Hallo
Ich habe folgendes Problem.
Mein Arbeitgeber hat die ganze Zeit gesagt ich dürfe nach der Elternzeit auf Teilzeit wechseln (war vorher Vollzeit) nun hat er gesagt das er mich Kündigen wird weil er mich auf einmal doch nicht mehr braucht
Leider darf er das da wir nur ein kleiner Betrieb sind.
Jedenfalls fange ich jetzt am 2.01.2010 wieder an zu arbeiten doch ich weiss jetzt nicht ob ich teil oder voll arbeiten muss.
Meine Kleine ist bis 14 Uhr im KIGA gut versorgt.
Doch was ist wenn ich auf meine Vollzeitstelle zurück muss weil er sich vielleicht quer stellt.
Die erste Januarwoche könnte meine Mutter auf die kleine Nachmittags aufpassen, aber sie arbeitet auch und manchmal auch Nachmittags.
Was soll ich mit meiner Maus machen?
Der Kiga gibt uns keinen längeren Platz.
Darf ich in solchen Fällen meine Tochter mit zur Arbeit nehmen? Ich frage nur ob das irgendwie rechtlich geregelt ist. Denn mit meinem Chef kann ich momentan nicht reden der ist sauer weil ich mein Zwischenzeugnis prüfen lassen hab.(aber das ist eine andere Geschichte)
Kann ich sie einfach mitnehmen?
Muss er es genehmigen?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke
Kann ich meine kleine mit zur Arbeit nehmen?
Hallo
Natürlich kannst du Dein Kind nicht mitnehmen.
Wer soll sich denn um das Kind kümmern? Du mußt ja arbeiten.
ja das hab ich mir schon gedacht aber wenn ich keine für die kleine habe was soll ich denn da machen, sie ist auch grade erst 1Jahr alt geworden und da kann ich auch nicht mal eben jemand wildfremden hinstellen, das geht nicht.
das würde die kleine nie mitmachen.
So hart das klingt, aber unter den Umständen kannst du den Job an den Nagel hängen, zumindest den Vollzeitjob!
Hallo Kama,
einen rechtlichen Anspruch, Dein Kind mitzunehmen, gibt es nicht.
Allerdings kann Dein Arbeitgeber Dir - am Besten auch in Absprache mit den Kollegen - die Erlaubnis erteilen.
Das ist auch von der Art des Jobs abhängig.
Wenn Dein Kind sich nicht wohlfühlt oder Du Dich nicht ausreichend kümmern kannst, weil Du beispielsweise Kunden bedienen musst, halte ich es nicht für angebracht.
Also: genehmigen MUSS Dein Chef garnichts, er hat ein Recht auf Deine volle Arbeitsleistung während der Arbeitszeit. Um eine Aussprache wirst Du nicht herumkommen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur raten, eine andere Lösung zu finden. Habe unseren Jüngsten am Anfang (als Säugling) auch dabeigehat, er hat tagsüber zum Glück viel geschlafen, aber ab dem Krabbelalter hab ich das lieber gelassen. Beim Grossen (9 Jahre) gehts schon wieder, der liest einfach was in der Zeit. Aber Kleinkinder fordern einfach zuviel Aufmerksamkeit und bringen auch eine gewisse Unruhe mit, die andere Angestellte/Kunden als störend empfinden könnten.
Grüsse und viel Glück bei Deiner Entscheidung,
RHCP
Hast du deinem Arbeitgeber gesagt, dass du die Elternzeit beendest? Wenn ja, dann war das ein Fehler. Gesetzlich sind 3 Jahre Elternzeit vorgesehen. Innerhalb der Elternzeit hast du einen gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden in der Woche. Wenn du die Elternzeit beendest (kann man freiwillig ja jederzeit tun), dann hast du keinen (bzw. viel geringeren) Anspruch mehr auf eine Teilzeitbeschäftigung.
Ob du in deinem persönlichen Fall (Größe des Arbeitgebers etc) außerhalb der Elternzeit einen Anspruch auf Teilzeit hast, kann dir z.B. der Betriebsrat (wenn es eine kleine Firma ist aber nciht habn), die Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht haben. Tipp wenn du zu einem Anwalt für arbeitsrecht gehst, da sage unbedingt, dass du eine ERSTBERATUNG möchtest. Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, diese Erstberatung für einen festen Satz (ich glaube 120 Euro) durchzuführen. Er wird dir dann zwar keine Briefe oder ähnliches schreiben, aber dir erkläre können wie die Rechtslage tatsächlich ausssieht.
