HILFE! Mir wurde eine geklaute Katze verkauft!...

Hallo,

ich habe ein echt blödes Problem!
Ich kaufte vor rund 2 Jahren eine Katze (Rassekatze) von einer Jungen Frau die mir erzählte sie gibt sie ab da sie keine Zeit mehr hat.
Auf die Frage nach den Papieren oder Impfausweis kam nur das die Katze vorher ihrer Freundin gehörte, zu dieser habe sie keinen Kontakt mehr und kommt darum nicht drann.
Ich, gutgläubig wie ich bin glaubte ihr das alles. Gab ihr das Geld was sie wollte und nahm die Mieze mit....
Da ich den vollen Zuchtnamen hatte, schrieb ich sogar die Züchterin an und hatte mit der Kontakt, diese war zwar sauer das die Katze zu mir kam, aber nicht wegen mir, sondern weil sie einfach weiter gegeben wurde, wir hatten dann noch länger Kontakt und sie stand mir immer mit Rat und Tat zur Seite wenn ich fragen hatte.

Jetzt 2 Jahre später schreibt mich eine wutentbrannte Frau an die die Katze im Internet sah und beschimpfte mich, erzählte mir sie hätte mich bereits angezeigt und sie wolle ihre Katze zurück da sie die seit 2 Jahren sucht und sie es nachweisen könne da sie die Papiere hat.
Ich ihr dann erklärt das ich die Katze gekauft und gewiss nicht geklaut habe, da kam dann das sie die Katze ihrer Mutter in Pflege gab und nachdem deren Katzen sie nur verkloppten gab die Mutter sie an die Nachbarin, diese verkaufte sie dann... an mich!
Da schrieb ich sie wisse ja dann wen sie anzeigen muss, bestimmt nicht mich, den Namen der Nachbarin hat sie nicht, mit ihrer Mutter keinen Kontakt mehr... toll oder?
Ich habe auch weder Namen noch Adressen nach 2 Jahren von der Verkäuferin.

Naja, wir telefonierten, sie erzählte mir alles, war auch sauer auf die Züchterin das die sie nicht mal ansprach da sie ja wusste wo die Katze ist und wohl ein Vorkaufsrecht für die Züchterin bestand laut Vertrag.

Nunja, nun will diese Frau ihre Katze zurück und ich weiß das sie im Recht ist.
Kann ich von ihr eine finanzielle entschädigung verlangen? Schließlich zahlte ich futter und TA für 2 Jahre und das für was was nicht mir gehört, den Kaufpreis kann ich ihr ja nicht aufdrücken und werd den wohl von der Verkäuferin einklagen müssen, den Namen der Mutter die sie der Nachbarin gab sowie die Adresse bekam ich schon.

Ich bin echt ratlos grad... :(

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Hallo,

ich würde der Dame kein Wort glauben.

Nach 2! Jahren fällt ihr plötzlich ein, dass sie ja mal irgendwann eine Katze hatet und kommt damit an. Sie hätte sich beizeiten an ihre Mutter (wieso gibt die die Katze ihrer Tochter einfach so der Nachbarin??) oder deren Nachbarin, an die die Katze angeblich weitergegeben wurde, wenden und die Katze zurückfordern können.

Die soll das mal schön mit ihrer Mutter klären.

Ich würde die Katze auf keinen Fall wieder herausgeben.

LG

Nici

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Hallo!

Auf Futter- und Tierarztkosten wirst Du wohl sitzen bleiben. Wie will man die aufrechen gegen Deinen "Nutzen" an dem zu unrecht angeeignetem Tier? gegen Streicheleinheiten, schmusen etc?

So würde man das bei einem geklauten Auto versuchen aufzurechnen, also Wertverlust, Abnutzung etc. müsstest Du dem Bestohlenen da ggf. ersetzen. Insbesondere, wenn Du ggf. einer gar zu platten Kopie von Papieren aufgesessen wärst. Falls Du überhaupt welche bekommen hast.

