Kostenausgleich auswärtige Kita

Eine Frage an die Experten:

Ich beziehe seit 2 Monaten ALGII, da ich unerwartet ganz kurzfristig gekündigt wurde. Nun habe ich ein super Jobangebot in einer andern Stadt. Dafür müssen wir aber umziehen. Da es wahrscheinlich nicht so schnell mit dem Umzug klappt, muss ich meinen Job annehmen und erstmal pendeln. So könnte ich es aber mit dem Job unmöglich einrichten, dass ich meine Tochter pünktlich von der KIta hier abhole. Daher will ich sie zeitgleich mit meinem neuen Job in der auswärtigen Kita in meiner Arbeitsplatznähe unterbringen. Dafür muss ich nun einen Kostenausgleich bei meiner jetzigen Stadt beantragen.

Weiß jemand wie schnell man Bescheid bekommt, ob der Kostenausgleich gewährt wird?


Lg postrennmaus

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Hallo,

ich denke, dass kommt ganz auf Deine Gemeinde an. Vielleicht kannst Du in ein paar Tagen mal freundlich nachfragen?!

Ich drücke Dir die Daumen, dass es klappt. Eine Bekannte hat von Ihrer Gemeinde eine Absage bekommen, da ihr ja in der eigenen Gemeinde ein Kita-Platz zur Verfügung stünde. Dass sie dann ihr Knd nicht pünktlich abholen könnte, war egal, sie könne ja damit eine Tagesmutter beauftragen. #aerger

LG,
Jessi

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Das ist ein schwieriges Feld und so generell nicht zu beantworten. Zum einen handelt es sich hierbei um Landesrecht, d.h. es kommt darauf an, wo Du wohnst. Zum zweiten müsste die Gemeinde Deinen neuen Platz als bedarfsnotwendig anerkennen. Ob sie dazu motiviert ist, hängt ganz entscheidend davon ab, ob ihr eher Kita-Mangel oder Überversorgung habt und wie die Finanzlage der Stadt ist. Bei Überversorgung wird sich die Stadt eher zieren, da sie dann doppelt zahlen müßte, einmal den eigenen Leerstand finanzieren und gleichzeitig noch Kosten für Dein Kind in einer anderen Gemeinde übernehmen.
Im SGB VIII heißt es sinngemäß, der Wahl der Leistungsberechtigten solle entsprochen werden, solange damit keine unvertretbaren Mehrkosten verbunden sind. Das ist natürlich hinreichend schwammig.

Prinzipiell hat das Amt drei Monate Zeit, Deinen Antrag zu prüfen. Erst danach könnte man, falls es sich gar nicht rührt, von Untätigkeit ausgehen. Ich würde einen Bescheid realistisch innerhalb von weniger als zwei Monaten erwarten.

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Bei uns war das kein Problem. Antrag bei der Gemeindestellen und dann wurde der automatisch in die neue Gemeinde geschickt.

Grüße
Lisa

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Bei uns war das gar kein Problem. Wir ziehen erst zum 01.08. um, haben jetzt aber schon ab 01.06. einen Platz in der neuen Gemeinde. Unsere jetzige Gemeinde hat ohne Probleme die Kosten übernommen. Ruf doch einfach mal den zuständigen Ansprechpartner in der Gemeinde an.