Frage zu Aufsichtspflicht im KiGa

Hallo ihr Lieben...

Meine hat im KiGa die Wände bemalt, nun wollen die, daß ich das meiner Versicherung melde oder selbst die Kosten übernehme.

Ist es denn nicht so, daß im KiGa die Erzieherinnen die Aufsichtspflicht haben, also auch deren Versicherung einstehen muss??

Bitte dringend um Hinweise

Kussi vorab - Jenny

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Huhu #winke,

na klar haben die Erzieher und Erzieherinnen eine Aufsichtspflicht, aber auch sie können - wie du wahrscheinlich auch - ihre Augen nicht überall haben ;-).

Na klar ist es nicht schön, wenn sie die Wände bemalt hat, aber ich glaub nicht, dass man dir das in Rechnung stellen kann #kratz. Wenn es zu Hause passiert fragst du ja auch nicht den Vermieter ob er die Kosten für die Renovierung übernimmt.

Wenn sie deine kleine in diesem Moment nicht beachtet haben, also ihr auch nicht gesagt haben, dass sie das nicht darf so würde ich sagen, es liegt an der Kita die Kosten zu tragen. Sie hat es ja nichts mutwillig zerstört, da würde es dann schon anders aussehen.

Ich würde nicht dafür aufkommen.

Lg Annika

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#winkeHallo,

Aufsichtspflicht würd ich sagen auf jeden Fall Kindergarten.

Aber ich würde es meiner Haftpflichtversicherung melden.

Die prüfen dann ob zu zahlen ist oder nicht. Die klären die Rechtslage usw.

Wenn die nicht zahlen, weil z.B. der Kindergarten das tragen müßte, dann können
sich dich auch nicht privat in Regreß nehmen.

Ich würde mir da gar keinen Kopf machen. Melden u. gut ist.

LG

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Wir hatten mal sowas ähnliches. 3 Kinder haben kleine Steine auf ein Auto geworfen, welches vor dem Zaun der Kita stand.
Der eine Vater des einen Kindes meinte zu mir, was wir denn jetzt da machen (Auto gehörte Erzieherin).
Ich habe gesagt, dass wir da garnichts machen, weil die Erzieherinnen ja schauen müssen, was die Kinder draussen so machen.
ICH kann das nicht, ich arbeite ja in der Zeit.

Lg

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Hallo Paula179,

Sowas finde ich aber ehrlich gesagt eine ganz miese Einstellung.... Eine Erzieherin hat im Schnitt 25 Kinder zu beaufsichtigen und kann nicht bei jedem einzelnen Kind sein. Oft ist es ja auch so, dass sie gerade bei zwei Kindern Streit schlichtet, beim Toilettengang hilft....einzelne Situationen beobachtet (für die Beobachtungsbögen...)...etc. Es ist ständig etwas zu tun, eine Erzieherin sitzt nicht mit dem Teaser auf einem Wachturm und kann jeden Quatsch sofort unterbinden.

Eine solche Aktion, wie von dir beschrieben dauert Sekunden, selbst wenn sie es sofort sieht, kann es da schon zu spät sein und Schaden entstanden sein. Ich finde, es gehört zum Anstand, wenigstens abseits der Rechtslage eine Lösung zu finden, die beide Parteien zufriedenstellt... Aber zu sagen, die Erzieherin hat einfach Pech gehabt und darf mit ihrem demolierten Auto schauen, wo sie bleibt, da fehlen mir ehrlich gesagt die Worte.

Zumal ein Kind ja auch mitbekommt, dass es etwas kaputt gemacht hat, schon allein aus diesem Aspekt heraus sollten Eltern handeln und dem Kind zeigen, dass man für verursachte Schäden geradestehen muss.

Abgesehen davon hätte ich als Mutter etwas Bedenken, sowas einfach so stehen zu lassen, schließlich kann man sich vorstellen, dass die Autobesitzerin in so einem Fall (zu Recht) einen ganz schönen Hals auf die Familie schiebt und Erzieherinnen sind auch nur Menschen. Ich würde das schon im Interesse meines Kindes klären wollen. Man muss schon noch unterscheiden, ob es sich um Eigentum des Kigas oder Privateigentum einer Erzieherin handelt.

Wo bleibt bei manchen eigentlich Moral und Anstand? Aber wehe, es geschieht einem selbst mal sowas, dann ist das Geschrei groß....

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Ich habe vergessen dazu zu sagen, dass bei dem Auto nichts kaputt gegangen ist.
Deswegen fand ich die Frage von dem Vater auch komisch. Ja, was soll ich da jetzt machen? Es war ja nichts zu reparieren...UND ich war ja garnicht dabei, ich hatte nicht die Aufsichtspflicht.

