Krankmeldung - wohin,wenn unterschiedliche Krankenkassen?

Hallo,

nur ne kurze Frage:
War über mein Kind bei meinem Arbeitgeber krankgemeldet,2 Tage.
Mein Arbeitgeber hat mir nun per Post die Krankenbescheinigung nach Hause geschickt und schreibt,ich solle es bei meiner Krankenkasse abgeben.
Jetzt ist es aber so,mein Kleiner ist über die Krankenkasse bei seinem Vater gemeldet,die AOK.
Ich bin aber bei einer anderen Krankenkasse.
Bei welcher muss ich die Bescheinigung nun abgeben,bei meiner KK oder bei der meines Kindes,der AOK?
Auf der Bescheinigung steht der Name des Kindes und seine KK.

Wäre lieb,wenn mir jemand helfen könnte,dann könnte ich den Brief gleich fertig machen und morgen früh wegschicken.

Grüße
Sylvia

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Soviel mir bekannt ist, bei DEINER Krankenkasse, wie Dein AG schon schreibt. Die zahlt nämlich für Dich. Die Krankenkasse Deines Kindes hat mit Deinem Arbeitsverhältnis nichts zu tun.
So wars auf alle Fälle bei meiner Tochter letztes Jahr.
Hoffe mal, dass das überall gleich ist.
LG Moni

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Also das wäre eigentlich in höchstem Maße unlogisch. Denn das Kind ist krank. Demnach muß die Krankenkasse des Kindes die Kosten tragen. Mit dem Arbeitsverhältnis hat das überhauptnichts zu tun. Und das es nicht so sein kann, wie du geschrieben hast, zeigt auch der Alltag der PKV-Versicherten. Sind die Kinder in der PKV, die Mutter aber in der GKV bekommt die Mutter KEIN Kinderkrankengeld.

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Siehe Posting maxi39 - es ist offenbar eben nicht unlogisch.....meine Tochter hat eindeutig den Schein an IHRE Krankenkasse geschickt, hab nochmal gefragt.
Bei den Privaten kenn ich mich nicht aus - und bei mir damals gabs sowas überhaupt nicht. Kind krank - Pech gehabt.....oder sich selber krankschreiben lassen.
LG Moni

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Hallo,

den Fall hatten wir auch erst vor kurzem.

Kind ist krank und bei mir versichert und der Papa war zu hause.

Ich habe kurzum bei der Krankenkasse angerufen, die meinten zu mir den Schein da hin senden wo das Kind versichert ist, denn die müssen ja auch zahlen. Die notwendigen Daten etc. holen die sich dann beim Arbeitgeber vom Elternteil der zu hause geblieben ist. (mußt du ja auf dem Schein ausfüllen)

LG und einen schönen Sonntag

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Hallo,

den Fall hatte ich auch gerade. Unser Pflegekind ist bei einer anderen Kasse, als ich. Habe bei seiner Kasse angerufen und die sagten mir, dass meine Krankenkasse die Kindkranktage bezahlt. Hat auch wie am Schnürchen geklappt. Also den Schein zu

D E I N E R Kasse schicken:-).

LG Maxi

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Hallo,
Ich arbeitete bei einer Krankenkasse. Wenn du die Bescheinigung von Deinen Kinderarzt bekommen hast, ist diese auf dein Kind ausgestellt, somit beziehst Du das Kinderkrankengeld über die Krankenkasse Deines Kindes! Und nicht über Deine! Das einzige was Du mit Deinem Arbeitgeber klären kannst ist, ob Du laut Tarif-/Vertrag 1 oder mehrere Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hast, bei uns ist das z.B. so.

Aber wie gesagt, das Kinderkrankengeld wird über die Krankenkasse des Kindes gezahlt und somit ist dort die Bescheinigung einzureichen.

Jeder Elternteil hat pro Kind 10Tage Anspruch auf KinderKG, sofern beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann sich ein Elternteil z.B. auch die KinderKG Tage des Partners überschreiben lassen.

Viele Grüße
Bianca

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Hallo,
Ich arbeitete bei einer Krankenkasse. Wenn du die Bescheinigung von Deinen Kinderarzt bekommen hast, ist diese auf dein Kind ausgestellt, somit beziehst Du das Kinderkrankengeld über die Krankenkasse Deines Kindes! Und nicht über Deine! Das einzige was Du mit Deinem Arbeitgeber klären kannst ist, ob Du laut Tarif-/Vertrag 1 oder mehrere Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hast, bei uns ist das z.B. so.

Aber wie gesagt, das Kinderkrankengeld wird über die Krankenkasse des Kindes gezahlt und somit ist dort die Bescheinigung einzureichen.

Jeder Elternteil hat pro Kind 10Tage Anspruch auf KinderKG, sofern beide Elternteile gesetzlich versichert sind. Ist diese Voraussetzung gegeben, kann sich ein Elternteil z.B. auch die KinderKG Tage des Partners überschreiben lassen.

Ist das Kind privat versichert, hat man keine Anspruch auf KinderKG aus der gesetzlichen Krankenkasse, da muss man sich an die Private wenden.

Viele Grüße
Bianca

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Hallo,
bei uns ist es der gleiche Fall, die Kinder sind über meinen Mann versichert (auch AOK), ich bin bei einer anderen Versicherung. Die erste Krankmeldung eines Kindes habe ich an die AOK geschickt, diese kam dann sofort zurück mit dem Vermerk, ich müßte die Krankmeldung an meine Krankenkasse schicken (wo mein Kind ja nicht versichert ist). Das habe ich bis jetzt auch immer so gemacht und es war wohl auch immer so richtig, von meiner Krankenkasse bekam ich das Krankengeld bezahlt.
LG