Hallo,
eine frage.Meine Tochter wird nächstes jahr eingeschult.Sie wird im Mai 2013 6 Jahre.
Was wäre wenn sie noch nicht schulreif wäre??
Einfach nur mal so angenommen.Ich habe im Internet gelesen,das der schulleiter sagen kann das sie erst 1 jahr später eingeschult wird?Stimmt das?
Und was ist dann in dem Jahr?Noch Kindergarten??
Lg Juliane
Schulpflicht eine frage
Hallo!
Ich denke mal es gibt bei euch auch eine Vorschule? Also Kinder die nicht schulreif sind, gehen normalerweise in die Vorschule. Falls es keine Vorschule gibt, werden die Kids meistens in die 1. Klasse integriert. Wenn dann lesen, schreiben, rechnen auf dem Stundenplan steht, gehen sie raus und werden anderweitig beschäftigt.
Ich habe noch nie gehört dass die dann einfach noch in den KiGa gehen.
lg liz
Hallo,
eine Schulunreife wird ja nicht erst 1 Woche vor der Einschulung diagnostiziert!
Deswegen ist es meistens so das die Kinder dann nat. im Kiga bleiben. In Niedersachsen gibt es z.B. nur noch sehr sehr selten ene Vorschule. Hier gibt es das Brückenjahr für die bald Erstklässler. Da machen sie 1-3x in der Woche Vorschulsachen, sind ansonsten aber im Kindergartenalltag integriert.
Ein Kind aus dem Unterricht zu nehmen wäre äußerst unproduktiv. Besonders für den Klassenverband!Das habe ich noch nie hier gehört!
Gruß Nana
Juhu,
hier in Bremen gibt es keine Vorschule. Sollte ein Kind bis zum 30.06. des Schuljahres 6 Jahre alt werden, muss es in der Schule angemeldet werden. Stellt sich bei der Schuluntersuchung aber raus, dass es absolut nichts bringen würde, werden die Kinder ein Jahr zurückgestellt. Dann kann man nur beten, dass man noch einen Kindergartenplatz bekommt.
LG
Melanie
Hallo
kann dir nur schreiben, wie ich es hier kenne ( Bayern )
bei uns können Kinder nur mit Zustimmung der Schule zurück gestellt werden
allerdings will die Schule dafür Fakten sehen, Gutachten, was vom Kinderarzt, Kindergarten evt. vom Schulpsychologen
wenn es wirklich handfeste Gründe gibt für eine Rückstellung - können die Kinder im Kindergarten bleiben ( jedenfalls geht das hier )
eine Rückstellung wird nur in Betracht gezogen - wenn ein normales Kindergartenjahr die Defizite ausgleichen kann z.B. Sozialentwicklung, Konzentration
Wenn du das möchtest arbeitest du ja eh eng, mit dem Kindergarten zusammen, und dann wird der Platz deines Kindes aufgehoben bzw. nicht vergeben
wenn aber davon ausgegangen wird, daß das Kind spezielle Förderung braucht, besondere Defizite hat - dann wird es auf zur Einschulung an eine besondere Schule verwiesen
und für ein Kind das im Mai schon 6 Jahre alt wird, ständen die Chancen noch ein Jahr im Kindergarten bleiben zu können - eher schlecht
Rückstellungen muß die Schule genehmigen, und das ist hier schon bei Augustkindern und Septemberkindern sehr selten
Grüße Silly
Huhu, da hätte ich auch ne Frage ( Bayern) wenn mein Sohn im Oktober ( nicht dieses jahr) 6 wird. Werd ich ihn dann wohl einen Monat davor mit noch 5 in die Schule schicken müssen oder dann erst mit 6, wo er nen Monat später 7 wird?
Mein Mann und ich sind beide erst mit 7 Jahren und nicht ganz 4 Monaten (ich) bzw mein mann mit 7 Jahren und 5 Monaten in die Schule gekommen. Kann mich gar nicht erinnern das da gross getestet wurde ect ich dachte immer meine Eltern hätten das entschieden.
Gruß
wenn er im oktober geboren ist, ist er ein kannkind und du kannst selbst entscheiden, ob du ihn dann erst mit knapp 7 schickst. es wäre offiziell, da der stichtag der 30.09. ist.
@silly ich hab da ganz andere erfahrungen machen dürfen (auch bayern). alle, die so grenzkinder hatten, haben problemlos die rückstellung bekommen. es war weder ein gutachten nötig, noch die betrachtung durch einen schulpsychologen. unser kinderarzt hat mir lediglich bescheinigt, dass unser kind noch nicht so weit ist und bei der schuleingangsuntersuchung haben wir den schriebs auch auf wunsch ohne probleme erhalten, genau wie die anderen kinder, die wir kennen. die mitarbeiterin war sogar sehr zugänglich. sie haben wohl selber gemerkt, wie viele probleme die frühe einschulung bringt und dass das deutsche schulsystem gar nicht auf so kleine kinder gut eingerichtet ist. in anderen bundesländern ist es allerdings schwerer, meine freundin in berlin brauchte wirklich ein gutachten und NRW ist da wohl auch sehr hart. ich hoffe, dass sich das allles mal wieder lockert, denn schliesslich kennt niemand sein kind so gut, wie die eigenen eltern und ich empfinde es als unding, dass die eltern meinen, das kind kann gut noch ein jahr brauchen und müssen es aber einschulen, weil so ein depp von amtstyp oder schuldirektor das kind 1x (!!!!!!!!) gesehen hat und meint, es sei schulreif. das regt mich in deutschland wahnsinnig auf. man fühlt sich total bevormundet und ich dachte eigentlich, dass diese (ost-) zeiten vorbei seien. denn da durfte man auch nicht , wie man wollte.
