Frage zu Radfahren auf dem Gehweg!?!?!?

Hallo zusammen,

wir kommen gerade von einer längeren Radtour. Wir waren bisher meist auf Feldwegen unterwegs, jetzt ist unsere Tochter sicherer und es gab die erste "größere" Tour. Da kommt man natürlich auch an der ein oder anderen vielbefahrenen Straße vorbei, und dabei kam dann bei uns eine Frage auf.

Soweit ich weiß, dürfen/müssen Kinder unter acht Jahren (oder bis zur Fahrradprüfung?) den Gehweg nutzten. Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege. Was aber ist, wenn die Gehwege systematisch zugeparkt sind??? Unsere Tochter ist trotzdem auf dem Gehweg gefahren, alles andere wäre einfach zu gefährlich gewesen. Dabei wurde es an dem ein oder anderen Auto auf dem Gehweg ziemlich brenzlig.....passiert ist nichts, aber was ist, wenn es dabei zu einem Kratzer kommt!?!? Dürfen Autos mit einem Rad auf Gehwegen parken (ich mache es nicht)???

Sorry, aber mein Fahrunterricht ist schon zu lange her!!!!
DANKE.

Doro

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Hi,

Kinder sind erst ab 10 Jahren im Verkehr deliktfähig, also haftbar.

Bei jüngeren Kids kommt es darauf an, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Autos dürfen nur bedingt auf dem Gehweg parken, falls dein Kind dagegen fähr,t haftet der Halter des Fahrzeuges und nicht ihr.

Trotz allem rate ich Dir zu einer Familienhaftpflicht.

LG

tattel

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Danke für die Info,

eine Fam.-Haftpflicht haben wir sowieso!

Ich frage mich nur, wer im Recht ist...das Kind das auf dem Gehweg fährt, oder der PKW-Halter, der sein Auto dort abstellt, ohne das es speziell gekennzeichnet ist und dadurch der Gehweg sehr schmal wird....

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kinder sind ab dem 7. vollendeten lebensjahr deliktfähig, nicht erst ab 10. siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Deliktsf%C3%A4higkeit
habe ich gerade selbst nochmal nachgesehen, weil ich mir nicht sicher war.

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früher hieß es "bis 8 jahre auf dem gehweg", heute ist es "bis 10 jahre". die fahrradprüfung ist kein muss und hat keinerlei auswirkungen auf versicherung o.ä. (auch nicht beim schulweg!!!!)
wenn es zu einem kratzer am auto kommt und eure tochter unter 7 jahren ist: pech gehabt für autofahrer. wenn sie älter ist, zahlt die versicherung (aber wohl nicht, wenn die autos unrechtmäßig geparkt haben, denke ich).

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Hi Doro,

vor kurzen hatten wir im Kindergarten einen Elternabend vom ADAC zu dem Thema, von daher:
1. bis zum Alter von 8 Jahren müssen die Kinder auf dem Gehweg fahren
2. Ab dem Alter von 10 Jahren müssen sie auf der Straße fahren
3. Dazwischen ist es in Eurem Ermessen
4. Wenn was passiert, seid Ihr auf jeden Fall dran.
Also nix mit: Haha, Aufsichtspflicht nicht verletzt, Autofahrer hat Pech gehabt. Wenn Euer Kind sein Fahrrad noch nicht richtig beherrscht und z.B. ein Auto beschädigt wird, heißt es: Ihr hättet es da nicht fahren lassen dürfen.
Wobei der ADAC-Mensch meinte, viel, viel schlimmer ist es noch, wenn es zu Personenschäden kommt, also wenn eine Oma über den Haufen gefahren wurde oder so. Da gibt es durchaus Fälle, wo die Eltern finanziell ruiniert wurden.
Also Fazit war, als Eltern von fahrradfahrenden Kindern hat man eigentlich die A-Karte und kann nur ständig hoffen, daß nichts passiert.
LG

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Hi,
mein Fahrradunterricht und auch meine Fahrschule dürfte ungefähr so lange her sein wie deine, aber die einfachste, sicherste und eigentlich naheliegendste Lösung fällt mir trotzdem ein:

wo auf dem Gehweg mit Rad kein Durchkommen ist wird halt abgestiegen und geschoben.

Man kann und darf stundenlang auf Autofahrer schimpfen die falsch parken oder hinterher Anwälten Nahrung liefern, die sich dann um die Frage "Aufsichtspflicht verletzt" oder "nicht verletzt" für gutes Geld schlagen dürfen - aber das, was ICH meinen Kindern beibeibringe ist dass erst mal SIE SELBST Rücksicht nehmen können. Egal, was andere falsch machen.

Also absteigen und kurz schieben, und Problem gelöst. Abgesehen davon dass wenn dein kind mit dem Lenker hängenbleibt es selbst ja evtl. auch stürzt - du also mit dieser Erziehung nicht nur den Autofahrer schützt sondern auch dein Kind.

Ich darf ja auch nicht einfach mit dem Auto einem anderen, falsch geparkten den Spiegel abfahren, nur weil der falsch steht und ausweichen für mich unbequem wäre...

