guten abend,
weiß jemand etwas darüber wie es sich in folgender situation verhalten würde?
in einem privaten kindergarten mit geschäftsführerin steht eine schaukel die von den kindern gern genutzt wird.
angenommen es kommt ein kind beim schaukeln zu schaden und bricht sich beispielsweise die nase.
die schaukel steht seit neustem dort und die geschäftsführerin hat angst, dass sie als privatperson für den entstandenen schaden aufkommen muss, weshalb die kinder nur unter aufsicht der erzieher schaukeln dürfen weil es mitunter ziemlich wild auf der mehrkindschaukel zugeht.
wie ist es vergleichsweise im städtischen kindergarten?
danke für eure hilfe
haftung kindergarten schaukelunfall
Hallo
Der Kindergarten muss doch eine Versicherung haben ? Wenn die Schaukel also zu den Kindergarten gehört ist sie somit auch im Kindergarten versichert . Wenn ich als Tagesmutter ( hab ich früher mal gemacht ) etwas hab wie eine Schaukel , bin ich ja trotzdem versichert ( also mein Geschäft in den fall Tagesmutter ist ja versichert ) und diese würde es dann zahlen .
Lg Martina
Da würde ich mich nur fragen, welche illegalen Dinge die Geschäftsführerin gedealt hat mit der Schaukel und ob die wirklich die Sicherheitsbestimmungen erfüllt. Ihre Befürchtungen sind geradezu haarsträubend. Sie ist genauso wenig für die Schaukel privat haftend wie für alles andere im Kiga. Es sei denn, sie hat irgendwelchen Mist gemacht, den ich oben angedeutet habe.
hallo,
die schaukel ist nach en1176 und entsprechend montiert.
dafür kann ich meine hand ins feuer legen, da sie von mir bestellt worden.
ich kann ihre befürchtungen auch nicht nachvollziehen, kenne mich alledings auch nicht damit aus.
ich weiß nur, dass in der krippe meiner tochter auch ohne aufsicht geschaukelt worden ist. schade zwar um die beule, die sie sich zuziehen können, aber dafür gab es nicht laufend restriktionen.
gruß
... Aber noch was , die kids sollten trotzdem nur in Aufsicht der Erzeiher schaukeln , sonst könnte es sein des die Erzeiher wegen Aufsichtpflicht angezeigt werden könnten .
Lg Martina
Ist jetzt nicht dein Ernst, oder
Dann hoffe ich dass dein Kind in deinem Beisein niemals irgendwo runterfällt und sich verletzt und jemand anderes dich anzeigt, wegen Verletzung der Aufsichtspflicht.
Hallo,
Also, ein Kind kann immer von der Schaukel fallen, da kann man auch daneben stehen. Meine Meinung.
Bei uns im Kiga war es vor ca. 2 Jahren der Fall. Ein Mädel ist aus der Nestschaukel so doof auf den Arm gefallen, das der Oberarm gebrochen war.
Sie hatte den Gips bis zur Schulter und konnte damit nicht in den Kiga gehen.
Soweit ich weiss hat die Haftpflicht Versicherung des Kiga den Dienstausfall der Mutter gezahlt.
Wie das jetzt im privaten Bereich ist, kann ich nicht einschätzen.
Da müsste sich die Leitung schonmal selbst im voraus erkundigen.
LG
Tanja
Ich denke auch, eine Versicherung, die auf die Tätigkeit als Erzieherin bzw. auf die Einrichtung zugeschnitten ist sollte den Schadensfall abdecken.
Vorraussetzungen sind, dass das Gerät vom TÜV abgenommen wurde und kein eigens zusammengezimmertes Teil ist und dass die Erzieherin anwesend war und nicht irgendwo außer Sichtweite. Sonst gibts Probleme mit Verletzung der Aufsichtspflicht.
Kanns sein, dass die Frage nicht spekulativ gestellt wurde, sondern der Schadensfall schon eingetreten ist und nun jemand um seine Existenz fürchtet?
