Betreuungsumpfang (für älteres Kind) im Babyjahr

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich befinde mich gerade mit meinem zweiten Kind im Babyjahr nun hatte ich vor kurzem eine Überprüfung vom Amt, und daraus hevorgehend wurde mir der Betreuungumpfang für meine erste Tochter (3 Jahre) in der Kita gekürzt auf 4-5 Stunden. Meine Frage wäre jetzt: steht meiner Tochter nicht sowieso ein Platz mit 5-7 Stunden zu wenn sie 3 ist?

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nein, warum auch

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woher willst du wissen, wie das im Land Berlin geregelt ist?

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was pamst du mich hier an?

wieso sollte ich es nicht wissen?

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Hallo,

ich werde nächstes Jahr das gleiche Problem haben :-(

Wir wollen noch vor der Geburt des Zweiten nach Hamburg ziehen und da ist es wohl so, dass man nur Anspruch auf 5 Stunden Betreuung hat, wenn ein Elternteil zuhause ist und nicht arbeitet.

Ich finde das auch doof. Unser Großer ist dann 4 Jahre alt und ist es gewöhnt ganztags in die Kita zu gehen, weil ich Vollzeit arbeite. Ich möchte seine Betreuungszeit zwar verkürzen, aber 5 Stunden finde ich einfach zu wenig, wenn ich Bringe- und Holzeiten mit einplane.

Da ist man gerade mit dem Baby wieder zu Hause, hat ein bisschen was im Haushalt gemacht und sich mit dem Baby beschäftigt, da muss man auch schon wieder los. Nicht, dass ich den Großen abschieben will - aber erstens hatte ich für ihn damals auch den ganzen Tag Zeit (und das will ich dem Baby auch gönnen) und zweitens geht er einfach total gern in die Kita und ist sehr gern mit anderen Kindern zusammen. Das kann ich ihm zuhause einfach nicht bieten. Wenn ich ihn jetzt mal ausnahmsweise früher abhole, ist er schon richtig beleidigt...

Mal sehen, wie wir das nächstes Jahr hinbekommen. Der Anspruch seitens der Stadt bezieht sich ja auf die Stunden, die man finanziell gefördert bekommt. Ich glaube, man kann privat zuzahlen, um auf mehr Stunden zu kommen.

LG, Tina

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Hi!

Wohne auch in HH und bin mit dem zweiten Kind zu Hause.

Bei uns war es am Anfang tatsächlich etwas schwierig, weil Anton an die langen Zeiten gewöhnt war und alle Kumpels auch viel später abgeholt wurden. So war er die erste Zeit mittags beim Abholen beleidigt, wenn ich ihn aus dem Spiel gerissen habe.

Aber er gewöhnte sich dran und inzwischen bin ich mittags um 13 Uhr von Freunden umringt, die alle mit zu uns nach Hause wollen :-p Was ich auch regelmäßig mache.
Eigentlich ists doch auch schön, denn so viel Zeit werde ich ab November lange nicht mehr für ihn haben! Sieh es mal aus der Sicht.

LG, Nele

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Ich weiß zwar noch nicht, wie es mit dem Baby werden wird - jedes Kind ist ja anders. Aber unser Großer hat immer von 12:00 bis 14:00 Uhr Mittagschlaf gemacht. Ich finde die Vorstellung, dass ich das müde oder schon schlafende Baby aufschrecken muss, um den großen Bruder abzuholen, furchtbar. Dann schläft das Baby vielleicht unterwegs ein und ich muss es umlagern... mit einem Säugling mag das ja noch gehen, unser Sohn hätte sich das mit 5-6 Monaten nicht bieten lassen. Dann wäre er gar nicht mehr eingeschlafen.

Wenn das Baby schläft, kann der große Bruder zuhause ja auch nicht toben, wie er will - ein bisschen Rücksicht muss schon sein.

Deshalb möchte ich mein Kind gerne von etwa 8.00 bis 15.00 Uhr betreuen lassen - auch wenn ich zuhause bin.

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warum sollte deine tochter 5-7 stunden pro tag betreut werden, wenn du mit baby sowieso zuhause bist??

