Hallo ihr lieben
mein problem ist folgendes...
Haben drei Katzen
Straßenkatze von draußen seit 2002,
Hauskater von ner Freundin 2003,
die kleinste aus dem Tierheim 2004!!
So seit 5 Monaten Ist der Nachwuchs da, wir suchen seit einem Jahr eine größere Wohnung!!!!
So nun zum Problem...
wir wohnen in einer 1 Zimmer Whg!!!! haben 28 qm ....mein sohn braucht endlich sein eigenes zimmer. die katzen brauchen mehr platz... sind schon am durchdrehen....kratzen am türrahmen , machen haufen daneben... beißen den pvc boden an..... ich putze denen den ganzen tag hinterher bin einfach nur gestresset aber die Katzen können ja auch nichts dafür..... was soll ich bloß machen die kleinste haben wir von klein auf ist auch tätowiert abgeben möchte ich nicht aber mit ihnen können wir nichts an der situation ändern ....bitte bitte helft mir ich weis nicht was ich tun soll damit es JEDEM besser geht
Und bitte macht mir keine Vorwürfe ...ich brauche eher eure hilfe!!!!!
traurige grüße
Bitte helft mir! Finden keine Wohnung mit 3 Katzen!! Müssen aber raus!
Hallo,
entschuldige, aber du willst mir wirklich erzählen, dass ihr mit 3 Katzen , 1 Baby und du mit Mann? in einer 1 Raum-Wohnung mit 28 qm lebt?
Finde es schrecklich, dass man das dem Kind und den Katzen antut!
Die Katzen habt ihr ja schon seit 2002/2003 und es war in 4-5 Jahren nicht möglich ne neue Wohnung zufinden???
Katzejoana - bei der die Tieren 3 Räume für sich haben!
! zimmer , Küche bad
also unser sohn macht das alles nichts aus...er findet es toll mama und papa
gleich bei sich zu haben!
es baut mich nicht besonders auf wenn man so fertig gemacht wird aber wenns deine meinung ist bitte....
Also, als ich vor einem Jahr meine Wohnung nach Trennung bezog holte der Vermieter gerade tief Luft als er erfuhr, daß ich drei Katzen habe.
Habe ihn aufgeklärt, daß mein Ex zwei Katzen behalten wird, da diese auch draußen sind.
Mit einer Katze konnte er leben, inzwischen hatte ich zwei Flaschenkinder vom Tierheim großgezogen, von dem eins hängen geblieben ist.
Ich würde bei einer Besichtigung mal beiläufig nach der Haustierhaltung fragen.....aber keinesfalls gleich von drei Katzen erzählen.
Wenn man den Mietvertrag mit ein oder zwei Katzen unterschrieben hat, fällt doch eine "vorübergehende" Pflegekatze kaum auf, aber wem gegenüber muß man sich dann rechtfertigen.
Ich habe mich auch für ein Tierschutzprojekt als "Katzenamme" zur Verfügung gestellt und werde meinen Vermieter mit Sicherheit nicht um Erlaubnis fragen.
Nicht ganz fair, oder.....?
Das Leben ist eben hart
liche Grüße und viel Erfolg
summi
Ihr wohnt mit 3 Katzen und einem Säugling in ein und demselben Zimmer?
Mein Gott, wie widerlich ist das denn?
Eins gehört da ganz schnell raus, entweder das Kind o. die Katzen.
Bah, mich schüttelt es und rumscheißen tun die auch noch, na klasse.
Du bist 9 Monate schwanger und schaffst es nicht Deinem Kind gerecht zu werden (von den Katzen mal ganz zu schweigen)?
Wenn Du keine Wohnung mit den Katzen findest, müssen sie eben weg. Vermieter anlügen und dann die Katzen doch mit rein kannst Du knicken. Die gehen ja raus, jeder sieht sie. Dann heißt es eh, ausziehen o. abgeben.
Unverständliche Grüße
Also pass mal auf....
wir haben ja noch ne küche und ein bad..!!!!
es ist bei uns sauberrer als bei manch anderen mit 3 zimmer whg.
ich finde es schade das man gleich so fertig gemacht wird.. naja
aber was ich abartig finde ist das man sooooo feige ist wirklich UNGEHEUERLICH!!!!!!
Hallo!
Bei uns oben drüber ist eine Wohnung frei.
Küche, Schlafzimmer, Kinderzimmer, und Wohnzimmer, dazu Bad und Wc.
sind ca 90qm und kostet knapp 200€ Miete.
