Hundehaltung und Eigentumswohnung

Hallo ihr lieben,

vor 1,5 Jahren haben mein Freund und ich eine liebe bereits 4 Jahre alte Labradorhündin in unsere Familie aufgenommen... leider änderte der Vermieter urplötzlich seine Meinung und verlangte nach 1 Jahr, dass wir unsere Maus abgeben. Zum Glück fand sich schnell jemand, der unsere Hündin übernahm.

So, und um das leidige Thema Mietwohnung zu umgehen sind wir nun seit 3 Wochen stolze Besitzer einer Eigentumswohnung in einem 6 Parteien Mehrfamilienhaus. Nun les ich doch gestern zufällig die Hausordnung im Flur und da steht doch wirklich "Die Hundehaltung ist verboten! Katzenhaltung muss vorher mit dem Vermieter abgesprochen werden"
Ich bin aus allen Wolken gefallen...

1. Wir haben doch nicht so viel Geld ausgegeben, um uns dann doch einschränken zu müssen!
Kurz dazu: Ein eigenes Haus wäre nicht passend gewesen, da wir noch nicht genau wissen, wo wir wirklich bleiben wollen! D. h. die Eigentumswohnung kann leichter vermietet werden und war hauptsächlich als Kapitalanlage gedacht! :)

2. In der Hausordung sind nur die Worte Mieter und Vermieter des Öfteren genannt...
Wie ist diese Hausordnung nun zu deuten?

Und 3. Was kann ich denn jetzt tun? Wir möchten wirklich nicht auf einen Hund verzichten....

Kennt sich jemand damit aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Liebe Grüße
sunrise008

1

Hallo!

bei Eigentumswohnungen bestimmt die Eigentümergemeinschaft, ob Haustiere erlaubt sind oder nicht...

2

da kannst du nix machen. wenn da hunde verboten sind ist es so - auch hier gibts ein gemeinschaftsrecht und ne übergeordente instanz die die regeln macht. das kannst du nur umgehen indem du dir ein haus kaufst ...

3

Das Problem hatten wir vor 2 Jahren auch, waren beim Züchter und wollten einen Welpen in 2 MOnaten übernehmen.
Wir dachten uns, sagen wir doch höflicherweise Bescheid, was wir vorhaben - 2 von 3 Nachbarn hatten auch nichts dagegen, aber die 3. und so würde es auch in der Eigentümervereinbarung stehen. Tat es auch. Ich dachte das gleiche wie du: "da hat man Eigentum und kann trotzdem nicht machen was man für richtig hält".
Wir haben dann bei der nächsten Eigentümerversammlung abgestimmt (die anderen beiden hatten ja nichts mehr dagegen) und wir haben "gewonnen".
Trotzdem haben wir uns keinen Hund angeschafft. Denn wenn einer was dagegen hat, dann kann das enormen Ärger bedeuten - das Risiko wollten wir nicht eingehen.
Inzwischen haben wir unseren Wohnung wieder verkauft und haben ein Haus wo uns NIEMAND mehr reinreden kann.
Der Hund muss trotzdem noch warten (andere Gründe), aber es ist nicht mehr unmöglich!

4

Hallo,

habt Ihr denn vor Kauf des Hauses nicht Einsicht in die Protokolle der Hauseigentümer-Versammlung genommen?

Ich mache mich da immer erst kundig. Es gibt nämlich so Fallen, die sich auftun können, wenn man in eine Eigentümergemeinschaft neu hineinkommt.

Sprich mal mit dem Verwalter, wie das gemeint ist.

In dem Haus, in dem ich eine Eigentumswohnung habe, ist es so geregelt, dass die Eigentümer selbständig entscheiden, ob sie Tiere halten respektive ihren Mietern Tierhaltung gestatten.

Meine Mieterin hat sich mit meiner Erlaubnis ein Katze reingeholt.

GLG

5

Hallo,

also ich bin jetzt nochmal alles durchgegangen:
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Kaufvertrag und alle anderen Papiere zum Kauf/Eigentum

und ich/wir haben keine einzige Regelung zur Haltung von Haustieren. Die Hausordnung/Gemeinschaftsordnung der Verwaltung ist ja bei der Teilungserklärung dabei und da ist nichts zu Tieren aufgeführt geschweige denn, dass in den Eigentümerversammlungen etwas festgelegt wurde.

Zudem hab ich die Gesetze und Beschlüsse/Urteile zu Tierhaltung in Eigentumswohnung mal durch geschaut und die Tierhaltung sowie das Musizieren gehören beim Eigentum ins Sondernutzrecht und dürfen somit nicht grundsätzlich verboten werden. Es dürfte lediglich die Anzahl der Tiere geregelt werden.

Trotzdem hängt im Hausflur am schwarzen Brett die Hausordnung auf der unter Punkt 7. die Haltung von Hunden verboten ist!!! Katzenhaltung muss vom Vermieter erlaubt sein.

Ich denke, dass ich einfach mal bei der Verwaltung anrufen werde, wenn mir diese nichts sagen kann, werde ich einfach die anderen Eigentümer kontaktieren.

Danke für eure Antworten!

LG

6

Falscher Button! Hier nochmal:

Hallo,

also ich bin jetzt nochmal alles durchgegangen:
- Teilungserklärung
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Kaufvertrag und alle anderen Papiere zum Kauf/Eigentum

und ich/wir haben keine einzige Regelung zur Haltung von Haustieren. Die Hausordnung/Gemeinschaftsordnung der Verwaltung ist ja bei der Teilungserklärung dabei und da ist nichts zu Tieren aufgeführt geschweige denn, dass in den Eigentümerversammlungen etwas festgelegt wurde.

Zudem hab ich die Gesetze und Beschlüsse/Urteile zu Tierhaltung in Eigentumswohnung mal durch geschaut und die Tierhaltung sowie das Musizieren gehören beim Eigentum ins Sondernutzrecht und dürfen somit nicht grundsätzlich verboten werden. Es dürfte lediglich die Anzahl der Tiere geregelt werden.

Trotzdem hängt im Hausflur am schwarzen Brett die Hausordnung auf der unter Punkt 7. die Haltung von Hunden verboten ist!!! Katzenhaltung muss vom Vermieter erlaubt sein.

Ich denke, dass ich einfach mal bei der Verwaltung anrufen werde, wenn mir diese nichts sagen kann, werde ich einfach die anderen Eigentümer kontaktieren.

Danke für eure Antworten!

LG

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Es ist wohl tatsächlich so, dass eine Eigentümergemeinschaft Hundehaltung verbieten kann.

Wenn du dazu in den Protokollen nichts weiter findest, wird es wohl ratsam sein bei der Verwaltung nachzufragen.

Ich habe mich damals vor dem Kauf meiner Wohnung kundig gemacht, ob Hundehaltung erlaubt ist. Meinen Hund wegzugeben wäre für mich nie in Frage gekommen.

Als mein Partner seine Wohnung gekauft hat, hat er nicht danach gefragt... Als die Wohnung gekauft war hieß es dann, Hundehaltung wäre nicht erlaubt. Er gibt seinen Hund aber auch nicht weg ;-) außerdem hat noch jemand im Haus einen Hund, von daher...

Ich bin eh der Meinung, dass das zu sehr in die persönlichen Rechte eingreift.