Stillen: Wie lange? - Mutterschutzgesetz

Hallo - ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Ich stille meinen 7 Monate alten Sohn noch morgens, abends und nachts. Da er ein schlechter Esser ist auch mal tagsüber.

Ab August gehe ich wieder arbeiten und mein Mann ist zu Hause.
Nun verlangt mein Arbeitgeber, dass ich die Niederlassung wechsle, was für mich anstatt 12 km Fahrtweg, 100 km Fahrtweg bedeutet. Somit ist es natürlich nicht möglich den Kleinen tagsüber noch zu stillen, bzw abends rechtzeitig zu Hause zu sein!!

Das Mutterschutzgesetz sieht ja den Schutz der stillenden Mutter vor. Nun meine Frage:

Wisst ihr ob das begrenzt ist, also ab wann man sagt, dass ein Kind nicht mehr gestillt werden muss/kann/soll....wie auch immer, oder wie lange dieses Gesetz gilt.

Danke schon mal

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Ich glaube nicht, dass das Mutterschutzgesetz einen Fillialwechsel untersagt...

Da stehen so Dinge drin wie dass Du Stillpausen einlegen darfst ...

Hier ist der entsprechende abschnitt des MuSchuGesetzes:

"§ 7
Stillzeit

(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,38 Euro für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S.191) über den Entgeltschutz Anwendung."

Aber gegen den Fillialwechsel wirst du wohl nichts unternehmen können...

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hallo,

fraukef hat dir ja den ganzen teil reingestellt.

ich denke auch, daß du gegen den wechsel nicht geschützt bist.

dir steht nur die stillpause zu, eine stunde pro tag.
du kannst sie auch hinten ranhängen.
so hatte ich das auch gemacht, bin eben immer ene stunde früher gegangen. das geht so lange du stillst.
niemand bestimmt, daß du nur 1 jahr stillen darfst oder so.
ich habe das 2 jahre in anspruch genommen.
dann hatte ich die firma gewechselt und es nicht mehr angegeben.

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Ok, danke für eure Antwort....schade eigentlich. Aber jetzt kann ich besser planen.