Stillen, Arbeiten und das Gesetz

Ggrrr...

Muss mir grade mal Luft machen.

Bin ich schon eine Langzeit-Stillmama, wenn ich noch zweimal am Tag (morgens und vorm Schlafengehen) stille?
Warum ich das frage? Disput mit meiner Chefin.
Sie meint ich habe als arbeitende stillende Mama keine Sonderrechte, weil ich Stelli bei uns im Laden bin. Sie weiß, dass es kein Gesetz gibt, dass stillende Mütter schützt und Überstunden, etc. werden nun mal verlangt und an sich ist es eh Zeit mal abzustillen, denn die Kleine ist ja nun schon ein Jahr alt und dann fällt das Abstillen eh schon schwer genug und irgendwann würde sich die Kleine dann eh selbst an der Brust bedienen.

So ungefähr ihre Aussage.
Man was win Theater in der zweiten Woche arbeiten nach der Elternzeit.
Kennt jemand sowas auch?

Ein bisschen Zuspruch wäre schön und danke fürs Zuhören.

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Huhu
Stillst du während der Arbeitszeit oder was genau ist das Problem deiner Chefin? Stehe gerade auf dem Schlauch. Sonst könnte ihr doch egal sein, ob du morgens und Abend daheim stillst.

Ich arbeite übrigens Vollzeit und stille voll. Ist alles möglich. Und es stehen dir gesetzlich stillpausen zu.

Vg jazzmin

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Nein. Stille nicht während der Arbeitszeit.

Das Problem ist oder scheint zu sein, dass sie von mir als Stellvertreter annimmt, dass ich nach der Elternzeit so.mache.wie vorher ohne Kind. Also problemlos Überstunden und sonntagsarbeit. Schichten, wie sie es gerne möchte. Sie denkt wohl, dass ich als stillende keine rechte habe. Das mir stillpausen und so zustehen und ich die in Anspruch nehmen kann ist ihr ganz fremd.

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Huhu!

Natürlich hast du Rechte als stillende Mama. Es verhält sich sogar folgendermaßen: Wenn du in deinem Job öfters auf Dienstreise musst und dann auch nachts weg bist, dann in Elternzeit gehst, danach in deinen Job wiederkehrst und stillst, dann hast du das Recht, nicht auf Dienstreise gehen zu müssen. Unabhängig davon wie oft du noch stillst.

Der andere Zwiespalt ist halt der: Wie sehen das mein Arbeitgeber und meine Kollegen.

Aber: Ich finde, wir sollten von unseren Rechten Gebrauch machen, damit sie eben nichts Besonderes, Nerviges oä. für unsere Chefs sind, sondern zukünftig etwas ganz Normales. So wie man eine Mittagspause macht oder auch mal einen Krankenschein abgibt, wenn man krank ist.

In diesem Sinne: Ich habe meinem Chef bereits mitgeteilt, dass ich wahrscheinlich noch stillen werde, wenn ich wieder starte.

Und zu deiner Frage: Selbst wenn du nur einmal in der Woche stillst, bist du Langzeitstillmama!

Viele Grüße
Nine #winke

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guck mal ins mutterschutzgesetz

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Hallo,

also ich stille zur Zeit auch noch zweimal am Tag, ob das nun Langzeitstillen ist, keine Ahnung. Wichtig ist doch nur, daß es für Dich und Dein Kind passt. Aber Deine Chefin, da kann man nur den Kopf schütteln. Das ist doch Deine ureigene, absolut private Angelegenheit, das geht sie überhaupt nichts an! Wann Du abstillst ist alleine Deine Entscheidung! Zudem stehen Dir rechtlich Stillpausen zu, es gibt also durchaus Rechte! Solte sie sich mal besser darüber informieren..
Und Du hast nunmal jetzt ein Kind, da ist es doch völlig normal, daß Du nicht nur für den Job lebst - Überstunden, etc., sondern nun auch andere Prioritäten hast.
Hat sie keine Kinder?

Ich werde wohl im Herbst in TZ wieder anfangen. Bin gespannt wie es mir ergeht. Es wird immer soviel über Vereinbarkeit von Beruf und. Familie geredet, aber in der Praxis leben wir wohl leider allzuoft noch im Steinzeitalter..

Laß Dich nicht unterkriegen,

LG

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na in der steinzeit konnten die bestimmt problemlos 2 jahre und länger neben der arbeit weiter stillen;-)

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Der guten Frau würde ich mal einen Auszug über das Mutterschutz Gesetz vorlegen, basta. Als stillende hast du sehr wohl Sonderrechte. Zumindest ist das in Ö. so. Erkundige dich und lass dir nicht auf den Kopf schei*en ;)

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Hallo,

ob du eine Langzeitstillmama bist, hängt doch nicht davon ab, ob du noch voll stillst. Ich stille meinen Kleinen auch nur noch früh und abends - so lange er es eben braucht und möchte.

