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Hallo an alle, die sich vieleicht auskenne oder dies selbst schon erlebt haben.
Folgendes hat sich am Sonntag zugetragen.
War mit meinem Hund , kleiner Mischling, spazieren. Wir sehen einen anderen großen Hund mit einer Bekannten , ich wechsele die Strassenseite, da ich weis das meiner immer rumzickt an der Leine. (bellt nur, hat noch nie gebissen) Er bellt natürlich, der andere zurück, die Besitzerin kann ihn nicht richtig halten,sie wird von ihm gezogen und schwup, hat der Ridgeback meinen am Hals und schüttelt ihn. Nachdem er losgelassen hat sehen wir, das meiner 2 große Löcher im Hals hat. Ich also zu Tierklinik, super ist ja Sonntag, muss unter narkose genäht werden. Nun muss ich fast täglich zum Arzt , Verband wechseln ect. und erhalte nun die Freudige Nachricht, ich solle dafür die Hälfte übernehmen, da ich ja MIT Schuld war / bin ????? Beide waren angeleint. Ist das wirklich der Fall ??? Kann ich gar nicht glauben, da baruch ich auch keine versicherung,oder ???
Kann erst morgen wen bei der vers. erreichen, bin aber gerade auf 180 !!!
Kann mich erst spät melden zum Antworten , freue mich aber, wenn einer was weis
Danke kiki
Wer zahlt, wenn mein Hund gebissen wurde ??
Hast es deiner Hundehaftpflicht schon gemeldet?? Normalerweise trägt in dem Fall die Rigebackbesitzerin die Kosten, da sie nicht in der Lage ist den Hund zu halten.... Gehört eigendlich der Rigeback zu den Kampfhunderassen??? (Kategorie, Liste?) Meine gehört zu haben das es so ist. Gibt es Zeugen??? Wenn ja über Zeitungsinserat suchen!!!!
Lg Elfi
Ich nochmal... Ein gut sozialisierter Hund dürfte eigendlich nicht gleich zubeißen..... Da würde dann erstmal gedroht oder gebrummt...Da stimmt dann was nicht. selbst wenn er angebellt wird sollte er die Ruhe bewahren. Sonst könnte man ja nicht mehr mit ihm spazierengehen....Irgendwie seltsam das der so ausgetickt ist....Sind eigendlich super Hunde, wenn sie gut ausgepauert und gut erzogen werden....
Lg Elfi
Danke,
ja das ist er auch so weit ich weis, kenne die Hundebesitzerin ja.
Sie selbst kann sich auch nicht erklären, was ihn so hat ausrasten lassen.
Ja glaube es gab wen der was gsehen haben könnte.
Werde gleich morgen mal meine Versicherung anrufen.
Danke Dir Gruß kiki
Ich würde das Finanzielle/Rechtliche mit deiner Versicherung klären.
Was ich aber anmerken möchte: wer einen kleinen Hund hat, der bei anderen Hunden heftig kläfft, der hat im Prinzip seinen Hund ebensowenig im Griff wie derjenige dessen grosser Hund sich losreisst oder nicht abrufen lässt.
Ebenso haben kleine Kläffer genau so ein Sozialisierungsproblem, wie der grosse Hund, der sich davon provozieren lässt.
Ich war gerade mit Hund eine Woche in Holland am Meer, wie habe ich das genossen, dass sich dort anscheinend nur Hunde mit super Sozialverhalten tummeln, von Mini bis Maxi.
..ja, da magst Du wohl recht haben, nur bringt mir Dein Beitrag jetzt leider nicht die Antwort auf meine Frage...
Meiner kommt auch nur an die Leine, weil wir eine Strasse überqueren müssen und mit Kinderwagen und Hund ist mir die Leine da sicherer. Gibt eben immer Leute die perfekt sind, ich meine Familie und mein Hund sind eben ganz normal. Und wenn meiner an der Leine "angemacht" wird, finde ich schon das er sich zurück anmachen darf. Lass mir ja auch nich von jedem was gefallen .
Fahre übrigens auch seit Jahren mit meinem an der Nordsee zum Urlaub an einen Hundestrand, dort ist die Hölle los und es kommt nie zu "Streitigkeiten".
