kleiner Unfall bei Tagesmutter, beim Heimgehen - Sachlage ?

Hallo !

Gestern ist Erik, nach der Verabschiedung von der Tagesmutter, auf dem Weg zum Auto gestürzt und ist mit dem Kopf so blöd auf einen Rasengitterstein aufgeschlagen, daß er eine Delle an der Stirn hatte. Die ist ziemlich schnell verschwunden.

Das sah aber so komisch aus, daß ich vorsichtshalber ins KH (es hatte ja kein Arzt mehr auf am Mittwochnachmittag) gefahren bin.

Vor allem, weil auch meine Schwägerin, die zufällig auch gerade ihr Kind abgeholt hatte, gemeint hat, da wäre ein Spalt im Kopf zu tasten. Sie ist OP-Schwester, hat also etwas medizinische Kenntnisse.

In der Kindernotaufnahme wollten sie gleich wissen, wo es passiert ist und ich habe auch gesagt - "bei der Tagesmutter auf dem Weg zum Auto" und die meinten dann, daß dies ein BG-Fall wäre und ich in die normale Notaufnahme muss.

Nach 2,5 h Warten hatte ich dann Entwarnung - alles völlig okay und kein Spalt zu tasten, höchstens der der Schädelnaht, der an der Stelle aber völlig normal sei.

Ich war also beruhig und habe das heute früh alles der Tagesmutter erzählt. Als ich jedoch sagte, daß die das als Berufsgenossenschaftsfall eingeordnet haben, war sie erstmal bisschen durch den Wind, weil das ja haufenweise Schreibkram bedeuten würde. Sie will nun gleich mal rumtelefonieren, wie nun jetzt der Ablauf ist.

Meine Frage:

Da sie ja in dem Fall keine Aufsichtspflicht mehr hatte, muss sie da jetzt überhaupt groß was melden ? Im KH wurde mir gesagt, daß sie Post von der BG bekommen würde. Evtl. reicht es ja, auf dieses Schreiben zu warten ?

Habe ich das so richtig gemeldet oder hätte ich einfach nicht erwähnen sollen, daß es auf dem offenen Hof der Tagesmutter passiert war. In dem Moment habe ich echt nicht an irgendwelche Konsequenzen gedacht, sondern einfach gesagt, wie´s war.

Gestern, als es passiert ist, meinte meine Tagesmutter noch "bloß gut, dß Du schon da warst", hat aber nicht gesagt, wie sie´s gemeint hat.

Ich dachte, es ging ihr hauptsächlich darum, daß der Unfall nicht ihre Schuld war (ist im Grunde ja eh keiner Schuld, außer mein kleiner Tollpatsch ;-) ), aber sie meinte eben auch, daß sie damit keine Unfallversicherungspflichten hat. Na, ja - das hätte sie mir evtl. direkt sagen können.

Also - wisst Ihr, wie es in einem solchen Fall läuft - im Grunde ist es ja ein Wegeunfall.

Ich danke Euch

Ines



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Das ist so lange ein Wegeunfall bis das Kind Zuhause ist, Außnahmen wären du gehst noch einkaufen, normal abholen bis Zuhause ist ein Weg ob nun ZUR oder VON der Tagesmutter.

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Hallo,
mal eine andere Frage:
Ein Kind fällt hin, hat aber nichts. Das ist doch kein Unfall.
Sorry, irgendwie verstehe ich es nicht. #kratz
LG
kiddymummy

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In dem Moment, wo ich damit zum Arzt gehe, wird es schon als Unfall gewertet.

Es entstehen ja Kosten, die in dem Fall die Berufsgenossenschaft tragen muss.



Ines

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hi,


es IST ein wegeunfall. den eigentlichen schreibkram haben die BG Ärzte. die tagesmutter hat damit nix mehr zu tun.



lg
yamie


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dies ist KEINE signatur!

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Danke Dir.

Das es ein Wegeunfall war, dachte ich mir schon, weiss eben nur nicht, wie das organisatorisch laufen muss.

Du meinst also, daß meine Tagesmutter in dem Fall gar nichts melden muss ?

Hast Du eine Idee, wo ich sowas im Internet nachlesen kann - irgendwie bin ich da nicht fündig geworden :-(

Ines

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organisatorisch läuft das so: unfall passiert, du gehst mit dem kind zum D-arzt (durchgangsarzt), dort schilderst du was passiert ist. der D-arzt füllt dann einen extra bogen, für die berufsgenossenschaft, aus.
es werden daten wie die zuständige berufsgenossenschaft, eure adresse, tag des unfalls+zeit+evtl. zeugen, genauer hergang des unfalls... aufgenommen.

ihr habt eigentlich gar nix weiter am hut damit. nichtmal die 10€ praxisgebühr fallen an. ok, kinder zahlen sowieso nix.

keine ahnung wo man das im internet findet. müßt ich selber googeln. ich hab damit berufmäßig zu tun. ;-) hab selber schon etliche solcher bögen ausgefüllt.


lg

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Hallo Ines,
ja, das bedeutet einiges an Schreibkram. Das Ganze läuft ja nicht über die Krankenversicherung deines Sohnes, sondern über die BG der Tagesmutter. Sie braucht deswegen aber keinen Schock zu bekommen ;-). Dafür ist sie ja versichert.
Du kannst der Tagesmutter sagen, dass es dir dabei weniger darum ging festzustellen, wer die Aufsichtspflicht hatte (Was ist das eigentlich für eine Tagesmutter? Das sollte sie wissen.), als darum, wer die Kosten für die Behandlung und eventuelle Folgeschäden übernimmt. Dein Kind ist über die Versicherung der Tagesmutter bis es zu Hause ist, versichert - insofern ist es ihre Versicherung, die zahlt und auch in gewissen Sinne ihre Arbeitzeit, die sie dafür opfern muss.
Sie muß nun gar nichts machen. Sie sollte den Unfall nur in ihren Unterlagen dokumentieren. (Aber eigentlich sollte sie so etwas wissen.) Also ich kenne es so, dass in Unternehmen ein Buch existiert, wo alle Unfälle (egal wie groß oder klein) reingeschrieben werden (Wer, Wo, Wann, Wer hat geholfen, D-Arzt, Medikamente/Verbandszeuggabe aus 1. Hilfe Schrank, Sonstiges).
Wenn dein Sohn nun (unerwarteterweise) doch noch Probleme bekommen sollte, dann mußt du immer angeben, dass es diesen Unfall gab.

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Danke Dir für Deine ausführlich Antwort.

Sie hat scheinbra kaum Unfälle - das sollte ja für sie sprechen ;-).

Auf jeden Fall hat sie mir so ein "Unfallanzeige-Formular für Kinder in Tageseinrichtungen" mitgegeben. Das soll ich schonmal soweit möglich ausfüllen, vor allem wegen des Unfallhergangs.

Meinst Du, daß dies eigentlich gar nicht nötig ist ?

Das mit der Aufsichtspflicht weiss sie ja, daher ja die Aussage,"bloß gut, daß Du schon da warst", somit weiss sie ja, daß ich in dem Moment verantwortlich war.

Ach mensch - ist irgendwie alles bisschen komplizert.

Ines