Tierhaltung kein Problem, haben selbst 2 Katzen und einen Hund. Katzenklappe ist in der Kellertür und im Fenster, sodass 24stündiger freier ausgang gewährt ist.
Wir wohnen sehr Ländlich, Sackgasse mit super wenigen Autos, viele Felder und Wälder.
Meld Dich einfach, falls Du Interesse hast!
Lieben Gruss, Nadine
Hey Nadine,
so schockierend die geschilderten Umstände auch sind - Deine hilfsbereite Antwort find ich toll! Daumen ganz weit hoch! Das Mädel nur runterzuputzen hilft auch nicht weiter.
Andrea
Hey Andrea!
Ich weiss selbst, wie schwer es ist, eine Wohnung mit so vielen Tieren und dazu auch noch einem kleinen Kind zu finden. Ich habe die Wohnung oben drüber frei, von der grösse her würde es auch passen, wieso soll ich es Ihr dann nicht anbieten?
Habe zwar gesehen, das sie aus dem PLZ Gebiet 77 kommen, aber wenn ich keine andere Wohnung finde, würde ich auch weiter weg ziehen, alleine schon um meinem Kind und den Katzen gerecht zu werden.
Naja, mal schauen, ob Sie sich meldet.
LG Nadine
PS: Im Niedermachen und Runterputzen sind sie hier alle gut, ganz ehrlich und das HASSE ich an diesem Forum! Anstatt zu helfen.. NEIN, niedermachen ist besser!
wow ... was für zustände und ich war mit meinen wauzeln schon gestresst!
tja, da bleibt nicht viel übrig. ich würd auch so vorgehen dass ich wegen haustierhaltung frage aber nicht wieviele katzen sagen.
und ich weiß wovon du redest! meine vermieterin hat mir gekündigt (weil ihre bekannte einziehen wollte) als meine hündin hochträchtig (1 woche später wars soweit!) war. also umzug mit welpen in jedem fall gab dann ne menge reibereien, weil ich sofort fündig wurde, die aber sagten: entweder mit nächstem 1. oder gar nicht. dass is aber ne andere geschichte.
du musst halt hartnäckig sein. ich hab immer am tel erstmal gefragt wie es mit haustieren ausschaut und dann gesagt dass ich nen hund hab. da sie trächtig war musste ich aber wohl oder übel wegen den kleinen fragen. also hab ich sie dann zur besichtigung mitgenommen und die hatten alle nix dagegen hat mich echt überrascht. das einzige was sie wissen wollten war ob ich die alle abgebe. klar doch, was sonst. soll ich mir nen ganzen haufen hunde behalten in ner miniwohnung?
also ran an die vermieter: fragen ob haustiere erlaubt sind, und wenn die fragen einfach sagen dass du katzen hast. die werden dann eh von zwei ausgehen und wenn du mal ein ok hast passt das auch.
lg
Hi, auch wenns viel ist.......lies das:
Zitat Anfang:
"Tierhaltung: Was Ihrem Mieter erlaubt ist und was nicht
Die Deutschen halten sich besonders gern Haustiere und da in unserem Land die Eigenheimquote recht gering ist, sind es besonders viele Mieter, die mit Haustieren zusammenleben. Doch nicht von jedem wird diese Tierliebe geteilt und vor allem die Gerüche und Geräusche von Haustieren bilden oft Anlass zu Streitereien. Für Vermieter stellt sich dabei die Frage: Was ist Ihren Mieter erlaubt und was nicht?
Zur Vorbeugung von Streitereien wegen der Tierhaltung ist dabei vor allem von Interesse, welche Regelungen hierzu im Mietvertrag getroffen werden können. Auch stellt sich die Frage, wie ein Haustierverbot gegebenenfalls gegen einen Mieter durchzusetzten ist und wer für die Schäden von Haustieren haftet.
Keine Vereinbarungen
Sieht der Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung des Mieters vor, gilt grundsätzlich, dass er Kleintiere, wie etwa Vögel, Zierfische und Hamster bei sich in der Wohnung halten darf. Insofern gehört die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Mietgebrauch. Nach Meinung der meisten Gerichte zählen auch Katzen zu den Kleintieren, weshalb sie der Mieter ebenfalls ohne Erlaubnis des Vermieters halten darf.
Sonderfall bei Tierhaltung
Als vertragsgemäßer Gebrauch darf die Kleintierhaltung mietvertraglich daher auch nicht untersagt werden. Allein in dem besonderen Fall, dass die Wohnung nachweislich nur an Allergiker vermietet wird, kann daher ein generelles Haustierverbot im Mietvertrag geregelt sein.