Wenn mein Kind etwas kaputt macht und es in der Zeit bei mir war, interessiert es ja auch niemanden, ob ich in der Zeit gerade nach einem anderen Kind geschaut habe, oder auf Toilette war...ich hatte die Aufsichtspflicht und muss dafür haften.

Das ist auch nun mal der Job einer Erzieherin.
Ich muss meinen Job ja auch gut machen. Wenn wir eine Veranstaltung mit 1.500 Personen haben und personell unterbesetzt sind, dann muss ich trotzdem dafür sorgen, dass JEDER etwas zu trinken bekommt und nicht nur die Hälfte...

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Wow, seid ihr schnell,

Danke für die Infos, hatte das eigentlich schon auch so gesehen, aber es beruhigt wenn andere es ebenfalls so einschätzen.

Lg, Jenny

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Hi,

wenn die deine Haftpflicht meinen: Die zahlt bei Kinder wenn ich mich recht erinnere nur, wenn die Eltern die Aufsichtspflicht verletzte haben. Da dein Kind im KiGa war, dürfte das hier wohl kaum der Fall gewesen sein. Daher gehe ich davon aus, dass deine Privathaftpflichht das nicht abdecken wird.

Viele Grüße
Angel08

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Ja, so hatte ich das auch in Erinnerung.... Finde mal wieder die Versicherungsunterlagen nicht :-(

Lg, Jenny

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Da du einen Betreuungsvertrag mit dem Kindergarten hast geht in der Zeit, wo dein Kind dort betreut wird, die Aufsichtspflicht auf das Personal über. Von daher hat das Personal wenn überhaupt die Aufsichtspflicht verletzt. AAAAABER, wenn die Erzieherin im Raum war und einfach nicht aufgepasst hat, dann ist das keine Aufsichtspflichtverletzung. Dafür hätte sie wohl, je nach Alter des Kindes, den Raum für längere Zeit verlassen müssen und die Kinder sich selbst überlassen.

Ich denke der KiGa weiß ganz genau, dass die vermutlich auf den Kosten sitzen bleiben und haben jetzt Schiss und versuchen das auf dich bzw. deine Versicherung abzuwälzen.

Ich würde die kaltlächelnd abblitzen lassen.

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Dankeschööön!

Lg, Jenny

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Hi Jenny,
ich arbeite im Kindergarten (Krippe) und wenn da Kinder malen und ein Kind klammheimlich einen Wachsmalstift (oder so) in die Puppenecke (nur so als Beispiel) mitnimmt und dort unbemerkt die Wand anmalt, dann... shit happens. Der Erzieher ist Schuld, sonst keiner ;-)

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du musst nichts bezahlen, die aufsichtpflicht hatten die erzieherinnen.

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Hi,
melde es deiner versicherung. Die wird einen Schaden, für den du nicht haftest ganz klar ablehnen.

Klar könnte man natürlich anbieten, einen Elterneinsatz zum Neuanstrich der Wand zu unterstützen...aber ganz ehrlich: wie lange sind die Kinder da ohne Aufsicht, damit es ihnen gelingt offenbar eine nicht unerhebliche Fläche ("die Wände") zu bemalen?

Das wäre sicher eine sinnvolle Gegenfrage an den KiGa. Wer weiß, was dein Kind das nächste mal macht wenn es so lange unbeaufsichtigt ist - und das kann ja dann auch mal etwas sein, was nicht nur unschön, sondern gefährlich ist. Eigentlich würde ich persönlich immer dafür geradestehen, wenn meine Kinder Mist machen, egal, ob das nun rechtlich eine Aufsichtspflichtverletzung war oder nicht (ganz persönliche Meinung, die niemand teilen muss). Nur klingt das halt so, als hätte v.a. erst mal der Kindergarten Mist gemacht...und dafür würde ich dann auch nicht mehr geradestehen wollen.

Abgesehen davon hast du ihr ja sicher klargemacht, dass man derartiges nicht macht - egal, ob du es bezahlen musst oder nicht ;-).

Viele grüße
miau2

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Danke!!!
Ja, es muss eine ganze Zeit ohne Aufsicht gewesen sein, alle 4 Wände waren sorgfältig mit Farbe bemalt :-)

Lg, Jenny

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Das wäre für mich dann schon ein Bereich, wo ich vermutlich dem KiGa mit Konsequenzen wegen der offensichtlichen Aufsichtspflichtverletzung durch den Kindergarten drohen würde.

Mir ist vollkommen klar, dass nicht jedes Kind permanent beobachtet werden kann und immer etwas passieren kann. Aber die Zeit, die ein Kind braucht um alle 4 wände sorgfältig zu bemalen wäre mir erheblich zu lang, um das noch als "Alltagsprobleme im KiGa bei knappem Personal" zu akzeptieren.

viele Grüße
Miau2