Hi alle zusammen ich wollte mal fragen ob jemand ahnung hat wie viel stunden mir als hartz4 zu steht mein kind in die kita zugeben....
will zwar schnell wieder arbeiten?aber noch bin ich leider hartz 4 habe jetzt von vielen seiten gehört das ich meine kleine bis zu 7 stunden in der kita lassen kann da ich dem amt ja 8 stunden zur verfügung stehen muss....
hat da jemand ahnung
Wieviel stunden Kitabetreuung trotz harz4
soweirt ich weiß 5 stunden + mittag
hab aber nicht so die ahnung
lg andrea
Hallo,
ab 3 Jahren steht einem Kind ein Ganztagsplatz in einer Einrichtung gesetzlich zu
Egal ob du arbeitest oder nicht.
Grüße
Ihre Tochter ist laut VK gerade mal 1,5 Jahre alt.
Da weiss ich allerdings nicht, ob überhaupt Plätze zustehen. Bis 3 Jahre MUSS man doch gar nicht mit ALG 2 dem Amt zur Verfügung stehen.
LG Alla
danke für deine antwort
vielleicht haste da ja auch ahnung ich muss ja dem arbeitsamt 8 stunden zur verfügung stehen geht ja nicht wenn ich sie nur 4 stunden in der kita lassen kann?? oder???
Wenn dein Kind 3 Jahre alt ist, dann steht dir ein Ganztagsplatz zu. Wäre ja noch schöner, wenn durch Hartz 4 Empfänger noch die wenigen Krippenplätze weg genommen werden und somit andere Eltern, die Arbeiten gehen, zusehen müssen, wo sie ihr Kind unter bekommen. Können die Hartz 4 Empfänger schön weiter Kinder in die Welt setzen, denn die können sie ja dann schön abschieben.
Solltest du arbeiten wollen und bekommst kurzfristig ein Jobangebot, dann gibt es sicherlich irgendeine Lösung und das Jugendamt wird dir behilflich sein.
VG
Jenni
Hier in HH 5h mit Mittag ....ab dem 3.Geb.
Eine Betreuung unter 3 Jahren od. mehr
Stunden nur ,wenn man Arbeit etc. nachweisen
kann ....
LG Kerstin
normal maximal 5 stunden also bis mittags in ausnahmefaellen zb auffaelligkeit beim jugendamt gemeldet gehts auch den ganzen tag!
Bei uns bekommt man einen kommunalen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren nur bei nachgewiesener Notwendigkeit, d. h. vorhandener Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Auf den Verdacht hin, man könnte eine Ausbildung oder Arbeit bekommen, gibt es nichts.
Ausgenommen sind Härtefälle, die legt das Jugendamt fest, meist Kinder aus Familien, die sowieso durch das Jugendamt betreut werden und wo die Kinder in Kindereinrichtungen besser gefördert werden als zu Hause.
Hallo!
Es ist ja erschreckend, was hier so als allgemein gültige Antworten gegeben wird!
Wie der gesetzliche Anspruch geregelt ist, erfährst du bei deiner Gemeinde! Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung. Gesetzlich steht dir eine 4-stündige Betreung ab dem 3. Geburtstag zu. Mehr nicht!!
Viele Städte gehen jedoch darüber hinaus. Hier in HH hast du einen gesetzlichen Anspruch auf 5 Stunden mit Mittagessen. In einigen Bundesländern bzw. Städten hat man wohl auch einen Anspruch auf einen Ganztagsplatz.
Der gesetzliche Anspruch besteht jedoch erst ab dem 3. Geburtstag. Aber auch hier bieten einige Städte schon einen gesetzlichen Anspruch ab dem 2. Geburstag an.
Für unter 3-jährige gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Du musst dem Amt auch nicht 8 Stunden zur Verfügung stehen. Dir steht Elternzeit von 3 Jahren zu, da musst du überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Und auch danach muss man nicht 8 Stunden zur Verfügung stehen. Man kann sich auch Teilzeit arbeitslos melden. ALGI bekommt man dann natürlich auch nur entsprechend.
Gruß nakiki