und wo finde ich einen guten im internet???
welche rechte habe ich durch einen schutzvertrag
Goggle?
suche ja auch nach erfahrungen - da hier immer alle sagen... aber mit schutzvertrag....
Schutzverträge sind null und nichtig und dienen wenn überhaupt der moralischen Korrektheit.
Vor Gericht haben sie keine Aussagekraft. In dem Moment in dem das Tier als Sachgegenstand in andere Hände verkauft oder verschenkt wird verliert der bisherige Besitzer die Rechte daran.
toll und was bringt das ganze dann????
Dass sich die Tierschützer auf der sicheren Seite fühlen. Keine Ahnung, wer den Blödsinn erfunden hat.
Hallo,
Du brauchst erst gar keinen zu suchen, denn er ist rechtlich nicht mal das Papier wert auf dem er geschrieben wurde.
Viele Grüsse
Sabine mit den Schorengeist-Boxern und Mali Elmo
Mensch, so ein Schutzvertrag dient doch dem Schutz des Tieres.
Wenn hier sowas geschrieben wird, zeigt es auch den Leuten, die nichts gutes mit den Tieren im Sinn haben, daß sie mit den Tieren doch machen können, was sie wollen.......
Also doch in den Zwinger oder an die Kette und quälen, was das Zeug hält.
*grummel*
LEG
Peffi
Muß auch sagen, dass mich diese Aussage mehr als ärgert!!! Umso trauriger, dass Du Deine Hunde einfach so abgibst!!! So ein Vertrag ist zumindest erstmal eine Abschreckung für Leute, die nichts gutes im Schilde führen, denn es zeigt, dass man ein Auge auf das verkaufte Tier hat! Nachkontrollen z.B. sollte man schon vorher schriftlich vereinbaren, damit jeder weiß woran er ist ...!!! Die Tierheime machen das sicherlich nicht einfach zum Spaß und es ist nicht das erste Mal passiert, dass ein vermitteltes Tier wieder zurückgeholt wurde, oder willst Du das abstreiten! Klar, wenn man später eh nicht mehr nach dem Tier schaut, dann braucht man sowas nicht und ob es letztlich wirklich vor Gericht oder so Hand und Fuß hat ist eine ganz andere Geschichte...!!!
hallo dabnke für eure antworten
ich denke auch wenn es vor gericht nicht zählen würde, viele wissen es nicht und es schreckt wirklich ab.
danke
Wieso schreckt es ab ?
Wenn man ein Tier möchte, um es lieb zu haben, dann ist nichts in dem Vertrag wirklich abschreckend. Es sind für mich alles Selbstverständlichkeiten darin festgehalten.
Hier der Inhalt eines solchen Übernahme-Vertrages:
Zitat Anfang:
"Der/Die Übernehmer/in verpflichtet sich den Hund:
§1 Ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, die Rechtsvorschriften des Tierschutzgesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsverordnungen zu beachten, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen, das Tier nicht an eine Kette oder sonstige Anbindehaltung zu legen und ihm tagsüber ausreichend Auslauf zu gewähren, das Tier nicht zu vertragswidrigen Zwecken, insbesondere zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen. Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich ausdrücklich, den übernommenen Hund als Haus- und Familienhund zu halten, wobei jegliche Zwingerhaltung ausgeschlossen ist.
§2 Der Hund darf nicht an Dritte verschenkt oder verkauft werden. Falls das Tier aus irgendeinem Grund nicht mehr gehalten werden kann, verpflichtet sich der/die Übernehmer/in es nur an den Verein ohne Anspruch auf Entschädigung zurückzugeben (sobald hierfür eine geeignete Pflegestelle frei ist). Ein Abhandenkommen des Tieres oder dessen Ableben ist dem Verein unverzüglich zu melden.