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Weil es in dem Alter einfach schön und wichtig ist, dass Kinder mit Gleichaltrigen spielen. #aha

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Dazu reichen aber auch 5 Stunden täglich für ne 3jährige.
Und andere (arbeitende) Muttis haben die Stunden wohl nötiger. #aha

LG

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Hi,
offenbar gibt es bei Euch Regelungen, die besagen, wer einen wie hohen Betreuungsanspruch hat. Die gibt es hier nicht (außer, wenn man den Platz wegen geringem einkommens bezahlt bekommt), daher werden hier Eltern keine Plätze gekürzt, weil z.B. die Mutter weniger arbeitet oder was auch immer.

Gerecht oder ungerecht ist natürlich eine andere Diskussion.

Es gibt jedenfalls keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch für über 3jährige von einer Betreuungszeit von 5-7 Stunden am Tag. Da hast du nur den Anspruch auf einen halben Tag, eben die 4-5 Stunden, auf die dein Anspruch jetzt gekürzt werden soll.

Welche zusätzlichen Regelungen es in deiner Gemeinde gibt kann dir natürlich hier niemand beantworten.

Viele Grüße
miau2

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Hi,

mein Anton hatte einen Ganztagsplatz und seit ich in Elternzeit bin steht mir ein 5-Stunden-Platz zu.

Ich finde das auch sinnvoll.Warum sollte die Allgemeinheit einen Platz sponsern, wenn Du eh zu Hause bist?? Bei uns draf man im Mutterschutz noch den alten Platz behalten, habe ich aber nicht gemacht (wollte meinen Sohn gleich bei mir haben und ist ja auch ne Kostenfrage - wir sind von 430 Euro runter auf 150). Bei uns muss man sich übrigens selbstständig melden, wenn sich was ändert, sonst gibts Ärger.

Warum möchtest Du denn bis zu 7 Stunden haben? Machst Du Dir Gedanken, den Alltag mit Baby und Kind nicht zu packen oder was ist der Hintergrund?? #gruebel

LG, Nele

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naja ich denk mal es geht ums geld
also wenn du das geld privat bezahlt für die mehr zeit
sollte es doch kein problem geben oder;)

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Warum hast du eine Überprüfung vom Amt?

Hier bei uns kann ich mein Kind anmelden, wie ich möchte. Halbtags oder ganztags - ich zahle ja schließlich!

Und ... mein Sohn wird ca. 8.30 Uhr hingebracht und 13 Uhr wieder abgeholt. ich bin auch mit Baby zu Hause. Mittags geht er in Vereine (Musik, Sport) oder wir treffen Freunde.
Wieso möchtest du dein älteres Kind nicht auch zu Hause haben?

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Halbtags oder ganztags - ich zahle ja schließlich!

Eben ,DU zahlst.
Wenn man aber zu Hause ist (arbeitslos, ALG 2 ,oder das JA zahlt den Platz)
braucht man keinen Ganztagsplatz und den bekommt man in dem Fall auch nicht bezahlt.
Völlig richtig.

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Ich kann mir kaum vorstellen, dass Du den GANZEN Platz selbst zahlst #kratz

Wenn Du wie die meisten anderen auch, nur den Elternteil zahlst und den Rest gesponsert bekommst, ist es schon sinnig, den Anspruch für Nicht-Berufstätige runterzukürzen.

LG, Nele

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Arbeitest du bzw möchtest du wieder arbeiten?

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Nein bin im Babyjahr und gehe erst ab Mai 2012 wieder arbeiten.

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Nein, der Rechtsanspruch ist ein Halbtagsplatz. Nicht ein Ganztagsplatz. Also ganz genau genommen wären es nur 4 Stunden. Sei froh, mein Sohn bekommt nur 3 Stunden. Aber das ist ein anderes Thema...

Wenn du nachweisen könntest, dass deine Tochter unbedingt einen Ganztagsplatz benötigt, dann würdest du auf die Warteliste gesetzt werden und sie würde den (sicherlich begehrten) Platz auch bekommen. Solche Gründe sind z.B.:
* Arbeitsplätze beider bzw. des alleinerziehenden Elternteils
* schwerwiegende soziale Probleme in der Familie
* Empfehlung der behandelnden Fachärzte (SPZ, Psychologen,...) für einen Ganztagsplatz
* Behinderung/schwerwiegende, dauerhafte Erkrankung eines Elternteils