Keine Beeinträchtigungen
Auch bei Kleintieren gilt jedoch, dass dem Mieter die Haltung nur erlaubt ist, solange hierdurch eine Belästigung der übrigen Mieter ausgeschlossen ist. Aus diesem Grund darf der Mieter nur eine geringe Anzahl von Haustieren bei sich in der Wohnung haben. Ebenso ist dem Mieter ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters auch untersagt, gefährliche Kleintiere, wie giftige Frösche oder Schlangen, in seiner Wohnung zu halten.
Wichtig: In seiner Wohnung darf der Mieter Tiere nur für private Zwecke halten. Betreibt er damit ein Geschäft, etwa eine Tierpension, muss er hierfür immer die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters haben - auch bei Kleintieren.
Hundehaltung
Anders als bei Kleintieren braucht der Mieter bei der Haltung von Hunden aber grundsätzlich die Erlaubnis des Vermieters. Deshalb ist ein Verbot der Hundehaltung im Mietvertrag zulässig. Anders wird dies von Gerichten zum Teil gesehen, wenn sich die Wohnung in sehr ländlicher Gegend befindet.
Hier wird angenommen, die Haltung eines Hundes gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch dieser Wohnung. Immer entscheidend ist aber auch die Größe der Wohnung, weshalb etwa bei der Vermietung einer 1-Zimmer-Wohnung auf dem Land ein vertragliches Hunde-Verbot dennoch möglich ist.
Blindenhund
Auch im städtischen Bereich kann das mietvertragliche Verbot der Haltung eines Hundes unzulässig sein. Dann nämlich, wenn der Mieter ihn aus gesundheitlichen Gründen benötigt, was vor allem beim Blindenhund der Fall ist.
Durchsetzung des Verbots
Haben Hausbesitzer ihrem Mieter die Haltung eines Hundes verboten und hält sich der Mieter nicht an dieses Verbot, gibt es zwei Möglichkeiten:
* Vom Mieter kann verlangt werden, dass er den Hund wieder abschafft.
* Dem Mieter kann wegen vertragswidrigen Verhaltens fristlos gekündigt werden.
AbmahnungUm beide Möglichkeiten gerichtlich durchsetzen zu können, müssen Vermieter ihren Mieter aber zuvor abgemahnt haben. Hierzu wird er aufgefordert, den Hund innerhalb einer bestimmten Frist abzuschaffen. Anderenfalls ist der Vermieter gezwungen, seine Rechte bei Gericht mit einer Klage durchzusetzen.
Schönheitsreparaturen
Spätestens bei Mietende stellt sich oftmals heraus, dass die Tierhaltung eines Mieters nicht ohne Spuren blieb: Zerkratzte und verunreinigte Böden und Türen legen hiervon ein untrügliches Zeugnis ab. Rühren diese Schäden von der Kleintierhaltung her oder wurde dem Mieter die Hundehaltung gestattet, handelt es sich allerdings um Schäden aus vertragsgemäßer Nutzung. Folge: Der Vermieter haftet.
Dies sollten Vermeiter stets bedenken, wenn sie ihrem Mieter die Hundehaltung erlauben. In der Praxis empfiehlt es sich daher, die Erlaubnis von einem angemessenen Mietzuschlag wegen Hundetierhaltung abhängig zu machen." Zitat Ende
Besonders gut, daß die meisten Richter Katzen zu den Kleintieren zählen.
Such Dir eine Wohnung, verschweige die Katzen und wenn Du drin bist, nimmt sie mit.
Ich würde es zwar nicht so machen, aber wenn das die einzige Möglichkeit ist, die Tiere behalten zu können, würde ich es so machen.
LEG
Peffi
problem ist dass sie drei hat! 1 bis zwei katzen würden vor gericht durchgehen, bei drei wirds haarig.
deshalb würd ich sagen dass ich katzen habe, meist wird dann ohnhin von zwei ausgegangen.
vielleicht hat sie ja auch ein bild wo nur zwei drauf sind das sie zur besichtigung mitnehmen kann ...
und was hunde betrifft: in ö gibts bereits urteile die besagen dass kleine, stille hunde zum grundrecht des mieters gehören und genauso wie alle anderen kleintiere mitgenommen werden dürfen! problematisch wirds wenn sie bellen oder groß sind.
mir wurde von ner jungen juristin gesagt mit meiner (höhe 40 cm, bellt nicht) wäre das kein prob. wenn es keine allergiker-wohnung ist kriegt mich der vermieter so nicht raus. leider findet sich dann halt meist ein anderer grund dich zum ausziehen zu zwingen!
lg
sabrina