Kind mit in die Arbeit nehmen geht überhaupt nicht. Wenn du nicht Teilzeit arbeiten kannst, dann mußt du schon ein Dauerlösung finden (Tagesmutter), deine Mutter kann nur eine Überbrückung sein.
... was mich nur wundert ist, dass du erst eine Woche vor Arbeitsbeginn mit deinem AG über die Arbeitszeit sprichst um dann festzustellen, dass er dir nur Vollzeit anbietet ... sowas sollte man immer schonmal ein paar Monate vorher klären ....
Viel Glück!
P.s. Sich krank schreiben lassen würde ich übrigens auch nicht machen. Wenn der AG dahinter kommte, dass du eigenlich nur blau machst, kann das übel für den Arzt ausgehen und für dich die fristlose Kündigung heißen!
Such dir für die Nachmittagsstunden eine Tagesmutter.
Du kannst dein Kind nicht dauerhaft mit auf die Arbeit nehmen.
Wie soll das denn funktionieren?
Ich denke auch dass es nicht erlaubt sein wird, alleine schon wegen den versicherungstechnischen Gründen.
eine Bakannte von mir nahm 3 Jahre ihr Kind mit, nach dem Mutterschutz fing sie ganz normal wieder mit ihrer Bürotätigkeit an... sie arbeitet bei uns in der Gemeinde und hat zwar auch "Kunden" aber nicht so viele . Sie hatte der Kleinen eine Ecke zurechtgemacht und es hat alles wunderbar geklappt....
ich wiederum hätte sowas nicht machen können, bin Arzthelferin und arbeitete im Röntgen... wo hätte ich das Kind da bloß nur lassen sollen?
ich tendiere eher zur Antwort nein.... man soll sich 100% auf die Arbeit konzentrieren können oder aufs Kind, ich glaub nicht das ich mit meiner Arbeit in der festen Arbeitszeit fertig werden würde
klär erstmal mit deinen Chef ab, was er sich denkt...
kannst du deiner Arbeit nicht nachgehen, wenn er will das du Vollzeit arbeitest, mußt du kündigen...
Nein, Du hast natürlich KEIN Recht, Dein Kind mitzunehmen.
Genau so hast Du KEINEN Anspruch auf Teilzeitarbeit nach der Elternzeit. Wenn Du keine schriftliche Bestätigung des AG hast, dass er Dir Teilzeitarbeit ermöglicht, bist Du an Deinen bestehenden Vollzeitvertrag gebunden und solltest Dich dringend um eine Betreuung nach 14 Uhr kümmern oder hättest rechtzeitig 3 Monate zum Ende der Elternzeit kündigen müssen.
Gruß,
W
Hallo.
Mir gings mal ähnlich wie dir. Ich hab mich auch auf die mündlichen Zusagen verlassen. Mache ich NIE WIEDER!!!
Ich hab auch 2 Monate vor Ende der EZ mitgeteilt bekommen, dass ich gekündigt werde gleich nach Arbeitsantritt.
SUPER!
Ich war zu diesem Zeitpunkt aber mit Nr. 2 schwanger und war somit erstmal "gerettet".
Allerdings war mein Tochter da schon und wäre auch so gut versorgt gewesen.
Das bei dir ist natürlich richtig richtig besch.....
Hast du denn nur 1 Elternzeitjahr genommen???
Ansonsten frag doch nach, ob du die EZ verlängern kannst und so in Ruhe eine neue Stelle suchen kannst.
Oder du mußt dich halt kündigen lassen................. Allerdings würde ich die Zeit dann krankfeiern. Mich würde in diesen Betrieb niemand mehr reinbekommen.
Sowas ist nämlich unter aller Sau. Den Muttis immer schön Honig ums Maul schmieren und dann eiskalt abservieren.
Tja leider ist man so leicht ersetzbar, daß es weh tut. Aber so ist nunmal die Realität.
Ich war auch seit der Lehre (insgesamt 10 Jahre) in diesem Betrieb und dann ohne jegliche Erklärung - und Tschüss.
Mach dir nix draus. Konzentrier dich auf Jobsuche!!!
mf2
"Sowas ist nämlich unter aller Sau. Den Muttis immer schön Honig ums Maul schmieren und dann eiskalt abservieren."
Da ihr von Gesetzeswegen ihre alte Stelle zu ihren alten Konditionen zusteht, also VZ, ist das keine Sauerei und hat nichts mit Abservieren zu tun.
