Kinder-Reha bewilligt und nun?

Hallo,

wir haben für unseren Zwerg eine vierwöchige Reha beantragt und bewilligt bekommen. Uns wurde eine Klinik zugeteilt, ich dachte immer, man hätte Mitbestimmungsrecht? Würde eigentlich nicht ganz so weit weg wollen. Datum wird mir noch bekanntgegeben.

Wie sieht das mit der Lohnfortzahlung aus für die Begleitperson aus?

LG

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Ja, man hat Mitbestimmungsrecht, aber eigentlich gibt man seine Wunschklinik samt Begründung direkt bei der Antragstellung mit an - kannst aber probieren, es jetzt noch zu ändern, ruf doch einfach beim Versicherungsträger mal an!

Wegen Lohnfortzahlung kann ich auch nicht helfen, weil ich während der Elternzeit da war...aber das könntest du ja bei einem Telefonat auch gleich abklären.

Alles Gute!

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Hallo,

du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung fuer die Dauer von 6 Wochen. Du bist lediglich verpflichtet, deinen AG den Beginn der Kur und auch die Dauer der Kur mitzuteilen. Das kannst du auch nochmal in folgenden Gesetzen nachlesen:

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__9.html

LG

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Hallo,

was ich geschrieben habe, bezog sich ja auf eine Mutter-Kind-Kur. Ich habe ueberlesen, dass du euren Sohn "nur" als Begleitperson begleitest. Nichtsdestotrotz, steht dir auf Antrag die Erstattung des Verdienstausfalles zu. Dieser wird berechnet anhand einer Verdienstbescheinigung, die dir dein AG ausstellt. Jedoch maximal bis zur Hoehe der geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

LG

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Hallo,

du kannst bei der Antragstellung eine Wunschklinik angeben, aber entscheiden wird es immer die Kasse. Es kommt auch darauf an, mit welchen Kliniken Deine Kasse einen Behandlungsvertrag hat.

viele Grüße