Schönen Abend
Hallo,
ob dein Hund den großen Hund angekläfft hat ist völlig unerheblich. Die Hundehalterin des Ridgeback war nicht in der Lage, ihren Hund zu sichern. Obendrein hat er auch noch zugebissen.
Sollte sie sich weigern, Zeugen suchen, den Vorfall deiner Versicherung melden.
Die andere Hundehalterin sollte sich darüber im Klaren sein, dass ihr Hund im Sinne des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren vom 23.01.2009 auffällig geworden ist. Wenn du Anzeige gegen sie erstattest, wird eine Maschinerie in Gang gesetzt. Ihr werden Auflagen erteilt (Wesenstest, Sachkundenachweis). Sollte sie diesen in einer gesetzten Frist nicht nachkommen, wird der Hund von Amts wegen eingezogen und wird sehr sehr lang im Tierheim sitzen. Wenn nicht sogar bis an sein Lebensende.
Ich arbeite ehrenamtlich im Tierheim, was meinst du, wie viele solche Hunde hier schon Jahre sitzen, weil sich auf Grund der Auflagen keiner findet, der sie adoptieren möchte. Zumal der Wesenstest einige Hundert Euro kostet.
Vielleicht solltest du ihr das mal vor Augen führen, wenn sie sich weiter weigert, den Vorfall ihrer Versicherung zu melden und sich an den Kosten zu beteiligen.
Es hätten auch Kinder sein können, die auf der anderen Straßenseite laut gespielt hätten und der Hund hätte zugebissen.
Ich finde es saumäßig gefährlich, dass diese Frau mit einem Hund an der Leine läuft, dem sie offensichtlich körperlich nicht gewachsen ist.
Deinem Hund gute Besserung...
LG
Nici
Danke Dir,es geht ihm soweit gut. Zum Glück. Habe meine Versicherung bereits angerufen. Dort scheint es dies mit der Hälfte nicht zu geben. Ich soll mich nun mit der versicherung der Gegnerin auseinander setzten und mich ggf noch mal bei meiner melden.
Wenn ich mich nicht irre gab es einen Zeugen, den werde ich mal ansprechen. Heute versuche ich erst mal die Versicherung der Gegenerin zu erreichen, wenn ich die von Ihr genannt bekommen habe, warte noch auf Antwort.
Gruß kiki
Nein - so wie es bei euch abgelaufen ist, muss die Versicherung des Hundehalters, dessen Hund gebissen hat, alles bezahlen!
Dein Hund war ja angeleint!
Wenn beide Hunde im Freilauf waren, dann wird sich in der Regel auf 50% für jeden geeinigt, weil im Prinzip beide Hundehalter Schuld sind - wären die Hunde angeleint gewesen, wäre es evtl. nicht passiert....
In eurem Fall ist es aber so, dass die Halterin des Ridgeback die alleinige Schuld trifft, denn ihr Hund hat den Schaden angerichtet, weil sie den Hund nicht im Griff hatte - eigentlich ein klassisches Beispiel!
Wenn die Frau sich jetzt nicht quer stellt, dann zahlt ihre Versicherung (sofern sie eine hat) alles!
Wenn sich die Frau quer stellt, würde ich Anzeige erstatten! Ist ja immerhin Sachbeschädigung........
LG Pechawa
Hallo,
unser Hund ist im letzten Jahr vom Hund meiner Freundin gebissen worden. Seitdem fehlt unserem ein Stück vom Ohr ... Wir haben uns zufällig beim Spazierengehen getroffen, wir ließen unsere Hunde im Abstand von ca. 2 m sitzen, weil wir kurz quatschen wollten und in dem Moment zieht der Schäferhund von ihr los und auf unseren drauf zu. Meine Freundin konnte ihn so schnell gar nicht halten und schwuppdiwupp fehlt unserem ein Stück Ohr. Hat geblutet wie Sau, Gott sei Dank waren wir fast zu hause, alles umwickelt und ab zum Tierarzt (nachdem wir mehrere abtelefoniert hatten, sowas passiert ja nur sonntags....und die Tierklinik ist etliche Kilometer entfernt).
