Hallo, eine Freundin von mir hat ihr Pferd bei uns stehen was sie auf raten gekauft hat, und immer noch abbezahlt... Sie ist seit 3 Monaten in einem Frauenhaus, arbeitslos durch Umzug und das Geld reicht hinten und vorne nicht... Sie befindet sich mit 500€ in Zahlungsverzug... Sie hatte bis Letzte Woche eine Frist gesetzt bekommen vom Anwalt, den offenen Betrag zu überweisen, wenn das nicht passiert solle sie den vollen Restbetrag überweisen.
Meine Freundin hat vernünftig versucht zu klären, in was für eine schwierige Situation sie ist... Die Verkäuferin möchte jedoch das Pferd nicht abholen bzw wieder haben, aufgrund der mehr kosten die sie dann hat... Was kann sie denn jetzt tun. Einen Anwalt kann sie sich jetzt nicht leisten, um dort Widerstand zu leisten... Die Verkäuferin hofft auf Verkauf des Pferdes um den vollen Verkaufspreis zu erhalten, doch Pferd ist nicht soviel wert wie sie gerne dafür hätte und kann dadurch nicht verkauft werden... Ist eine Zwickmühle, ich weiss leider keinen Rat, vllt hat hier jemand einen Tipp...
Was könne schlimmsten falls passieren?
Mache mir Sorgen das sie in Schwierigkeiten geriet, wobei sie ja schon alles mögliche probiert hat eine Lösung für alle Beteiligten zu finden...
Pferd auf Raten! Raten können nicht gezahlt werden
Ehrliche Antwort? Seht zu, dass ihr das Pferd so schnell wie möglich verkauft.
Wie soll denn das in Zukunft werden, wenn sie schon den Kaufpreiss nicht zahlen kann? Ich habe selbst drei Pferde und spreche aus Erfahrung. Es können so viele unvorgesehne Kosten kommen und dann wird es erst richtig schwierig. Ich denke, Deine Freundin sollte sich besser eine Reitbeteiligung suchen, dann hat sie ihre feste Kosten und trotzdem fast so etwas wie ein eigenes Pferd. Um sich ein eigenes Pferd zu kaufen, sollte man so leid es mir tut wenigstens etwas finanzielle Rücklagen haben. Meine Meinung
Viele Grüße
Isabell
Hallo,
so leid es mir für deinen Freundin tut, aber die Verkäuferin ist im Recht.
Ich nehme an, deine Freundin hat einen schriftlichen Vertrag mit dieser, in der Ratenzahlung vereinbart ist. Wenn sich die Verkäuferin nicht darauf einlässt, die Raten einige Monate zu stunden, hat deine Freundin Pech. Man müsste halt den Vertrag kennen, ob die Nichtzahlung von Raten zur sofortigen Abforderung des vollen Kaufpreises führt.
Die Verkäuferin ist auch nicht verpflichtet, das Pferd wieder bei dir abzuholen.
Und ich glaube auch nicht, dass deine Freundin jetzt das Recht hat, das Pferd zu verkaufen, da sie auf Grund der unterbrochenen Ratenzahlung bzw. Ausstehen des vollen Kaufpreises ja noch gar nicht die offizielle Besitzerin ist.
Deine Freundin sollte also damit rechnen, dass die Verkäuferin rechtliche Schritte gegen sie einleitet.
Aber wenigstens hat sie eine Freundin wie dich, wo das Pferd wenn ich es Recht verstanden habe, vorerst kostenlos untersteht und gefüttert wird.
LG
Nici
Hallo!
Mein erste Gedanke ist das Pferd zu verkaufen (Verkäuferin will es ja nicht zurück) und den ausstehenden Betrag an die Verkäuferin zu bezahlen. Was das Pferd letztendlich einbringt....das wird man sehen. Mehr hat deine Freundin im Moment einfach nicht. Notfalls kann sie den Rest bezahlen wenn sie wieder einen Job hat. Anders kann man das gar nicht machen, meiner Meinung nach.
Ansonsten kann da gar nicht so viel passieren. Deine Freundin hat ja kein Geld. Sie lebt ja schon am Minimum, zumindest im Moment.
Also Locker bleiben, Pferd verkaufen (wenn sie denn alle Papiere von dem Pferd hat) und den Betrag so gut es geht bezahlen.
Ich weiss das es möglich ist, etwas zu verkaufen was noch abbezahlt ist (ob das bei Pferden auch so ist weiss ich nicht). Allerdings muss dann der restliche Betrag (der von den Ratenzahlungen noch offen ist) davon bezahlt werden.
Ich glaube kaum das sich die Verkäuferin dagegen wehren wird, wenn ihr klar wird das sie sonst kein Geld bekommt. Die Lebensumstände deine Freundin haben sich verändert/verschlechtert und das ist ein Risiko das jeder Verkäufer eingeht der jemanden in Raten bezahlen lässt. Von daher würde ich das nicht ganz so Schwarz sehen. Deine Freundin versucht es ja zu bezahlen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Deine Freundin soll sich mal von einem Anwalt beraten lassen. Das geht auch wenn man kein Geld für einen Anwalt hat.
Sie kann Rechtshilfe beantragen. Wie das genau läuft weiss ich allerdings nicht. Hier mal schnell gefunden:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-kann-mir-keinen-anwalt-leisten-diese-aussage-ist-unzutreffend_067988.html
Sicherlich gibts da noch mehr Seiten mit Infos darüber. Vielleicht kann deine Freundin damit was anfangen.
LG Sonja