechtliche Seite. Die Herausgabe des Hundes (rechtlich Sache) ist eine zivilrechtliche Frage und die Polizei, die aufgrund der Aussage eines Beteiligten los zieht und den Hund herausverlangt überschreitet weit ihre Kompetenzen, denn es obliegt immer noch dem Richter und nicht der Polizei zu klären, wem was gehört.

Die Anzeige selbst bringt einem den Hund also nicht zurück. Dein Bekannter muss auf Herausgabe klagen, beim Zivilgericht, mit Kostenvorschuss etc.. Die Polizei ist in erster Linie zur Gefahrenabwehr da, nicht zur Wiedererlangung von abhanden gekommenen Eigentum. Selbst wenn man den Gedanken mit der Anzeige weiterspinnt und es zu einer Verhandlung käme, dann wäre die Ex zwar verurteilt, die Herausgabe des Hundes da aber nicht "mit inbegriffen".

Deswegen Anzeige ja, wegen Druck ausüben und ansonsten ab zum Anwalt, außergerichtliches Anwaltschreiben mit Frist zur Herausgabe, wenn Frist versäumt, dann Klage. Wenn die Ex da nicht freiwillig mitspielt, dann wird der Hund, sofern das Herrchen den Zivilprozess gewinnt erst durch den Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung rausgeholt.

VG,

kitty

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Hallo Kitty,

meinst Du nicht, die Polizei versucht evtl. zumindest, zu vermitteln?

Ich bin Automobilkauffrau und kann mich aus meiner Zeit im Autohaus an mehrere Fälle erinnern, wo "Kunden" Vorführwagen nicht zurückgebracht haben. Sie hatten den Wagen für eine Probefahrt geliehen, mit entsprechendem Vertrag und festgelegtem Rückgabedatum und -zeit.

In diesen Fällen hat die Polizei uns immer sehr nett geholfen. Sie sind mit einem unserer Mitarbeiter und dem Leihvertrag zu dem Kunden gefahren und haben ihm nahegelegt, den Wagenschlüssel auszuhändigen. Hat zum Glück jedes Mal so viel Eindruck gemacht, dass das Fahrzeug kurze Zeit später wieder bei uns auf dem Hof stand.;-)

Viele Grüße, Alex