Laptop Defekt nach fast 1 Jahr

Mal eine Frage habe einen Laptop der Firma ASUS mir im Okt. 2009 gekauft
& vor einiger Zeit fing der an nach den Start wen er Hochgefahren war sich festzugehen ( ging Nix mehr ) mußte Ausdrücken & Neustarten ud letzetens Lptopp Statet & Fährt hoch aber Monitor blieb Schwar6z hab ihn ausgemacht & abgesicherten Modus Hochgefahren & Runter und dan Neu gestartet mit Sytemüberprüfung danch ging nix mehr hab ihn am Freitag 24.06.2010 zu Händler gebracht & habe nur die Info entweder festpaltte oder Main Bord oder so Ähnlich ( undletztere were Sehr Teuer )

Ach ja Laptop hat Betriebsystem Vista drauf Home Prmium

Bloß wen ich ein gerät Neu kaufe bin ich der Meinung wen was kaput geht das es unter die Garantie Fählt.

Oder nicht? wer kann mir da eine Info geben Danke im Voraus

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So hat sich gerade erledigt meine Frage mein Händler hat Angerufen & der Meinte das Gerät mus an Asus oder eine Andere Fachwerkstatt Gesendet werden Scheiße noch mal

LG Alex

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Du hast es beim Händler abgegeben? Dann hast du die Gewährleistung (gesetzlich festgelegt) in Anspruch genommen.

Es gibt 2 Jahre Gewährleistung, wo der Käufer aber nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf im Vorteil ist, weil in dieser Zeit davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag. Der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen, was er in der Regel nicht kann. Nach diesen 6 Monaten dreht sich die Beweislast um. Ab da wird davon ausgegangen, dass der Mangel nicht von Anfang an vorlag und der Verkäufer ist im Vorteil. Der Käufer (in diesem Fall DU) musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag.

Es gibt aber auch noch die Garantie. Und das ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die du bei ihm geltend machen musst. Ob er Garantie gibt und wie lange erfährst du vom Hersteller bzw. steht in den deinen Unterlagen. Da erfährst du auch alles über die Garantiebedingungen.

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Hallo,

egal was kaputt ist, es fällt unter Garantie sofern du den Schaden nicht selbst verschuldet hast.
Festplatten können öfters mal defekt sein (hatte ich schon 2 mal und habe innerhalb der Garantie neue bekommen)

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Bitte unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Im Fall der Threaderstellerin wurde sich erst mal an den Händler gewandt, somit Gewährleistung und hier tritt 6 Monate nach Kauf die Beweislastumkehr ein.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und die Garantiebedingungen erfährt man beim Hersteller bzw. sie stehen in den Unterlagen zum Gerät.

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Ich habe mich nach 1 Jahr an den Händler gewandt hinsichtlich der defekten Festplatte. Diese wurde an den Hersteller gesandt und ich bekam eine neue..

Also in diesem Fall.. Wo ist die Beweislastumkehr?? Kann jemand etwas für ein defektes Board oder Platte?

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