Ansonsten: unter 8 MUSS dein Kind den Gehweg benutzen, die "Fahrradprüfung" der Schule hat damit nichts zu tun. Von 8-10 DARF es den Gehweg benutzen, auf der STraße sollte es natürlich nur fahren, wenn es dann nicht nur sicher genug, sondern auch reif genug ist.

Ein Auto darf dann so wie beschrieben parken, wenn der Parkplatz so ausgeschildert ist. Wenn nicht, darf es das nicht, wird aber trotzdem leider gerne so gemacht. Einfach gegenfahren darf man natürlich trotzdem nicht, egal, was der Autofahrer falsch gemacht hat.

Ob nun eine normale Haftpflichtversicherung zahlen würde (bzw. ob der Geschädigte einen Anspruch hätte) lässt sich sicher nicht so pauschal beantworten bei unter 8jährigen (bzw. im fließenden Straßenverkehr unter 10jährigen). Denn wenn ein Kind gut und sicher auf dem Gehweg Rad fährt, und die Eltern schräg dahinter auf der Straße fahren, und es auf dem Radweg zu einem Zusammenstoß mit was auch immer kommt denke ich, dass das mit der "verletzten Aufsichtspflicht" schwer nachvollziehbar sein sollte. Und wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde hat der Geschädigte keinen anspruch auf Schadensersatz. Und ihr keine Zahlungsverpflichtung.

Wir haben eine private Haftpflicht mit Einschluss deliktunfähiger Kinder um eben genau für so einen Fall einem geschädigten (vor allem einen, der korrekt geparkt hatte und wirklich nichts dafür kann) seine Schaden ersetzen lassen zu können. Haben müssen tut man das nicht - aber wir wollen es so.

Viele grüße
miau2

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hallo miau,

naja, mir ging es bei meiner Frage nicht wirklich darum, mein Kind zu animieren, systematisch falschparkende Autos zu demolieren;-).

Dein vorgeschlagenes Verhalten praktizieren wir täglich, auf dem Weg zum einkaufen, oder zum Kindergarten: wo ein Hindernis ist, wir abgestiegen.
Klar!

Gestern war es eine richtige Radtour, wir waren lange unterwegs und streckenweise waren die Gehwege so zugeparkt, dass es sich oft gar nicht gelohnt hat, sofort wieder aufzusteigen....dann wird es irgendwann anstrengend. Allerdings muss ich auch sagen, dass ich beim Absteigen und Schieben fast noch mehr Angst um die geparkten Autos habe, denn das macht sie igendwie total umständlich. Und mit Junior im Kindersitz kann ich auch nur bedingt eingreifen...

LG
Doro

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Hi,
wenn deine Tochter (du schreibst halt nicht, wie alt sie ist, mit einem 3jährigen Kind kann das anders aussehen als mit einem 5jährigen) in der Lage ist, ihr Fahrrad zu halten, es an einer engen Stelle schiebt, du ihr dicht folgst und sie im Auge hast, dann würde ich als juristischer Laie mal behaupten, dass du dir um eine Frage der Haftung keinen Kopf machen musst, wenn sie so mal ein Auto streift.

Irgendwo ist auch bei mir eine Grenze, und wenn meine Kids brav schieben und es dabei trotz aller Vorsicht zu einem vollkommen unbeabsichtigtem (!) Kratzer an einem Auto kommt, das die Engstelle als Falschparker überhaupt erst verursacht ist die auch irgendwann mal erreicht.

Ich gehe von einem unter 8jährigen Kind aus - dein Kind haftet nicht, da es deliktunfähig ist. Und DU würdest nur haften, wenn du die Aufsichtspflicht verletzt hast. Und ich denke - wie gesagt, ich bin juristischer Laie - wenn das Kind schon schiebt, um eben einen Zusammenstoß zu vermeiden, und du es eng im Auge hast - dann sollte genau das eigentlich NICHT der Fall sein.

Und genau dann hätte der Autobesitzer keinen Anspruch auf Schadensersatz von Dir, egal, ob er falsch geparkt hat oder nicht.

Und wenn dir tatsächlich auch bei solcher Vorsicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird springt DEINE Privathaftpflicht (die du hoffentlich wie jeder vernünftige Mensch hast) ein, und zwar dann für deinen Fehler (und nicht den deines Kindes).

Die beschriebene Versicherung mit Einschluss deliktunfähiger Kinder haben wir eher für die Autofahrer, die korrekt geparkt haben, die vollkommen schuldlos einfach das Pech haben, dass mein Großer sein Fahrrad neben ihrem Auto fallen lässt ;-). Für mich wäre es dann eine Frage der Moral, den Schaden zu ersetzen - so würde das halt die Versicherung machen, auch ohne Ersatzanspruch des Geschädigten.

Deinen ersten Beitrag habe ich ein wenig so verstanden dass Euer Kind auf Deubel komm raus durch Engstellen fahren darf, und es dadurch erst kritisch wird (bzw. halt durch schieben vermeidbar wäre), nach dem Motto: der hat halt falsch geparkt, selbst schuld...auch diese Einstellung habe ich unter Eltern schon erlebt, und diese Einstellung finde ich zwar vielleicht noch irgendwo nachvollziehbar (gerade wenn es wirklich irgendwann lästig wird), aber trotzdem vollkommen falsch.

Viele Grüße
miau2