Hallo,
Es fallen ja jeden Monat im Kindergarten die Betreuungskosten an, bei uns sind das 52,08€ für 6 Stunden, jeden Monat.
Meine Frage nun, was ist wenn sie mal Krank ist oder ich sie mal 14 Tage rausnehme wegen Urlaub, kann ich für diese Tage das Geld zurückfordern oder ist das ein muss, egal wieviel Tage sie dort ist? Weil bisher habe ich nie Geld zurückbekommen bei solchen Fällen, das Essengeld aber schon, aber betreut wird sie ja zu dieser Zeit rein theoretisch auch nicht . Denn mir wurde ja zu anfang mal gesagt, wenn ich sie über eine viertel Stunde später holen würde wie ausgemacht, dann wird eine extra Rechnung gestellt, da könnte ich ja bei Nichtbetreuung (wegen Krankheit oder Urlaub) auch mein Geld zurückverlangen
Wie ist das bei Euch?
LG
Betreuungskosten Kindergarten
Bei uns kann man selbstverständlich das Geld NICHT zurück bekommen nur weil man nicht da ist. Du zahlst ja für deine Wohnung auch Miete wenn du mal einige Tage nicht da bist. Die Erzieher arbeiten ja trotzdem und bekommen ihr Geld auch wenn dein Kind mal nicht hingeht.
LG
visilo+Lukas (16.11.04)
das fänd ich auch toll. geht aber nicht.....
mit essengeld würde ich jeden monat 311 € bezahlen
7.30 -15-30 Uhr
ohne essen sind es dann NUR NOCH 256€
da macht arbeiten spaß
lg
jule
Nee, den Grundbetrag mußt du schon durchgehend zahlen. Bei uns ist es auch so dass man bei Abwesenheit nur die Kosten für Essen und Trinken nicht berechnet bekommt.
Dein Chef zahlt ja auch dein Gehalt obwohl du im Urlaub bist
Ich denke die Grundkosten bekommt man mit Sicherheit nur wieder wenn das Kind länger krank ist etc und nachweislich ne Weile ausfällt.
wo wir wieder beim thema sind
erwischt
Also ganz ehrlich...sei froh, dass der Betrag so niedrig ist!
Nur weil Dein Kind mal ein paar Tage nicht in den Kindergarten geht, wird ja nicht gleich die Erzieherin entlassen, oder? Und dafür fallen eben Kosten an - egal ob Dein Kind da ist oder nicht.
Beim Essen ist das etwas anderes, weil dann eben weniger gekocht wird, wenn Du vorab Bescheid gibst.
Lg,
fine
Ein Kindergarten ist keine Verwahrstelle bei der die Kinder Stundenweise betreut werden. Jedes Kind hat einen eigenen Platz der nur ihm gehört und der auch bezahlt werden muss (die Erzieherinnen können ja auch nicht von Luft und Liebe leben und der Vermieter will vermutlich auch Geld und nicht selbstgebasteltes von Kindern). Diesen Platz hast du gebucht, wenn dein Kind nicht dort hin geht, dann ist der Platz trotzdem noch für dein Kind reserviert und muss selbstverständlich bezahlt werden.
Oder wird in dieser Zeit ein anderes Kind betreut, das den Platz deiner Tochter einnimmt und nur darauf wartet das sie krank wird damit sie ihren Platz einnehmen darf?
Wenn das Essen abgestellt werden kann und nicht geliefert und damit verrechnet wird, dann mußt du dies natürlich auch nicht bezahlen.
bzgl. der Verrechnung von Mehrkosten, kann ich das gut verstehen. Du hast einen Platz für 6 Stunden und wenn du überziehst, dann muss man dass bezahlen. Wenn man im Schwimmbad einen 2 Stundenkarte hat und 2 Stunden 15 Minuten bleibt muss man ja auch nachzahlen. Ob das dann immer auch so streng gehandhabt wird oder ob die Erzieherinnen wenn das einmal in 2 Monaten passiert einfach ein Auge zudrücken, ist vermutlich abhängig davon wie sehr die Eltern sich an die Einhaltung der Abholzeiten halten. Wenn ständig zu spät abgeholt wird, wird man vermutlich härter durchgreifen, als wenn es die große Ausnahme ist.
LG
Tanja
Das ist im Grund genauso wie bei dir wenn du mal krank bist oder Urlaub hast..
Du bekommst doch dennoch deinen Lohn auch wenn du nicht auf der Arbeit bist.
Genauso musst du die Dienstleistung KiGa auch zahlen, wenn ihr in den Urlaub geht oder ein Kind krank ist.
Das ist schliesslich unter anderem dazu da um die Erzieher zu bezahlen..
Auch wenn der KIGa zu macht ist das bezahlter Urlaub.
dafür bekommt man das Geld nicht wieder..
Alles Klar, Danke für eure Antworten
LG
Auch wenn der KiGa 3 Wochen in den Ferien geschlossen ist, muss man den Monatsbeitrag zahlen. Schliesslich werden die Gehälter für die Erzieherinnen weiterbezahlt und auch die Miete/Abtrag für das Gebäude auch.
LG Alla
Du bezahlst mit deinen 52,08 einen lächerlich kleinen Teil der Kosten des kindergartenplatzes deiner Tochter.
Bei uns ist es so, dass man nichts zahlen muß, wenn das Kind kurze Zeit länger im Kiga ist und man eine sehr gute Begründung dafür hat. Bei mir war z.B. mein Jüngster ins KH gekommen und bekam eine Bronchoskopie unerwarteterweise. Da wollten wir natürlich nicht wirklich weg und zwischendurch den Großen aus dem Kiga abholen. Also haben wir dort angerufen, die Lage geschildert und er hat dort einfach mit gegessen und gut war. Allerdings weiß der Kiga natürlich auch, dass wir uns sonst immer an die Zeiten halten.
Den Platz musst du immer bezahlen. Den Platz hast du ja sicher. Dein Kind geht ja auch nach 2 Wochen Urlaub wieder dahin. Das Geld bezahlst du ja nicht unbedingt für die Betreuung, sondern für den freien Platz und die Möglichkeit der Betreuung.