Hallo Zusammen
Ich habe letztens auf dieses Posting geantwortet http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=36&tid=2123108 aber weil man mir dies nicht glauben wolte habe ich an Milupa eine E-Mail geschrieben und heute kam dan diese Antwort zurück
Guten Tag
Besten Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unseren Produkten.
Wie Sie richtig festgestellt haben, ist leider seit dem 1.4.08 das Abgeben von Säuglings-Anfangsmilch-Mustern gesetzlich verboten. Bundesrat Pascal Couchepin hat dies verordnet, damit keine Konkurrenz zum Stillen entstehen soll und es auch EU konform wird. Seit Januar haben wir 5 Portionensachets von Aptamil Pre und 1, sowie Aptamil HA Pre und 1 neu als Ersatz im Sortiment, käuflich in jeder Apotheke oder Drogerie ( evt. zuerst telefonisch anfragen, damit sie’s bestellen können unter „Milupa Aptamil Portionen …“).
Wir haben aber verschiedene Muster von Folgemilchen ab 6 Monaten, bei denen die Babys bereits auch feste Nahrung essen. Auch haben wir Muster von zwei verschiedenen Getreide- und Früchte-Milchbreien, die Sie gerne bestellen dürfen über Mail oder unserer gratis Hotline.
Hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Natürlich werde ich mir keine Muster bestellen,da ich erstens noch lange stillen möchte,und zweiten es in diesen Breien Zucker drin hat.Vielleicht solte man einfach mal etwas glauben,und nicht als *quatsch bediteln nur weil man davon noch nix gehört hat.
Lg Andrea mit Janic 23.11.05,Joel 4.8.07 und Alessa 126.2.09 voll gestillt
An die Mamas ,die es mir nicht glauben wolten.Silopo
das ist ja echt interessant!
Hi,
ich habe das in dem anderen Posting schon sofort geglaubt.
Auch in der Werbung für Flaschenmilch muss ja auf die Vorzüge des Stillens hingewiesen werden.
In England z.B. auch, habe ich gelesen. Da passt es ja nicht, dass man andererseits mit den Proben werben darf.
Es gibt doch noch EU-Richtlinie, die zu was nutze sind
LG, Nele
Ja, das ist bekannt, es gibt ein internationales Abkommen darüber.
Es dürfen keine Proben von Anfangsmilch verschenkt werden und auch keine Werbung dafür gemacht werden.
Folgemilch ist davon aber nicht betroffen.
Ich habe sowohl nach der Geburt im KH als auch beim KiA Anfangsmilch geschenkt bekommen "Ihr Baby hat so viel Appetit, da werden Sie früher oder später zufüttern müssen" (ich habe 1 Jahr voll gestillt ).
Ich habe sie darauf hingewiesen, dass dies verboten ist, wovon sie (angeblich) nicht wussten- ich nehme an, sie bekommen dafür eine satte Kommission von Nestlé.
Jedenfalls habe wir das angezeigt und zumindest beim Kia gibt es die Proben jetzt nicht mehr.
LG
Ich weis noch als Janic und Joel ein Baby waren,da bekam ich nach dem 4 Monat andauern proben von der 2 Milch.Aber die dürfen ja jetzt aich nicht mehr nach Hause gesendet werden und auch bei meiner kia sieht man keine Muster mehr,nicht einmal mehr Breo-Muster.Was ich auch gut finde.
Bei meinem Kinderarzt stand das Zeug (HA 1) auch rum - ein Grund, mit ihm nicht über Stillen und Ernährung zu sprechen.
hallo andrea
ja es stimmt, PRE und anfangsnahrung proben sind in der schweiz verboten, aber alles andere bekomme ich massenhaufen, sei es 2er 3er milchpulver oder fertigbreie zum anrühren (alles nur muster/gratisproben)
lg romy
Oh da bin ich schon erstaunt weil ich bekomm keine proben,auch bei meiner Kia sind keine proben mehr zu bekommen.Was war den in deinem Paket wo jedes Baby mit 4 Monaten bekommt?
Hallo.
Habe Anfang des Jahres auch einige Firmen angeschrieben und um eine Pre-Milch-Probe gefragt, da meine Tochter die Pre-Milch, welche sie im KKH bekam (aus gesundheitl. Gründen durfte ich leider nicht stillen) leider nicht vertragen hat. Ich war es nämlich leid, immer die ganzen angefangenen Packungen im Schrank stehen zu haben. Als Antwort kam so in etwa immer das, was Du auch erhalten hast. Ich mußte mir also in der Apotheke die Proben bestellen und auch bezahlen.
Auf der einen Seite ist die Verordnung ja nicht schlecht, damit die Frauen so lange wie möglich stillen. Aber leider denken viele nicht an die Frauen, die leider nicht stillen können bzw. dürfen.
LG
Tanja
Hallo Andrea,
so viel ich weiss, ist das sowohl in D als auch in der CH genau gleich.
Bei ANFANGSMILCH ist Werbung und Gratisabgabe verboten. Bei FOLGEMILCH aber nicht.
So ist es ja auch in Deiner Mail von Milupa geschrieben.
In dem verlinkten Posting geht es aber um 3er-, also Folge-Milch, und dafür ist Werbung und Abgabe von Gratismustern erlaubt - auch in der Schweiz.
LG Sabrina
War das nicht schon immer verboten? Also bei meinem Großen (2004) hab ich von Anfangsmilch auch keine Proben bekommen und hab da schon mal sowas gelesen. Außerdem stand da, dass Anfangsmilch aus dem selben Grund nicht als Sonderangebot angeboten werden darf. Da ärgert es mich ganz besonders, dass es die bei Lidl trotzdem im Angebot gibt!