Wie Vorkaufsrecht im Pferdekaufvertrag formulieren?

Hallo,

ich muss 2 meiner Pferde verkaufen weil wir unser Grundstück verlohren haben und uns 4 Pferde in Pensionshaltung nicht leisten können bei den Preisen hier in der Region :-(

Naja, nun ist es so, das ich hier einen vorgedruckten Kaufvertrag von der FN habe, ich würde aber gern noch einen Punkt hinzufügen undzwar ein Vorkaufsrecht da mir das schon sehr wichtig ist und ich ja somit quasie als erstes informiert werden muss wenn das Pferd aus irgend einem Grund weiterverkauft werden sollte und ich eben eine Kaufoption bekommen muss.

Morgen kommt eine Interessentin für eines der Pferde, sie meint es wäre kein Problem, sie hätte damit kein Problem da sie eh nicht vor hat das Pferd weiterzuverkaufen da all ihre Pferde bei ihr bleiben bis sie sterben..... gut, das sagte ich vor 6 Monaten auch noch aber man kann es eben nicht garantieren wie ich grad bitter erfahren muss!

Wie formuliere ich denn so einen Absatz zum Vorkaufsrecht, was muss da alles rein und kann man sich eine Preisobergrenze setzen damit der Verkäufer nicht auf die Idee kommt zu sagen "Gut, für 10T € kannst du es kaufen" und verkauft es dann tatsächlich an jemanden seiner Wahl für die Hälfte oder so weil er eben nicht will das ich es zurück bekomm.... kann ich den Verkaufspreis den ich nehme als Limit setzen für einen Rückkauf?
Eine Wertsteigerung wird bei den beiden Pferden nicht zu erwarten sein, das steht fest!

Wäre schön wenn jemand dazu eine hilfreiche Info hätte.

Liebe Grüße Unicorns

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Hi
Würde schreiben: die vorherige besitzerin, xy, hat im fall das das pferd xz weiterverkauft werden muss, das vorverkaufsrecht zum selben preis (zb 1500 euro) den die jetzige besitzerin, wy, am 01.01.13 gezahlt hat.
Damit dürfte alles abgedeckt sein.
Lg conny

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Also, meine letzte Info zu dem Thema ist, dass dieser Passus keinerlei Gültigkeit hat. Wenn ein Gegenstand (sorry, aber leider gelten für Tiere das Sachrecht..) verkauft wurde, ist der neue Besitzer voll verfügungsberechtigt. Wenn die Käuferin dein von dir gekauftes Pferd weiter verkaufen möchte/will/muss, dann kann sie nett sein und dich als erstes fragen, sie muss es aber nicht.

Und ganz ehrlich: ich finde deine Situation zwar auch wirklich traurig für dich (und vor allem für deine Pferde!), aber was willst du denn machen, wenn sie in 6 Monaten dein Pferd zurückverkaufen will? Da hat sich doch eure Situation auch nicht geändert. Oder?

So schwer es fällt, aber wenn die Entscheidung unumgänglich ist, dann muss man los lassen und einen wirklich guten Platz für sein Pferd suchen!

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Hallo,

ganz unwirksam ist ein Vorkaufsrecht nicht, das ist hier anders als mit Schutzverträgen!

Wird das Pferd trotz des Vertrages, den ja Käufer und Verkäufer unterzeichnet haben, weiterverkauft OHNE das es dir angeboten wurde, hast du zwar keinen Anspruch mehr auf das Pferd, aber möglicherweise auf einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Rückkaufwertes bzw. auch evtl. sogar des aktuellen Marktwertes falls eine Wertsteigerung stattfand (bei Sportpferden ja oft der Fall wenn sie erfolgreich sind), sollte zudem noch eine Vertragsstrafe im Vertrag eingefügt sein, kannst du auch diese einklagen.

Da ist nämlich Vertrag eben Vertrag. Das regelt aber eben nur Finanzen und du bekommst das Pferd nicht zurück.

Ich habe das Spiel schon 2 x als Käufer solcher Pferde durch und auch schon 1 x schon als Verkäufer, da ich das mit den Tierchen hauptberuflich mache, bei weiteren Fragen kannste mir gern ne PN schicken.

Du musst dir aber bewusst sein im Fall es zu einer Einklagung deines Vertragsrechtes kommt, kostet es erstmal Geld (Anwalt) , Zeit (Gericht) und Nerven!

LG