Zu dem Problem mit deiner Chefin - es gibt ein Mutterschutzgesetz, dass Regelungen trifft auch für stillende Mütter. Leider ist es in unserem Land so, dass in Gerichtsentscheidungen die Stillzeit meist auf das 1. Lebensjahr begrenzt wird - man könnte sagen gegen die Empfehlungen der WHO, die ja ein Teilstillen bis mindestens zum 2. Geburtstag empfielt. Aber vom Prinzip her gibt es im MuSchuGesetz keine zeitliche Begrenzung der Stillzeit. Und es geht deine Chefin auch gar nichts an.

Aber leider ist das, was dir passiert, die absolute Normalität in unserer Gesellschaft. Denn es betrifft ja Eltern insgesamt. Man kann als Eltern von kleinen Kindern nicht mehr einfach so mal Überstunden oder Sonntagsarbeiten und dergleichen machen. Schließlich brauchen die Kinder Betreuung und da muss die Arbeitszeit eben auch geplant sein. Und wenn dann erst die ersten Krankheiten kommen, geht die Sache weiter.
Mach deiner Chefin klar, dass du bereit bist, zu arbeiten, auch gerne zu Überstunden, dass du aber als Mutter nicht mehr so flexibel bist wie vorher. Du musst jetzt Dinge besser planen, um die Betreuung absprechen zu können. Das gilt besonders für Sonntagsarbeit. Und das ist unabhängig vom Stillen. Denn dein Kind ist an sich groß genug, dass es zur Not auch mal ohne Stillen abends ins Bett gebracht werden kann - das Stillen wird dann halt nachgeholt, wenn du wieder da bist. So mache ich das. Und die Kleinen gewöhnen sich auch dran. Aber das entscheidende ist, dass du eben als Mutter auch Zeit für dein Kind brauchst. Unsere Gesellschaft möchte, dass wir Frauen Kinder bekommen und auch arbeiten - dann muss aber die Arbeit sich den neuen Bedingungen anpassen.

Beratungen zum Mutterschutzgesetz bekommst du u.a. bei der AfS oder der LLL.

Ich wünsche dir gute Nerven
LG
frierschaf

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a) Es geht sie nichts an.
b) Das Gesetz nennt kein Alter - mit gutem Grund!
c) WHO: Voll stillen bis 6 Monate und weiterstillen bis 2 Jahre empfohlen, darüber hinaus solange, wie Mutter und Kind wollen.

Gibt es Leute, von denen du dir Unterstützung holen kannst?

Lass dir von ihr nichts einreden! Es geht sie nichts an, ob die stillst oder nicht.

"Beeinträchtigt" das Stillen denn deine Arbeit? Willst du "Sonderrechte" in Anspruch nehmen? Oder pinkelt sie dir nur ans Bein, weil sie kann?

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http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/mutterschutz-elternzeit/diesen-schutz-geniessen-sie-als-stillende-mutter/

LG

Gabi

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Ich danke euch allen erstmal für eure Unterstützung. Das hat mich echt aufgebaut.
Meine Chefin hat aus unserer Zentrale jetzt die Info bekommen, dass ich Rechte habe.

Hat ihr nicht gepasst, aber was soll ich tun. Sie ist diesbezüglich nicht gut auf mich zu sprechen, ich hoffe es gibt sich irgendwie.

Meine Rechte fordere ich nicht wirklich ein. Stillpausen brauch ich z.B. nicht. Es geht mir nur darum, dass sie weiß, dass sie net mit mir machen kann, wie SIE will und es nicht mehr ist, wie vorher. Mein Mann arbeitet Schicht und somit kann ich nicht groß Überstunden machen, weil.mein Kind betreut werden muss. Unsere verwandte wohnen 100 km weit weg und können net gerade mal kommen.
Ja und das "schlimmste" ist, meine chefin hat selbst ein Kind und sie kam auch nach einem jahr wieder arbeiten und wollte abends bei ihrem Kind sein

Und macht nur die Schicht, die IHR passt. Für sie gilt alles so, wie sie meint und wir anderen Mütter sollen am besten so kommen, wie sie es braucht.

Also.mal abwarten, wie es weiter geht. Ich stille solange ich mich wohlfühle und mein Kind auch.

Bin dann gerne Langzeitstillmama, denn der Stillstart war schwierig.