Hallo und einen wunderschönen guten Morgen,
ich muss zum o.g.Thema mal eine Frage stellen. Meine Tochter ist nun 13 Monate alt und ab Januar werde ich wieder arbeiten. Sie wird noch zum Einschlafen und nachts gestillt. Sonst isst und trinkt sie ganz normal. Seit letzter Woche haben wir Eingewöhnung in der Krippe, was sie auch sehr gut macht. Eigentlich wollte ich gar nicht so lange stillen, aber es tut ihr gut. Sie hat eine Nierenerkrankung, welche ggf. auch im kommenden Jahr operiert werden muss, wir haben eine Patchworkfamilie und haben beide stressige Jobs mit teils hohem Zeitaufwand. Alles Gründe für mich noch eine Weile zu stillen. Nun habe ich mit meinem Chef das allerdings so nicht besprochen. Ich arbeite als Ärztin in einer Klinik und muss 24h Dienste machen. Ich weiß, dass ich das nachts wohl nicht muss laut geltenem Recht (oder?), aber dennoch habe ich Angst vor den Reaktionen der Kollegen. Aktuell sind die Gemüter sehr stark beansprucht, die Situation aufgrund von Covid und der allgemeine Kostendruck mit Personalmangel wie in allen Krankenhäsuern lässt solche Promblemchen als lächerlich wirken. Nun habe ich im Vertrauen mit dem Dienstplaner gesprochen. Er versucht mich erst ab spätestens ab Mitte Februar einzuplanen. Wir haben eine Weile Zeit noch zu üben. Die Idee wäre, dass mein Freund die Kleine in den Nächten, in denen ich nicht da bin begleitet (was bisher leider nicht ging, da sie wirklich auf die Brust ab einem gewissen Punkt bestand) und ich dann, wenn ich da bin wieder stille. Nun meine Frage, könnt ihr mir Tipps geben wie man so etwas so sanft wie möglich etabliert?
Entschuldigt meine lange Ansprache und vielen Dank schon mal für Antworten!!
Liebe Grüße, EKIL :)
Nachtdienste und Stillen
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Hallo,
laut Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber eine stillende Frau nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigen. Wenn die Frau es ausdrücklich wünscht und medizinisch nichts dagegen spricht, darf sie bis 22 Uhr beschäftigt werden. Aber danach nicht mehr.
Das Mutterschutzgesetz kannst du online einsehen.
Ich arbeite in der stationären Jugendhilfe. Eine Kollegin, die nach einem Jahr Elternzeit wiedergekommen ist macht deshalb auch keine Nachtdienste. Allerdings hat der AG einen "Stillnachweis" gefordert. Den hat sie vom Frauenarzt bekommen.
Also das Recht ist auf deiner Seite
Liebe Grüße