Zeig lieber die Frau an, die Dir die Katze verkauft hat, nicht die rechtmäßige Besitzerin.

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Ich schreib nirgends das ich die Besitzerin anzeigen möchte! Ich bezog die Anzeige auf die Verkäuferin! das werd ich auf alle Fälle auch tun!

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Nö, Du wolltest nur Tierarzt und Futterkosten die Du für die "Nutzung" ihres rechtmässigen Eigentums aufgewendet hast verlangen, sorry, aber wie kommt man auf die Idee? Du hattest ja nun auch wirklich etwas davon, einen lieben Stubentiger.

Ich kann voll und ganz verstehen dass Du sauer, traurig und alles bist. Schließlich verlierst Du ein geliebtes Haustier. Aber die laufenden Kosten gehören zur Haustierhaltung dazu.

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Also das erste was mir durch den Kopf schoß war wieso die Züchterin nicht viel früher was sagte. SChließlich muss die doch möglicherweise auch nicht ganz blind gewesen sein. Und ich würde mir den Ton verbitten bei der Dame denn du hast schließlich nichts gemacht in dem Sinne. Aber das du die Katze zurückgeben willst finde ich ja auch OK. Nur wie gesagt mich anzeigen lassen da würde ich doch den Kopf schütteln!

Ela

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#pro

Genau das dachte ich auch!
Ich frag mich gerade, warum die Züchterin nicht die Leute angerufen hatte, denen sie das Tier verkaufte - warum sie es verkauften?
Da wäre der Diebstahl schnell aufgedeckt gewesen - und ich frage mich auch, warum die ersten Besitzer ihrer Züchterin nicht ihr Leid klagten, dass ihre Katze weg ist.

LG

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Hi du! Danke für deine Zustimmung. Ich erinnere mich nämlich an einen FAll wo ich eine Hundeleine im letzten November gefunden hatte! Diese trug einen Namen was ich "ungewöhnlich" fand denn nicht jeder läßt den Namen seines Tieres auf eine Leine sticken und nebenbei war der Name auch noch sehr außergewöhnlich. Daraufhin ging ich auf die Suche nach diesem Namen und fand eine Züchterin. Diese war zwar nicht die Züchtern aber mit dieser gut bekannt. Ich hinterließ meine Nummer und die Dame gab sie an die richtige Züchterin weiter. Diese hatte natürlich noch die Namen der BEsitzer und gab auch an diese meine Daten weiter. Es war wirklich ein Zuchthund einer bestimmten RAssen mit einem sehr außergewöhnlichen Namen. Und so gesehen kann man eben über Züchter doch einiges machen. Daher wunderte es mich doch sehr das die Züchtern so gar nichts sagte und auch nicht bei den Besitzern ( deren Daten sie doch gehabt haben müsse) nachfragte ob sie ihre Katze vermissen oder obs der Dame nur einfach egal gewesen ist.

Ela

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Mir kommt das irgendwie komisch vor, ich würde da mal beim Tierschutz und der Züchterin anrufen, ob sie eine Platzkontrolle machen können.

Die Katze ist ja nicht weggelaufen, ich vermute, zuerst wollte sie die Eigentümerin nicht mehr haben und hat es sich anders überlegt.

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>> Jetzt 2 Jahre später schreibt mich eine wutentbrannte Frau an die die Katze im Internet sah und beschimpfte mich ...<<

Wie kommt denn deine Katze ins Internet #kratz

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lass dir von der eigentlichen Besitzerin der Katze die Katzenpapiere u. Kaufvertrag zeigen und lass es von der Züchterin bestätigen. Wenn ein deutig geklärt ist, dass es sich um genau diese Katze handelt erkundigst du dich bei einem Rechtsanwalt, wie es weiter geht.

Die Besitzerin hat ihre Katze jemandem zur Pflege gegeben, der jenige hat sie wieder rum jemand anderem gegeben. Von geklaut kann im eigentlichen Sinne keine Rede sein.

Denkt auch mal jemand an die Katze? Die aus ihrer gewohnten Umgebung heraus gerissen werden soll?

