Versicherung bei Übernachtung im Kindergarten

Kennt sich hier jemand mit Versicherung im Kindergarten aus?

Wie sieht es aus bei Übernachtungen?

Konkret geht es um den Fall eines Mädchen, das seit Freitag in einen anderen Kindergarten geht. Vorher war der Träger die Stadt, jetzt ist es der DRK. Das Mädchen war zur Übernachtung Ende Mai angemeldet, darf daran aber jetzt nicht mehr teilnehmen. Andere "Veranstaltungen" des alten Kindergartens, wie z. B. eine Tagesfahrt, darf sie aber noch mitmachen. Uns kommt das komisch vor und wir möchten uns gerne informieren, ob es nicht doch einen Weg gibt, dass das Mädchen noch mitmachen darf.

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Wenn sie an den Tagesfahrten teilnimmt, dann ist sie doch auch versichert. Warum sollte das bei einer Übernachtung anders sein? Und warum in aller Welt bestimmt das der neue KINDERGARTEN???
DAs bestimmen die Eltern und sonst niemand.

Und wenn sie dort nächtigt, dann haben die Erzieher die AUfsichtspflicht.

Meine Meinung.


sparrow

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Das Ganze ist etwas kompliziert.

Das Mädchen ist ein Vorschulkind, sollte eigentlich ab August in die Schule gehen. Sie ist aber laut Gesundheitsamt nicht schulfähig und man suchte nach einer Lösung für sie. Erst sollte sie in eine heilpädagogische Schule, dann in einen heilpädagogischen Kindergarten. Fraglich war vor allem die Finanzierung des 4. Kindergartenjahres. Und am Freitag bekam die Mutter dann überraschend den Anruf vom Jugendamt, dass das Mädchen in dem neuen Kindergarten einen Integrativplatz bekommt und dort am Montag (also ab 1.5.) "aufzutauchen hat". Das Jugendamt hat das so angeordnet und die Eltern haben da nun keine Entscheidungsfreiheit mehr. Der neue Kindergarten ebenfalls nicht. Ledglich die Angebote des alten Kindergartens darf sie noch bis zum Sommer wahrnehmen.

Da die offizielle Verabschiedung der Schulkinder bei dieser Übernachtung stattfinden sollte, bekommt dieses Mädchen nun gar keine Verabscheidung. Und logischerweise ist sie auch sehr geknickt, weil sie nicht dort schlafen darf. Da hat sie soch so wahnsinnig drauf gefreut und dieser Jahr auch das erste Mal getraut. GERADE für dieses Mädchen wäre es schön, wenn wir es schaffen könnten, dass sie doch dort schlafen darf.
Es kommt uns aber so seltsam vor, dass sie es aus versicherungsrechtlichen Gründen angeblich nicht darf, obwohl sie ja an Tagesfahrten auch noch teilnimmt. Hört sich ein bißchen nach Willkür an.

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Richtig- für mich hört es sich ebenfalls nach ner "Montagslaune" an....ich würde , wenn möglich, persönlich zum Sachbearbeiter gehen und ihm/ihr die Situation EINDRINGLICH schildern.
Manchmal kommt man weiter mit einem persönlichen Gespräch ;-)

Viel Glück!!

sparrow

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Hallo,

das Thema hatten wir letzte Woche auch in der Elternbeiratssitzung vom Kindergarten. Die Kinder dürfen ab diesem Jahr nicht mehr im Kindergarten schlafen. Aus Versicherungstechnischen Gründen geht das nicht mehr. Es hat wohl erst vor nicht all zu langer zeit mal eine Erzieherin bei der Versicherung angerufen und wollte wissen wie das mit der Versicherung ist. Daraufhin hat die Versicherung alles geprüft und dann hat sich heraussgestellt, das die Versicherung nicht gilt. Konsequenz= Es gibt keine Schulanfängerübernachtungen mehr.... Schade aber so ist es leider.

Lg
schnecke1978

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Warum nicht? Ich meine warum gilt die Versicherung nicht bei Übernachtungen? Wenn es doch eine Veranstaltung des KiGas ist?
Ich meine bei Schulausflügen mit Übernachtungen greift die Versicherung doch auch....

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Hi,

weil 1. die erzieherinnen nach 6 Stunden eine Pause machen MÜSSEN
und 2. eine Erzieherin Nachtwache halten MUß.

Finden wir übrigens alle auch total doof... Wir haben uns jetzt auf eine Nachtwanderung geeinigt mit anschließendem Würstchen grillen.

Lg
schnecke1978