Kanns sein, dass die Frage nicht spekulativ gestellt wurde, sondern der Schadensfall schon eingetreten ist und nun jemand um seine Existenz fürchtet?
nein, so ist es nicht.
ich bin die mutter zweier kinder, die den kindergarten besuchen.
mein sohn kam zu mir und sagte: stell dir vor, wir dürfen nur unter aufsicht schaukeln"
das gelände ist sehr groß und die erzieherinnen wollen bestimmt auch nicht immer auf abruf ganz nach hinten gehen.
daraufhin sprach ich heute die GF an, die mir ihre befürchtungen mitteilte.
ich finde allerdings, dass man soch nicht eine schaukel für über 1000 euro hinstellen sollte, wenn sie nicht jederzeit beschaukelt werden dar.
das ist der hintergrund
gruß
Also ich finde es ganz legitim, dass die Kids nur unter Aufsicht schaukeln dürfen. Sicher vertrittst Du JETZT die Ansicht, warum schafft man sich so ein teures Teil an und dann darf nur unter bestimmten Vorraussetzungen geschaukelt werden?! Was aber, wenn genau Dein Kind einfach so schaukeln würde, runter fällt, Platzwunde am Kopf, Arm kaputt etc.. was sagst Du dann? Gehst Du dann gutmütigerweise zur GF und sagst: Ich verstehe, dass sie nicht immer anwesend sein können, außerdem war das Gerät teuer und muss doch genutzt werden. Halb so wild, das wächst wieder zusammen.. Nö, sicher nicht oder?
Ich finde, dass Spielgeräte wie Schaukeln, Klettergerüste etc. nur unter Aufsicht benutzt werden sollten..
Sind die Kinder denn nicht über die gesetzlichen Unfallversicherung versichert?
Hallo,
hat der Kindergarten eine gültige Betriebserlaubnis, dann sind die Kinder über die Berufsgenossenschaft versichert, die bei Unfällen eintritt. In städtischen KIGA´s ist es die Landesunfallkasse. Meine Kleine war/ist in einer privaten Kita und hatte schon so manchen Sturz mit der "Nase" (sie stolpert häufig über ihre eigenen Füße) gebremst, daher die Erfahrung.
LG
Jono
Hallo amma1211,
Erstens sind in Deutschland alle Kinder in Kindergärten (aber nur Kindergärten, d.h. Betreuung von Kindern ab dem 3 bis Schuleintritt, nicht Hort oder Krippe) über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Egal ob privat, kirchlich, kommunal oder sonstwas. Dies ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für ausnahmslos jeden KiGa.
Diese würde auch im Fall eines Unfalls auf der Schaukel greifen.
Als Privatperson könnte eine Haftung nur aus Verletzung der Aufsichtspflicht herrühren. Fälle vorsätzlicher Aufsichtspflichtsverletzung sind mir aus Deutschland nicht bekannt. Dass die Gerichte auf fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung erkennen, wird häufig befürchtet, ist aber äußerst selten. Würde ich im Fall eines Schaukelunfalls nahezu ausschließen, wenn die Schaukel der gültigen Norm DIN/EN 1176 genügt, der Unfall nicht auf ein technisches Gebrechen der Schaukel zurückzuführen ist, das man auch als Laie hätte erkennen müssen, und die Kinder nicht über längere Zeit dort allein gelassen werden. Und selbst im unwahrscheinlichen Fall, dass auf eine fahrlässige Aufsichtspflichtverletzung erkannt wird, greift hier die Haftpflichtversicherung, die die Geschäftsführerin sicherlich hat. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, die dazu führen könnten, dass die Haftpflicht nicht zahlt, kann in aller Regel ausgeschlossen werden.
Also, keine Sorge, und den Kids weiter frohes Schaukeln
LG
Das dieser Kindergarten ne gültige Betriebserlaubnis hat setze ich jetzt einfach mal voraus!!!
Die Kinder sind bei einem rein privaten Kindergarten bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versicherert genau wie die Erzieherinnen auch.
Sollte der Kindergarten mit gemeinnützigen Zweck (was bei privat selten ist) geführt werden...sind bei den entsprechenden gesetzlichen Unfallversicherungen wie "Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherung - kommt auf das Bundesland an"!!
Ich arbeite bei einer Unfallkasse. Die Kinder sind immer gesetzlich versichert sobald sie in die KiTa, Hort, Schule...gehen.
Ausnahme sind private Veranstaltungen...d. h. auch Veranstaltungen vom Kindergarten an dem Eltern teilnehmen und auch die Aufsicht haben...
und wenn in Deinem Fall z. B. der Kindergarten keine Betriebserlaubnis hat!