Wenn Kiga auf dem Weihnachtsmarkt einen Stand hat, darf

man dann dort Waffeln verkaufen, ohne Gesundheitszeugnis?
Also ich hab im Internet zwei verschiedene Sachen gelsen und auch, dass 2005 etwas geändert wurde.
Aber wie und wo finde ich dazu die aktuelle Rechtslage?

Danke. Alex

1

Hallo Alex, normalerweise muss derjenige, der Waffeln verkauft eine s.g. Belehrung nach Infektionenschutzgesetz bekommen haben. Man bekommt dafür einen entsprechenden Ausweis.
LG Sissi

2

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Wir haben gestern einen Waffelstand vom Kiga aus auf dem Herbstbasar gehabt. Wir Mütter hatten wohl alle kein Gesundheitszeugnis....

Auf jedem Kinderbasar läuft es genauso. Irgendjemand macht einen Teig und irgendeine Mutti backt Waffeln daraus.

LG H. #klee

3

Hallo, streng genommen muss der Kindergarten darauf achten, das jede verkaufende/backende Mutter eine Belehrung nach Infektionenschutzgesetz hat. Das ist etwas GANZ anderes, als ein Gesundheitszeugnis!
Verantwortlich ist die Leitung des Kindergartens.
LG Sissi