Hallo,
aus welchem Bundesland kommst Du denn?
Bei uns ist es so, dass dass schulpflichtige Kind in der Schule vorstellig wird, manche machen einen Probeunterricht, andere werden einzeln von der Schulleitung geprüft. Dann wird noch eine Untersuchung vom Amt gemacht. Findet eine der Stellen dass das Kind nicht schulreif ist, dann weiß ich nicht den genauen Ablauf. Wollen die Eltern das Kind zurückstellen lassen, dann hatten die, die in meinem Bekanntenkreis sind mit ihrem Kind meist einen richtigen Marathonlauf von Arzt zu Psychologe, SPZ etc. durchzustehen bis es dann genehmigt wurde.
Aber egal auf welchem Weg das Kind als nichtschulfähig eingestuft wurde, so geht es weiter in den Kindergarten und dort dann (wenn der Kiga sowas macht) auch in die Vorschule. Das alles wird aber auch, soweit ich weiß, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.
LG
curlysue
Hallo,
das hängt vom Bundesland ab. In Schleswig-Holstein gibt es, soweit ich weiß, keine Rückstellung mehr. Dafür gibt es die flexible Eingangsphase. Die 1. und 2. Klassen werden gemeinsam unterrichtet und die Kinder haben bei Bedarf 3 Jahre Zeit für den Stoff der ersten 2 Klassen.
Informationen über die genauen landesrechtlichen Voraussetzungen und über entsprechende Antragsformulare gibt es beim zuständigen Schulamt oder beim Schulleiter der Grundschule.
VG
Hallo,
wir hatten vor kurzem ein Infoabend gehabt bei uns in der Schule, meine Tochter wird dieses jahr eingeschult. Sie Direktorin hat gesagt, das es die möglichkeit gibt entweder das Kind noch 1 Jahr im KiGa zu lassen oder eben ein Jahr in die Vorschule und dann in die Schule. Bei uns ist es aber nicht so leicht ein Kind zurück zu stellen, da muss man schon einiges durch. Aber deine Tochter hat ja noch ein Jahr Zeit und in dem Jahr tut sich vieles. Mein erster Sohn wird auch nächstes Jahr eingeschult.
Lg,
Hsiuying + May-Ling 5 J. & Nick 4 J. mit Tim 10 M. (geb. 26+4 SSW)
Hi,
hier gibt es keine wirkliche Vorschule.
Hier würde das folgendermaßen ablaufen:
entweder stellen die Eltern einen Antrag auf Rückstellung (der natürlich einen guten Grund haben muss, schließlich wäre das Kind prinzipiell ja schulpflichtig). Oder es wird von anderen festgestellt, dass das Kind noch alles andere als schulreif ist. Warum auch immer.
ich habe das im Bekanntenkreis zwei mal erlebt - aus verschiedenen Gründen. In beiden Fällen wurde die Rückstellung (waren beides Pflichtkinder) genehmigt.
Die Kinder gehen dann einfach ein Jahr länger in den Kindergarten. Wenn die Rückstellung wirklich aus gutem Grund erfolgt ist ist das auch nicht wirklich ein Problem, unterfordert waren die Kinder dann im Vergleich zu den anderen "vorschulkindern" auch nicht.
bisher gabs hier allerdings im letzten und vorletzten Jahr eine Beitragsermäßigung im Kindergarten. Die wurde dann allerdings nicht für ein weiteres Jahr genehmigt.
Der Schulleiter wäre eine Instanz (ein Teil der Schuleingangsuntersuchungen hat in der Schule stattgefunden). Das Gesundheitsamt (dort hat ein anderer Teil stattgefunden) ist auch eine Instanz. Und wenn Eltern der Meinung sind, dass ihr Kind noch nicht so weit wäre sollten sie sich das von Erziehern aus dem KiGa, dem KIA und ggfs. Logopäden, Ergotherapeuten... auch so bestätigen lassen.
viele grüße
miau2
Him,
der Schulleiter kann das nicht alleine entscheiden, da es noch Ärztliche Unterschungen gibt und ein Gespräch - wenn es auf der Kippe steht - zwischen Kiga und Schule.
Es gibt auch besondere Kindergärten, die eine komplette Vorschule anbieten, sprich das ist spielerich die erste Klasse und das jeden Tag! die Plätze sind bei uns heiss begehrt und werden in der Regel von zurückgestellen Kindern besucht.
Grüße
Lisa