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Das reicht nicht aus!
Ich kann mir vorstellen, dass spitzfindige Betrüger gemeinsame Sache machen - in dem Fall die erste Käuferin und die Züchterin, in Zusammenarbeit mit der Betrügerin.
So kann man Katzen schnell mal öfters verkaufen oder vorschnell abgeben und es sich dann nach 2 Jahren anders überlegen.......

Kopie der Papiere, damit selbst zum Tierarzt gehen und die ChipNr. überprüfen lassen.

Ich finde den ganzen Ablauf dubios und würde die Sache einem Anwalt geben!

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ja genau wegen dem gemeinsame Sache machen.

Der "ersten" Besitzerin wurde die Katze nicht geklaut, sie hat sie zur Pflege weg gegeben.

Sie muss das mit dem jenigen klären. Und der dann wieder mit dem jenigen, dem die Katze dann gegeben wurde.

Ein Rechtsanwalt wirds hoffentlich wissen

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Hallo,

erst mal ruhig Blut!
Lass dir die Papiere zeigen und notiere dir die ChipNr.
Mit dieser Nummer gehst du zum Tierarzt und lässt den Chip überprüfen, ob er übereinstimmt mit der Nummer, welche du von der Züchterin/ersten Besitzerin bekommen hattest.
Die ChipNr. auf den Katzenpapieren und die in der Katze müssen übereinstimmen, nur dann hat die erste Besitzerin das Recht, ihre Katze zurückzunehmen, sofern sie einen Kaufvertrag von der Züchterin nachweisen kann!
Dann musst du sie wohl oder übel zurück geben, aber vielleicht kannst du sie behalten, wenn du der ersten Besitzerin den Kaufpreis erstattest und sie einverstanden ist.

Ob eine Klage Erfolg ab hängt davon ab, ob du mit der Betrügerin einen Kaufvertrag abgeschlossen hast!

LG

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Was ist es denn für eine Katze und was hast du für sie bezahlt?

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§ 1006
Eigentumsvermutung für Besitzer

(1) Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.

Die vermeintliche vorherige Besitzerin sollte bitte zuerst einmal den Diebstahl nachweisen - sie hat die Katze in Pflege gegeben und muss allererstes einen Nachweis haben, dass sie überhaupt die Absicht hatte die Katze wiederzuholen!

Die Weitergabe der Katze an die Nachbarin ist nicht dein Problem, ebenfalls, dass sie keinen Kontakt zu Mutter mehr hat, zum Zeitpunkt der Abgabe war dieser wohl noch vorhanden. Ausserdem ist nicht einmal geklärt, ob die Mutter ihre Tochter nicht unterrichtet hat, dass die Katzenzusammenführung nicht funktioniert und sie den Verbleib lediglich ignoriert hat.

Momentan bis du die Besitzerin der Katze, sie kann lediglich - FALLS sie die Papiere hat - beweisen, dass sie die Eigentümerin WAR. Ob sie es noch ist, fraglich. Sie hat die Katze schliesslich freiwillig in Pflege gegeben, von Diebstahl müssen wir hier gar nicht reden. Höchstens von Unterschlagung, aber das muss sie ggü. der Mutter oder Nachbarin nachweisen. Oh, und selbstverständlich, dass sie mit der Weitergabe nicht einverstanden war.
Und nach zwei Jahren ist das einfach lächerlich.

Und dann käme noch dieser Punkt dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Gutgl%C3%A4ubiger_Erwerb_vom_Nichtberechtigten

Ganz ehrlich, ich würde abwarten, ob da noch was kommt und im Zweifelfalle sie auf den Rechtsweg verweisen, was übrigens Zivilrecht ist, sprich sie muss den Anwalt aus eigener Tasche bezahlen. Für eine Katze, die sie zwei Jahre lang nicht interessiert hat.

Du hast zum jetzigen Zeitpunkt nichts falsch gemacht und ihre Anzeige dir gegenüber wegen Diebstahl wird ins Leere laufen.