Hi.
Mein Sohn ist 4 und fühlt sich in seinem kleinen Kindergarten (mit 40 Kindern) in Bremen sehr wohl. In seiner Gruppe sind 14 Kinder und 2 Erzieherinnen. Betreuungszeit: 8-14 Uhr: Mittagessen inclusive. Da ich noch studiere zahle ich nur 10 Euro.
Nun ziehen wir bald nach Varrel- das ist schon Niedersachsen- jedoch nur 15 Min Autofahrt von seinem alten Kindergarten entfernt.
Dort haben wir dann fast neben unserer Haustür einen sehr großen Kindergarten, in dem etwa 400 Kinder betreut werden. Gruppenstärke 25 Kinder und auch 2 Erzieherinnen .
Der Platz bis 12 Uhr soll 120 Euro kosten- jede weitere halbe Stunde 16 euro. Für das Essen sollen zusätzlich 60 Euro im Monat berechnet werden. Man soll aber wohl Zuschüsse beantragen können.
Nun überlege ich, meinen Sohn in seinem alten Kindergarten zu lassen. Ist soetwas möglich? Und zahlen wir auch dann noch nur 10 Euro, wenn wir in Niedersachsen wohnen?
lg abenteuer
Muss er den Kindergarten wechseln?
Hallo!
Ich bezweifele, dass das möglich ist, weil es eben 2 verschiedene Bundesländer sind und damit auch 2 unterschiedliche Kassen, die den Kita-Platz deines Sohnes bezuschussen.
Guck dich doch nochmal nach einem anderen Kita-Platz in Varrel um. Vielleicht findest du was Schönes.
Ansonsten könntest du auch versuchen, deinen Sohn weiterhin in Bremen angemeldet zu lassen. Ist natürlich nicht legal...
Grüße JUJO
Wenn du einen Zweitwohnsitz in Bremen hast solltes du den Platz behalten können. Aber wie es dann mit den Zuschüssen aussieht weiß ich nicht. Vermute mal das Bremen dir keine Zuschüsse geben wird.
LG Ina
hm. ja, ich könnte einen 2. wohnsitz bei meinen Eltern in Bremen anmelden. Dort ist er auch sehr oft. Aber Können wir dann trotzdem noch Wohngeld bekommen?
lg abenteuer
Das mit den Zuschüssen weiß ich nicht.
Kenne mich damit nicht aus.
LG Ina
Also wir haben Niko auch nicht bei uns zu Hause im Kindergarten sondern in einem etwa 20km entfernt.
Da ist auch schon ein anderes JA zuständig und wir zahlen den Satz des JA vom Kindergarten und nicht von unserer Gemeinde.
Also ich denke schon das das geht.
Hallo abenteuer,
ich wohne auch in Bremen. Allerdings ganz in der anderen Ecke zur Grenze Niedersachsens. Wir haben bei uns ein Kind aus Schwanewede. Das geht allerdings nur, da die Eltern noch irgendwie bei den Schwiegereltern gemeldet sind und somit ihren Zweitwohnsitz in Bremen haben.
In Bremen (ich denke mal das es in den anderen Bundeslängern ebenso ist) zahlt man die Kindergartengebühren nach Einkommen. Wie hoch nun der Mindessatz in Niedersachsen ist, müsstest du doch erfragen können.
Am besten erkundigst du dich bei deinem alten Kindergarten auch gleich, ob es möglich ist, dass dein Sohn da bleibt.
LG
Melanie
Hallo,
Maximilian konnte in seiner alten KITA bleiben, als wir damals in 10km enfernte Dorf gezogen sind. Kein anderes Bundesland, aber ein anderer Kreis, also auch andere Kassen. Damals hieß es, dass er bleiben kann, weil er zu Zeitpunkt der Umzugs bereits dort in die KITA gegangen ist und in solchen nahen Grenzbereichen eine Sondervereinbarung zwischen den Gemeinden exisiterte. Erst beim Übergang in die nächste Betreuungsform (also von Grippe zu Kindergartern, oder TZ-Kind zu Vollzeit, oder Kidnergarten zu Schule) muss er dann wechseln.
Vielleicht gibt es ja bei euch auch so ne Möglichkeit.
LG
Anke
Danke. Die Begründung mag ich Ja, hoffentlich gibt es diese Möglichkeit hier auch.
lg abenteuer
Hallo,
das mußt Du mit den zuständigen Ämtern und dem Kindergarten klären. Dein jetztiger Kindergarten muß dann nämlich einen bestimmten Betrag an den zuständigen Kindergarten in Niedersachsen zahlen, weil dem ja Deine potentiellen Gebühren fehlen. Zumindest war das hier in HH/Schleswig Holstein bis vor drei Jahren so. Inzwischen ist es so, daß die Hamburger Kitas gar keine Kinder mehr aus SH aufnehmen.
Aber wie gesagt, auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du alle Beteiligten mal fragst, an erster Stelle Deinen jetzigen Kindergarten.
Viel Glück, Grith
Ich denke, dass Du über "Bestandsschutz" schon in dem alten KiGa bleiben kannst!
Bei Schulen ist es z.B. so, dass man bei Umzug nicht an die Schule wechseln muss, in deren Einzugsgebiet man dann wohnt.
Nur mit Geschwisterkindern wird es wohl dann nicht mehr gehen.