Elternzeit zu Ende und kein Kindergartenplatz ???


Hallo ihr,

ich bin zur Zeit noch in Elternzeit, die Ende Januar 2009 endet. Unsere Kleine habe ich schon rechtzeitig im Kindergarten (6 Stück) angemeldet. Allerdings erfährt man erst relativ spät, ob man tatsächlich einen Platz bekommt. Die Kündigungsfrist der Kindergärten sind ja auch nur 6 Wochen.

Was passiert mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich dann für Ende Januar 2009 keinen Platz bekomme. (die Einwöhnungszeit nicht eingerechnet) Angenommen ich bekomme erst einen Platz für April oder Mai oder im schlimmsten Fall erst im Sommer? Kann man die Elternzeit verlängern?

Ich würde gerne auch nur halbtags arbeiten, was ich auch schon mit meinem Chef besprochen habe. (es ist o.k.). Muß ich noch mal schriftlich einen Antrag nachreichen.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir über Eure Erfahrungen berichten könntest.

Viele lieben Dank

Eure Gotschie, die sich verdammt viele Gedanken um dieses Thema macht.

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Hallo,

Elternzeit verlängern kannst Du nicht.. nur unbezahlten Urlaub nehmen mit Selbstversicherung Krankenkasse etc..

Mach bei der Gemeinde oder der Stadt Druck, dass Du ab dem dritten Geburtstag Deiner Tochter den ihr rechtlich zustehenden Kindergartenplatz brauchst, da Du sonst mit Deinem AG Ärger bekommst..

Einige Kigas handeln es so, dass sie vom AG einen Nachweis brauchen, dass Du wieder sofort arbeitest, denn normalerweise fangen die Kindergartenjahre ja nach den Sommerferien an..

LG

Mone

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Hi
mir geht es auch so. Sophie wird im März 3 und ich fange ab dem 1. März wieder halbtags an zu arbeiten, nur den Kindi-Platz haben wir erst ab September. Vorher ist keiner frei. Ich könnte es über das Jugendamt erzwingen, sie weisen dir dann aber einen freien Platz in irgendeinem Kindi zu, in den ich sie aber auf keinen Fall tun würde (zu weit weg, nur Ausländer, schreckliche Erzieherinnen...) - da bleibt sie lieber zuhause bei ihren beiden Großelternpaaren, die in der Nähe sind und sich freuen. Kitu, Musikschule und Spielgruppe gibts dann am Nachmittag.
Carmen

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huhu,

man kann die verlängerung beim arbeitgeber beantragen, aber geld bekommst du dann nicht von der elterngeldstelle und nicht vom arbeitgeber.

sprich mal mit dem jugendamt, die vermitteln auch tagesmütter.

lg claudia

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Hab ich im Netz gefunden:

Eine vorzeitige Beendigung oder eine Verlängerung der Elternzeit ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dieser hat aber seine Zustimmung zu erteilen, wenn keine betrieblichen Belange entgegenstehen. Andererseits muss der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit dann zustimmen, wenn der Mitarbeiter einen wichtigen Grund vorweisen kann. Als wichtiger Grund anerkannt ist der Wegfall der vorgesehenen Betreuungsmöglichkeit.