Man muss schon auch flexibel sein im Berufsleben und sich auch darauf einstellen, dass es TZ nicht geht.
Mir tun manchmal die AGs leid, die mit unflexiblen Müttern zu tun haben.
Das interessiert dann aber keinen.
Es wird immer nur Geschrei gemacht, wenn man als Mutter benachteiligt ist im Job.
Aber warum das oft so ist, wollen manche auch einfach nicht sehen.
Wie bitte??!?
Der AG der TE (ebenso meiner) haben uns immer im Glauben gelassen, eine Teilzeitstelle ist gar kein Problem.
Darauf ist man dann eingestellt und hat seine Kinder dementsprechend versorgt bzw. untergebracht.
Wo bin ich oder die TE denn bitte unflexibel?!?!??
Ich für meinen Teil habe ne neue Stelle gefunden, wo meine Erfahrung und mein Können gern gesehen sind. Und es ist ausnahmsweise mal wurscht, daß ich eine Mutti bin.
Denn als solche bist du ganz schnell als minderwertig und unflexibel abgestempelt.
Dem ist aber bei weitem nicht so!
Und das eine Frau, die ein kleines Kind hat VIELLEICHT noch nicht wieder Vollzeit arbeiten WILL, das ist in meinen Augen nicht Versagen sondern nur menschlich.
Ich für meinen Teil kann Frauen nicht versehen, die sich FÜR ein Kind entscheiden und es dann mit gerade 1 Jahr an eine fremde Frau abgeben um wieder in den Job zurückzukehren (VOllzeit).
Das ist für mich befremdlich!!!!
Und nur weil eine Frau "nur" Teilziet arbeitet, ist das für den AG keineswegs von Nachteil!!!!!!!!
Ich weiß nicht, ob du schon mal Schwierigkeiten im Job gehabt hast, die damit zusammenhängen, daß du Frau und/oder Mutter bist.
Ich persönlich ja und es ist UNTER ALLER SAU!!!!
Und ich bin flexibel - sehr sogar. Ich habe meine Mutter (Hausfrau) als quasi Nachbarín und auch noch meine Schwiegermutti (auch Hausfrau) im Nachbardorf. Aber manchmal reicht auch das nicht aus - für sture AG´s jedenfalls.
Mir tut die TE jedenfalls leid und ich kann ihr nachfühlen, wie verschaukelt sie sich grad fühlt.
mf2
hallo!
viele antworten auf deinen beitrag finde ich unpassend. ein kind ist doch keine handtasche, die man in der ecke abstellt und man weiterarbeitet, als wäre niemand dabei.
man will doch auch das beste fürs kind - und das besteht nicht darin, 5 nachmittage in irgeneinem büro möglichst still zu sein.
in einer ausnahmesituation würde ich sowas machen, 1 x alle vierteljahr vielleicht, aber doch nicht auf regelmäßiger wöchentlicher oder gar täglicher basis - und sei das kind noch so still.
der arbeitgeber hat ein recht auf deine volle aufmerksamkeit ohne entertainment deines kindes. geht das nicht, musst du eine tagesmutter o.ä. engagieren oder aber den job kündigen und etwas suchen, was sich mit eurer familiären situation besser vereinbaren lässt.
lg
julia
Wer hat ihr denn geraten das Kind mit zur Arbeit zu nehmen?
Eigentlich keiner...
Hallo,
du hast ein Recht darauf,nur Teilzeit zu arbeiten,darüber gibt es ein Gesetz in Deutschland. Wenn es deinem Chef nicht passt,muss er dich kündigen.
Lass dich nicht auf das Spiel ein,was dein Chef da versucht.
Gebe ihm schriftlich,dass du nur Teilzeit arbeiten kannst und darauf muss er reagieren.Du hast ja noch eine Woche Zeit,da deine Mutter dann aufpassen kann.
Google mal nach Teilzeitarbeit als Mutter,da findest du eine Menge.
LG Danni !!
Der AG kann TZ unter bestimmten Bedingungen aber auch ablehnen.
Wenn der Betrieb weniger als 15 Mitarbeiter hat und wenn ihr Job keine TZ-Tätigkeit zulässt.
Dein Beitrag geht leider am Thema vorbei.
Der AG ist aus mehreren Gründen NICHT verpflichtet, sie nach Wunsch zu beschäftigen, das geht aus ihrem Eingangsthread eindeutig hervor!
Gruß,
W