Naja. Meine Freundin hat das dann ihrer Versicherung gemeldet und die haben anstandslos die Behandlungskosten übernommen. Wir mussten einen "Unfallbericht" schreiben und das war's auch schon.
LG
Martina75
Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist, dass Schäden, die das Tier verursacht hat, abgeglichen sind. Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob der Hund angeleint war oder nicht. Es ist ein "Schaden" (an Deinem Hund) entstanden, den Du geltend machen solltest.
Wenn bei der Beißerei der andere Hund auch etwas abbekommen haben sollte, könnte die andere Hundebesitzerin ebenfalls Deine Versicherung in Anspruch nehmen. Da ist aber vermutlich nichts passiert, oder?
Normalerweise ist das auch kein großes Ding. Man wird ja nicht hochgestuft, wie beim Auto. Die Frau sollte einfach bei ihrer Versicherung anrufen und den Schaden melden. Du legst dann die Tierarztrechnungen und Fotos des Behandlungverlaufs vor und bekommst nach ein paar Tagen einen Scheck mit den Kostenübernahme zugeschickt.
Sicherlich hättest Du das Recht, Anzeige zu erstatten, aber willst Du das wirklich? Ich denke, dass Du hier mit einem freundlichen Wort und einer Entschuldigung auch von Deiner Seite (schließlich hat Dein Hund ja auch nicht ganz so vorbildlich reagiert) die Sache aus der Welt geschaffen.
Ein Ridgeback ist übrigens KEIN Listenhund - wie weiter oben vermutet. Das nur so nebenbei - auch wenn es unerheblich ist.
Danke,
Nein dem Großen ist nichts passiert. Sie hat ja Ihre Versicherung bereits angerufen, die haben Ihr das mit der Hälfte ja gesagt. Werde heute bei Ihrer noch mal anrufen und das klären.
Gruß kiki
Ganz klar die Versicherung der anderen Halterin. Hast Glück, das du weißt wer es ist. Sonst bleibst du auf deinen Kosten sitzen.
Der andere Hund hat einen Schaden verursacht, nicht deiner.
Hallo!
Vielleicht ist das bei einem Telefonat nicht so raus gekommen:
wenn zwei Hunde angeleint sind ist normalerweise die Schuld 50%-50%. Da aber hier der Hund der Bekannten sie über die Straße gezerrt hat um Deinen Hund anzugreifen, liegt die Schuld ganz eindeutig nur bei der Bekannten. Schließlich hast Du durch den Straßenseitenwechsel einen großen Bogen gemacht und Dein Hund hat ja keinerlei Angriffsverhalten gezeigt, sondern ausschließlich Abwehrverhalten - auch Bellen ist ja nur abwehr.
Wenn die Versicherung jetzt nur gefragt hat welcher Hund angeleint war, aber nicht wer wen quer über die Straße gezerrt hat, dann ist die Sachlage eine andere - wäret ihr beide auf derselben Seite gewesen, nahe genug dass die Hunde an der Leine aneinander kommen, wäre 50:50 richtig.
Danke Dir, leider sehen das beide (meine/Ihre) Versicherungen nicht genauso. Es wir auf ein Gesetzt verwiesen, welches besagtm das man schon alleine deshalb Schuld trägt weil man einen Hund hält (so hab ich das nach mehrmaligem nachfragen verstanden) .
Weil, hätte ich keinen, hätte dieser ja den anderen nicht "provozieren" können und somit wäre er auch nicht gebissen worden...das nenn ich mal ne Logik und alles andere als Gerecht , wenn ich schon eine Versicherung abschliese. Das Beste ist ja, sie bekommt das Geld (mal abgesehen von Ihrer SB von 250 Euro ) erstattet und ich bin nu der A*** , weil mienr sich nicht gewehrt und zurückgebissen hat !!!!
Was lerne ich daraus... darf nur noch in den Garten, wer dort einfach reinkommt ist dann wenigstens selbst Schuld !
Bin wirklich stinksauer und enttäuscht das es solche Gesetzte gibt.
