Guten abend zusammen,
meine Tochter hat heute in der Wohnung meiner Schwägerin ,als ich gerade auf Toilette war, die Tür der Küche abgeschlossen und kam dann nicht mehr raus.
Natürlich hat sie sie dann nicht mehr alleine wieder aufbekommen und wir haben die Tür nur aufbekommen, als mein Mann sie dann eingetreten hat.
Die Tür ist nun hin.... Aber gotts ei dank ist Hannah nichts passiert.
Frage nun - zahlt das unsere Haftpflicht?
Grüße Claudia
frage wegen Haftpflicht
Nein die Haftpflicht zahlt nicht.
Dein Mann hat ja die Tür absichtlich eingetreten, was ich für schwachsinn halte.
So ein Schloß kann man ausbauen oder den Schlüsseldienst holen.
Man kann auch dem Kind solange zureden bis es die Tür auf bekommt.
Die Tür zahlt ihr selber.
Meine 3-jährige Tochter war vollkommen außer sich und hat rumgebrüllt, die hättenw ir so lange nicht alleine da drinnen lassen können.
Und meine Schwägerin hat die Wohnung heute erst bekommen und mit dem schraubenzieher der da war, haben wir die Tür nicht aufbekommen.
Wir haben versucht ihr zu erklären, wie sie den schlüssel zu drehen hat, das hat sie aber nicht verstanden bzw nicht hinbekommen. sie hat in die falsche richtung gedreht bzw wenn sie in die richtige richtung gedreht hat, dann nicht wei genug. Wir hatten gar keine andere Möglichkeit als die tür aufzubrechen.
Jetzt ist es eh geschehen.
Die Versicherung zahlt trotzdem nicht.
Hallo ,
also auf deine Tochter kannst du das nicht schieben denn Kinder unter 7 kann man nicht haftbar machen.
Es sei denn ihr habt sie extra versichert.
Aber auch dann wird es schwierig weil dein Mann ja die Tür absichtlich eingetreten hat .
Ruf an , schildere den Vorfall aber mach dir nicht all zu große Hoffnungen !
LG
ich schiebe es ja nicht auf meine Tochter, aber handeln mussten wir trotzdem.
naja ich werde abwarten.
Bin nur froh, dass ihr nichts passiert ist.
Das glaube ich dir , da fährt einem der Schreck in die Glieder .
Gab es denn kein Fenster ?Vielleicht hätte sie das ja aufbekommen ?!
Hallo Claudia,
reicht es einfach ein und ihr werdet sehen, was die sagen. Ich arbeite bei einer Versicherung, bin mir aber nicht sicher, ob wir das einfach so ablehnen würden.
Viel Erfolg
vg, m.
danke für deine antwort
Wenn Du sagst, dass Dein Mann die Tür eingetreten hat, dann wird das keine Versicherung bezahlen, schließlich ist eine Haftpflicht für Schäden gedacht, die man aus Versehen anrichtet, aber nicht mutwillig.
Für die Zukunft: Bei normalen Zimmertüren gibt es nicht so viele Schlüsselvarianten, da kann man einfach mal die Schlüssel aus den restlichen Türen ausprobieren und ggf. noch bei den Nachbarn nach ein paar Schlüsseln fragen.
Wir haben die anderen 2 Schlüssel aus der Wohnung ausprobiert, die passten aber nicht.
Wenn man ein brüllendes Kind von 3 Jahren in einem geschlossenen Raum hat, hat man aber auch nicht soviel zeit sich andere varianten zu überlegen.
Hi Claudia,
reiche den Schaden ein und Du wirst sehen. Ich denke, sie zahlt evtl..
LG, Anja