Mutter-Kind-Kur 2011 ein Reinfall, wann kann ich eine neue beantragen?

hallo,

ich war im märz 2011 in einer mutter-kind-kur.

diese war ein echter reinfall :-[. wenig essen (ich mußte nach jedem essen was für meine tochter beim bäcker holen und meine tochter ist nicht dick 1.10 m und 17 kg), keine richtigen anwendungen für mein vorsorge-kind (nur 6 KG x 30 min in 3 Wochen) und ein laufender therapeuten und arzt wechel. ich habe auch in den ganzen drei wochen kein kiarzt füf meine tochter gesehen und, und, und.... :-(

in meinem abschlußbericht seht, daß ich eine neue kur beantragen soll abgesehen von der 4 jahres frist :-)

jetzt zu meiner frage:
was meint ihr, wann kein ich es noch einmal mit einem antrag versuchen?

vielen dank und lieber gruß sandra #liebdrueck

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öhmmm -erst mal aus besagten gründen eine beschwerde an die KK-mit dem hinweiß das aus besagten gründen kein kurerfolg war und du noch eine kur beantragst -in einen anderen kurhaus!

wenn ablehnung-dann widerspruch

normaler weg ist nach vier jahren

lg dany

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guten morgen,

die beschwerde haben wir gleich weggeschickt. aber es nix richtiges dabei rausgekommen. das einzigste gute ist das sich alle in dem kurhaus zusammen getan haben und eine beschwerde geschrieben haben.

lg sandra

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Hi,

Hast du dich nicht gleich nach der Kur schriftlich bei der KKH beschwert?
Ich denke, so hättest du eher Möglichkeiten gehabt eine wiederholung zu bekommen.

Für was hast du denn die Kur bekommen, vielleicht gut es noch andere Möglichkeiten zur Therapie.

Grüße
Lisa

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Hallo!

Wo warst du denn? Da wo ich war konnte man Nachschlag bekommen wenn gewollt.

Und in 1. Linie ist eine Mutter-Kind-Kur für die Mutter und nicht für das Kind.

LG Ida

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Oh wo warst du denn? Mutter Kind Kur mit Nachschlag klingt ja richtig gut
LG
Doreen

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Hi,

"Und in 1. Linie ist eine Mutter-Kind-Kur für die Mutter und nicht für das Kind."

Seit wann das denn? MKK/VKK heisst es immer - egal, ob die Mutter, der Vater oder das Kind behandlungsbedürftig ist. Hat das Kind gesundheitliche Probleme, dann ich der mitfahrende Elternteil einfach nur die notwendige Begleitperson - erst ab 12 Jahren fahren Kinder alleine zur Kur!

Gruß
Kim

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Du kannst sofort wieder einen Antrag stellen.
Wo warst Du denn?

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hallo,

war auf dem feldberg in altglashütten. die lage war super, aber alles andere war nix.

bei meiner beschwerde ist nix rausgekommen. sie haben mir alle anwendungen aufgezeichnet, daß mehr als die hälfte von mir freiwillig war, davon war nix zu lesen.

gruß sandra

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Moin!
Leider gibt es immer noch sehr große Qualitätsunterschiede bei Mutter/Vater-Kind-Kurkliniken. Die Beratung der Kassen dazu ist gleich null! An Qualität ist bei den Kassen auch kaum noch jemand interessiert. Es soll nichts kosten und sich möglichst kein "Kunde" nachher beschweren. Natürlich geht das nicht auf. Was soll denn für Tagessätze unter € 70,- pro Tag alles herbei gezaubert werden? Die Kosten für diese Kuren lagen 2011 unter 0,16% der Gesamtkosten der Kassen, lächerlich!Trotzdem werden sie von den Kassen weiter kaputt gespart. Die TKK z.B. macht mit Versichertengeldern lieber Werbung beim HSV im Stadion. An Müttern und Kindern muss dann gespart werden. Es hilft nichts, wer eine erfolgreiche Kur machen will, muss sich selber vorher schlau machen.Was ist für meinen Kurerfolg wichtig und was bieten Kliniken dazu an. Möglichkeiten zur Info dazu gibt es heutzutage genug. Warum nicht auch in der Klinik vorher konkret danach fragen? Mütter und Kinder haben auch Rechte. Das Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikwahl ist im Gesetz (SGB I § 33) ausdrücklich festgeschrieben! Als angeblicher Kunde darf man das bei seiner Kasse auch mal einfordern. Und man darf die auch wechseln, wenn man sich schlecht betreut fühlt!;-)

Viele Grüße

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Für alle, die eine Mutter/Vater-Kind-Kur nötig haben, folgende Information: Im Jahr 2011 sind die Krankenkassen wegen ihrer Bewilligungspolitik stark unter Druck der politischen Parteien geraten. Die Kuren sind seit 2007 Pflichtleistung, bei den Kassen aber werden Mütter und Kinder als Sparschweine benutzt. Der Bundesrechnungshof hat den Krankenkassen ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt, Willkür und fehlende Transparenz! Der Anteil der Kuren an den Gesamtkosten ist auf 0,16% gesunken!! Als Ergebnis gibt es ab 2012 neue Richtlinien, die den Zugang einfacher machen sollen. Die Rechte der Versicherten werden weiter gestärkt. Das Argument "ambulant vor stationär" ist verboten. Das Wunsch+Wahlrecht ist gestärkt. Der Medizinische Dienst soll nur stichpunktartig prüfen. Die Kosten dürfen für die Kassen kein Argument sein die Belegung von Häusern abzulehnen usw. Die endgültige Fassung bleibt abzuwarten. Wer einen Antrag stellen will, kann bei seiner Kasse ja mal nachfragen, ob die neue "Begutachtungsrichtlinie" bereits vorliegt oder bekannt ist.

ein gesundes neues Jahr für alle!