Die Kosten sind zwar nicht sehr hoch, aber für mich als Alleinerziehende auch nicht eben so aus dem Ärmel zu schütteln (mal von den ganzen Tierarzt Terminen abgesehen , die mich Zeit und Nerven kosten und meine kleine Tochter zurückstecken muss )
Immer wieder was neues , was mich runterzieht, scheint eben nicht jedem die aus dem A****
Schönen Abend und danke
Leider ist in fast allen Fällen der beißende Hund Schuld. Wahrscheinlich bekommt die Halterin des Ridgeback deshalb die ganze Schuld zugesprochen.
Ich betone das leider, denn dein einziges Glück war, dass deiner klein und dementsprechend einfacher zu halten ist.
Wie sozial unverträglich der Ridgeback ist, kann man hier noch nicht einmal beurteilen.
Deiner aber schon - ein Hund, der immer zickt und bei anderen Hunden an der Leine kläfft und provoziert, braucht definitiv noch einiges an Erziehung. Ich habe schon Hunde mit besten Umgangsformen und einem entspannten Charakter gesehen, die in genau solche Situationen schwer mit ihrer Beherrschung zu kämpfen hatten. Deine Wut darf sich also ruhig auch gegen dich selber richten und ein Training mit Hundebegegnungen an der Leine würden ganz gut tun.
Außerdem ist es auch Pech des großen Hundes, dass seine Zurechtweisung an einen Kleinen ging. Bei einem Großem wäre unter Umständen die Verletzung geringer ausgefallen bzw. der hätte sich gewehrt.
Danke an alle, die mir eine hilfreiche Antwort gegeben haben.
Leider sagen beide Versicherungen, das alleine das Halten/besitzen eines Hundes bereits eine Gefahr darstellt. Hätte ich keinen Hund , hätte dieser den anderen nicht anbellen und somit nicht in einen Streit geraten und gebissen worden können. Dies steht wohl so in einem unserer deutschen Gesetzte.
Werde das ganze aber über Ihre Versicherung laufen lassen,habe auch Zeugen, falls es zum äusseren kommt.Wenigstens einen Versuch Wert.
Diejenigen, welche perfekte Hunde haben, weil sie alles besser wissen und können kann ich nur sagen, auf so dumme Kommentare kann ich derzeit verzichten. Vieleicht erst mal Hirn einschalten bevor man andere in eine Schublade steckt ( wer mich und meinen Hund nicht kennt, sollte hier keine Schlüsse auf einen IMMER zickenden & kläffenden Hund an der Leine ziehen ), werde mich dazu auch nicht weiter äussern.
Wünsche allen, das sie mehr Glück bei Hundestreitigkeiten haben wie ich
Grüße kiki
Sorry, wir bilden Arbeitshunde aus. Nimm' meine Antwort als kollektive Antwort von Leuten, die tagtäglich mit Hundeerziehung für eine Arbeit zu tun haben und nicht als Privatmensch mit einem 'perfekten' Hund. Ich habe schon viele Hunde durchlaufen gesehen und ich kann dir versichern: manche Hunde mögen vielleicht Veranlagungen haben, die ein geduldigeres, ruhigeres und leichter händelbares Gemüt mit sich bringen, aber der Punkt ist viel Arbeit, viel Erziehung, viel Konsequenz, um ein Problem zu verbessern.
Auch dein Hund hat sozial verträglich zu sein... Auf der anderen Seite, Halter wie du sind perfekte Übungsobjekte für unsere Hunde.
Spar' dir also die Ausreden. Du hast selber gesagt, dein Hund zickt - und bellt. Ohne zeitliche Einschränkung.
Hallo erstmal,
Ich hoffe doch, dass sonst alles gut ist!?
Ich kenne es eigentlich so, wenn zwei Hunde auf einer Hundewiese zusammenkrachen, dass dann beide Besitzer bzw die Versicherung 50/50 halt.
Ich denke, dass dich keine Mitschuld trifft, da du ja Vorkehrungen getroffen hast und ausgewichen bist. Im Normalfall müsste die Versicherung der anderen Halterin zahlen. Du solltest dich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.
Auserdem würde ich eine Meldung ans Ordnungsamt machen.
Viel Glück