Sollte der Hund aus irgendwelchen Gründen wieder an den Verein zurückgehen, so wird der Hund, sobald eine passende Pflegestelle frei wird, von den ehemaligen Besitzern dort hingebracht werden. Hierbei sind wir sehr bemüht den Hund schnellst möglich in eine geeignete Pflegestelle zu setzen. Da es jedoch in manchen Fällen einige Tage dauern kann, was von den Nochbesitzern dann berücksichtigt werden muss. Bis zur endgültigen Wiederaufnahme durch den Verein bleibt der Hund bei den Nochbesitzern und darf nicht anderweitig abgeben werden oder gar ins Tierheim kommen. Ausnahmen oder Sonderregelungen werden in Einzelfällen abgesprochen.
§3 Der/die Übernehmer/in verpflichtet sich weiterhin, uns jederzeit zu gestatten, sich vom Zustand des Tieres und der Einhaltung der vorerwähnten Vertragsverpflichtung zu überzeugen.
§4 Es besteht darüber Einigkeit, dass o.g. Personen oder von ihnen Beauftragte berechtigt sind, unwiderruflich jederzeit die unverzügliche Rückgabe des Tieres zu fordern, wenn der/die Übernehmer/in seinen/ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und dies zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages führt.
§5 Der/die Übernehmer/in erkennt an, dass er/sie vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die entsprechenden Unterhaltskosten, sowie Tierarztkosten selbst zu tragen hat, sowie jede Haftung nach Übergabe des Hundes entfällt.
§6 Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, das überlassene Tier zu Zuchtzwecken einzusetzen. Eine entsprechende Vorsorge. Kastration ist hierfür innerhalb von 3 Monaten zu treffen und mit schriftlicher Bescheinigung des Tierarztes unaufgefordert nachzuweisen Ausnahmen natürlich bei Welpen/Junghunden, die zu einem späteren, angebrachten Zeitpunkt kastriert werden müssen oder bei besonderen Fällen, dann siehe §10.
§7 (Name des Vereins) gibt im Rahmen der Vermittlung die bekannten Informationen insbesondere über Gesundheit und Verhalten des Tieres mit besten Gewissen, aber ohne Gewähr an den Übernehmer weiter. Da es sich um ein Lebewesen handelt, das sich individuell entwickelt und durch äußere Umstände wie Umfeld, Ernährung und Erziehung geprägt wird, übernehmen wir keine Gewährleistung für die weitere Entwicklung des Tieres bezüglich Wesensart, Gesundheit, Größe, Fell und Verhalten. Alle uns bekannte Informationen gelten von der Vermittlung bis zur Übernahme.
§8 Der Hund wird (nach ca. 1 Woche) automatisch über uns für den neuen Besitzer bei der Deutschen Haustierzentrale registriert. Die Plakette und der Tierausweis gehen dann direkt an den neuen Besitzer.
§9 Werden irgendwelche Verstöße gegen diese Vertragsbestimmungen oder die des geltende Tierschutzgesetzes uns bekannt, so ist (Name des Vereins) berechtigt, von diesem Vertrag unverzüglich und entschädigungslos zurück zu treten. Der Übernehmer des Tieres verpflichtet sich, in einem solchen Fall, das Tier auf Verlangen unverzüglich an uns herauszugeben. Im Falle der Rückforderung eines Tieres wegen der Verletzung vertraglicher oder tierschutzrechtlicher Bestimmungen behält sich (Name des Vereins) straf- und zivilrechtliche Schritte gegen den Vertragspartner vor. Forderungen an (Name des Vereins) oder dessen Vorstand/Mitglieder auf Kostenersatz oder Haftungsübernahme sind ausgeschlossen.
§10 Von beiden Vertragsparteien sind folgende zusätzliche besonderen Regelungen mit Auswirkungen auf diesen Vertrag vereinbart worden: ........................................................................................"
Zitat Ende
LEG
Peffi
ich meine viele unseriöse käufer werden dadurch vielleicht abgeschreckt